1.2 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
1.2 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Hauptgebäude in Heidelberg
Kurfürstenanl. 38-40, 69115 Heidelberg
Dienstgebäude in Wiesloch
Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch
Zentrale
Telefon: 06221 522-0
E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de
Digitaler Lotse
Ob Vereinbarung eines Termins, Beantragung von Wohngeld oder Reservierung eines Wunschkennzeichens: Im Online-Serviceportal www.service-rnk.de findet man Dienstleistungen des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis auf einen Blick.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung nach §§ 41 ff SGB XII, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Hilfe zur Pflege
Bei Pflegebedürftigkeit haben Personen unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (§§ 61-66).
Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI), d.h. es können nur Kosten übernommen werden, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.
Eine Leistungsgewährung ist einkommensabhängig und es wird geprüft, ob eigenes Einkommen oder das der unterhaltspflichtigen Verwandten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann. Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege (z. B. Pflegeheimen).
Anträge auf Sozialleistungen
(z. B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) können beim Hauptamt/Sozialamt der Gemeinde St. Leon-Rot, EG Zi 115 oder direkt beim Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises gestellt werden.
Altenhilfefachberatung
Frau Ausperger
Telefon: 06221 522-2671
E-Mail: s.ausperger@rhein-neckar-kreis.de
Kommunale Behindertenbeauftragte
Telefon: 06221 522-2469
E-Mail: behindertenbeauftragte@rhein-neckar-kreis.de
Ansprechpartner und Informationsstelle für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis sowie für Gemeinden und Institutionen.
Mitarbeit in Gremien/Arbeitsgemeinschaften zu den Themen Barrierefreiheit und Inklusion.
Betreuungsbehörde
Leitung Tillmann Schönig
Telefon: 06221 522-2500, 06221 522-1479
E-Mail: betreuungsbehoerde@rhein-neckar-kreis.de
Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht bei der Prüfung der Notwendigkeit, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist oder ob andere Hilfen eine gesetzliche Betreuung vermeiden helfen. Außerdem berät sie über vorsorgende Verfügungen wie Vorsorgevollmachten und beglaubigt diese. Ebenso werden Fortbildungen und Informationsmöglichkeiten für ehrenamtliche BetreuerInnen, sowie VorsorgevollmachtnehmerInnen angeboten.
Heimaufsicht
Telefon: 06221 522-6180 (Fr. Hahn)
Telefon: 06221 522-1639 (Fr. Bartl)
E-Mail: heimaufsicht@rhein-neckar-kreis.de
Mo. / Di. / Do. / Fr. 7.30 -12 Uhr / Mi. 7.30-17 Uhr
Gesundheitsamt - Sozialmedizinischer Dienst
Zentrale, Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 522-1864 (Fr. Schley)
Telefon: 06221 522-2074 (Fr. Stepien)
Mo. / Di. / Do. / Fr. 7.30-12 Uhr / Mi. 7.30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
E-Mail: gesundheitsamt@rhein-neckar-kreis.de
Der Sozialmedizinische Dienst ist Informations- und Kontaktstelle für Betroffene, Angehörige und sonstige Ratsuchende, ebenso für Behörden, Fachdienste und Institutionen, insbesondere in den Bereichen: Menschen mit körperlicher, seelischer und geistiger Behinderung; Menschen mit psychischen Erkrankungen; Dementielle und andere psychische Veränderungen im Alter; Suchterkrankungen; Tuberkulose
Hier gibt es Infos über öffentliche und private Hilfeangebote, Fachdienste, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen und deren Vermittlung, Beratung in persönlichen und sozialmedizinischen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht, dem Unterbringungsrecht für psychisch Kranke und dem Infektionsschutzgesetz. Die Beratung ist bei Bedarf auch zu Hause möglich.
Versorgungsamt Rhein-Neckar-Kreis
Beratungszentrum Heidelberg
Eppelheimer Str. 15, 69115 Heidelberg
Infotelefon: 06221 522-2888
Zentrale: 06221 522-0
E-Mail: versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de
Mo.-Do. 8-15.30 Uhr / Fr. 8-12 Uhr
Das Versorgungsamt ist ein Sozialleistungsträger und als solcher zuständig für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) - hierzu gehören u. a.: Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer einer Gewalttat, Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Impfgeschädigte, Schwerbehindertengesetz (SchwbG), im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) wird über Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaften entschieden, Bescheinigung des Grades der Behinderung (GdB), Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.
Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz gibt auch das Hauptamt/Sozialamt, EG Zi 115, der Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot aus, das auch die Weiterleitung an das Versorgungsamt veranlasst.
