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Wenn sich der Nachwuchs ansagt...

Informationen rund um Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt, minderjährige Schwangere, ungewollte Schwangerschaft, sowie Sexualität und Partnerschaft in jedem Alter und bei Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen erhalten Sie auf der Seite von pro familia unter Internet: https://www.profamilia.de/

Mutterschutz

Der Mutterschutz gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen und deckt die Bereiche "Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz", "Anspruch auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen", "Besonderer Kündigungsschutz", "Beschäftigungsverbot und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt)" ab.

Mehr Infos unter
Internet: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz
oder
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt.

Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/73754

Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Aktuelle Informationen unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892

Antrag unter
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld (s. u.) beantragen. Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen. Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit/73832

Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, Zeit für ihr Kind zu haben, es zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld > ElterngeldPlus > Partnerschaftsbonus

Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren.

Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden.

Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag

Beratung und Unterstützung für Schwangere

Stiftung "Mutter & Kind"

Die "Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
(Quelle: bundesstiftung-mutter-und-kind.de)

Mehr Infos unter
Internet: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Schwangeren-Konfliktberatung - Beratungsstellen

Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch, aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen.

Arbeiterwohlfahrt
Prälat-Subtil-Ring 3a
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 94690
E-Mail: mreimringer@lvsaarland.awo.org
Internet: www.awo-saarland.de

Gesundheitsamt Saarlouis
Choisyring 5
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 444700
E-Mail: sozialpsych@kreis-saarlouis.de
Internet: www.kreis-saarlouis.de/suche.htm/seiten/schwangerschaftskonfliktberatung.html?

Donum Vitae
Beratungsstelle Saarlouis
Großer Markt 21
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 120028
E-Mail: saarlouis@donumvitae.org
Internet: www.donum-vitae-saarland.de