Hauptgebäude in Heidelberg
Kurfürstenanl. 38-40, 69115 Heidelberg
Dienstgebäude in Wiesloch
Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch
Zentrale
Telefon: 06221 522-0
E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de
Digitaler Lotse
Ob Vereinbarung eines Termins, Beantragung von Wohngeld oder Reservierung eines Wunschkennzeichens: Im Online-Serviceportal www.service-rnk.de findet man Dienstleistungen des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis auf einen Blick.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung nach §§ 41 ff SGB XII, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Hilfe zur Pflege
Bei Pflegebedürftigkeit haben Personen unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (§§ 61-66).
Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI), d.h. es können nur Kosten übernommen werden, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.
Eine Leistungsgewährung ist einkommensabhängig und es wird geprüft, ob eigenes Einkommen oder das der unterhaltspflichtigen Verwandten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann. Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege (z. B. Pflegeheimen).
Anträge auf Sozialleistungen
(z. B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) können beim Hauptamt/Sozialamt der Gemeinde St. Leon-Rot, EG Zi 115 oder direkt beim Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises gestellt werden.
Altenhilfefachberatung
Frau Ausperger
Telefon: 06221 522-2671
E-Mail: s.ausperger@rhein-neckar-kreis.de
Kommunale Behindertenbeauftragte
Telefon: 06221 522-2469
E-Mail: behindertenbeauftragte@rhein-neckar-kreis.de
Ansprechpartner und Informationsstelle für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis sowie für Gemeinden und Institutionen.
Mitarbeit in Gremien/Arbeitsgemeinschaften zu den Themen Barrierefreiheit und Inklusion.
Betreuungsbehörde
Leitung Tillmann Schönig
Telefon: 06221 522-2500, 06221 522-1479
E-Mail: betreuungsbehoerde@rhein-neckar-kreis.de
Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht bei der Prüfung der Notwendigkeit, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist oder ob andere Hilfen eine gesetzliche Betreuung vermeiden helfen. Außerdem berät sie über vorsorgende Verfügungen wie Vorsorgevollmachten und beglaubigt diese. Ebenso werden Fortbildungen und Informationsmöglichkeiten für ehrenamtliche BetreuerInnen, sowie VorsorgevollmachtnehmerInnen angeboten.
Heimaufsicht
Telefon: 06221 522-6180 (Fr. Hahn)
Telefon: 06221 522-1639 (Fr. Bartl)
E-Mail: heimaufsicht@rhein-neckar-kreis.de
Mo. / Di. / Do. / Fr. 7.30 -12 Uhr / Mi. 7.30-17 Uhr
Gesundheitsamt - Sozialmedizinischer Dienst
Zentrale, Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 522-1864 (Fr. Schley)
Telefon: 06221 522-2074 (Fr. Stepien)
Mo. / Di. / Do. / Fr. 7.30-12 Uhr / Mi. 7.30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
E-Mail: gesundheitsamt@rhein-neckar-kreis.de
Der Sozialmedizinische Dienst ist Informations- und Kontaktstelle für Betroffene, Angehörige und sonstige Ratsuchende, ebenso für Behörden, Fachdienste und Institutionen, insbesondere in den Bereichen: Menschen mit körperlicher, seelischer und geistiger Behinderung; Menschen mit psychischen Erkrankungen; Dementielle und andere psychische Veränderungen im Alter; Suchterkrankungen; Tuberkulose
Hier gibt es Infos über öffentliche und private Hilfeangebote, Fachdienste, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen und deren Vermittlung, Beratung in persönlichen und sozialmedizinischen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht, dem Unterbringungsrecht für psychisch Kranke und dem Infektionsschutzgesetz. Die Beratung ist bei Bedarf auch zu Hause möglich.
Versorgungsamt Rhein-Neckar-Kreis
Beratungszentrum Heidelberg
Eppelheimer Str. 15, 69115 Heidelberg
Infotelefon: 06221 522-2888
Zentrale: 06221 522-0
E-Mail: versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de
Mo.-Do. 8-15.30 Uhr / Fr. 8-12 Uhr
Das Versorgungsamt ist ein Sozialleistungsträger und als solcher zuständig für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) - hierzu gehören u. a.: Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer einer Gewalttat, Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Impfgeschädigte, Schwerbehindertengesetz (SchwbG), im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) wird über Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaften entschieden, Bescheinigung des Grades der Behinderung (GdB), Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.
Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz gibt auch das Hauptamt/Sozialamt, EG Zi 115, der Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot aus, das auch die Weiterleitung an das Versorgungsamt veranlasst.