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2. Beratungsstellen

2.1 Allgemeine Sozialberatung

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis, Beratungsstelle Wiesloch 2. OG
Frau Minchola Martinez de Herzog
Schwetzinger Str. 59
69168 Wiesloch
Telefon: 06221 522-2966
E-Mail: J.MincholaMartinezdeHerzog@rhein-neckar.de

Örtliche Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde St. Leon-Rot gibt es an einem Vor- und Nachmittag und sind über das Seniorenbüro zu erfahren bei Frau Adelfang, Telefon: 06227 538107, E-Mail: angelika.adelfang@st-leon-rot.de.

Der Pflegestützpunkt bietet Beratung rund um Pflege und Alter. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten wichtige Informationen und konkrete Hilfestellung bei der Inanspruchnahme und der Organisation der Hilfsangebote, wie z. B. sozialrechtliche/finanzielle Leistungen, stationäre/teilstationäre Pflege, regionale Betreuungsangebote, Entlastungsangebote/Selbsthilfegruppen.
Der Pflegestützpunkt berät Sie unabhängig, kostenfrei, umfassend und koordiniert Hilfen lösungsorientiert und zielgerichtet.

COMPASS
Private Pflegeberatung GmbH
Beratungsstelle für privat Pflegeversicherte und deren Angehörigen
Stefan Zirkel
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln
Telefon: 0221 93332678
E-Mail: stefan.zirkel@compass-pfelgeberatung.de
Internet: www.compass-pflegeberatung.de

Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bietet bundesweit - kostenfrei und unabhängig - Pflegeberatung aus zwei Wegen für private Pflegeversicherte und deren Angehörigen: Die telefonische Pflegeberatung steht allen Ratsuchenden offen und ist unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 1018800 bundesweit zu erreichen.
Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Pflegeberatung vor Ort. Die aufsuchende Pflegeberatung reicht von einem einmaligen Gespräch bis hin zu einer umfassenden Begleitung.

Caritasverband für den Rhein-Neckar-Kreis
Standort Wiesloch
Schloßstr. 1 (am Adenauerplatz)
69168 Wiesloch
Telefon: 06222 8718,
Fax: 06222 52115
E-Mail: standort.wiesloch@caritas-rhein-neckar.de
Internet: www.caritas-rhein-neckar.de
  • Offene Sprechstunde: Di 14-17 Uhr, Do 9.30-12 Uhr und Termine nach Vereinbarung
Angebote: Caritassozialdienst: Beratung in persönlichen, sozialen und sozialrechtlichen Belangen, Sozialberatung für Schuldner, Stromspar-Check, Beratung im Bereich Migration

Diakonisches Werk für den Rhein-Neckar-Kreis
Frau Gutwein
Hauptstr. 105
69168 Wiesloch
Telefon: 06222 386540
Fax: 06222 3865420
E-Mail: wiesloch@dw-rn.de
  • Sprechzeiten nach Vereinbarung
Zuständig für: Sozialrechtliche Beratung, insbesondere im Bereich der Grundsicherung; Schuldnerberatung

2.2 Verschiedene Beratungsangebote

Weitere Beratungsstellen, die sich speziell an Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen richten, sowie für Menschen mit Demenz sind in Kapitel 3 zu finden.

EUTB
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Im Heidelberger Selbsthilfebüro
Alte Eppelheimer Str. 40/1 (Hinterhaus)
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 161331
E-Mail: info@eutb-heidelberg.de
  • die Beratung ist kostenfrei
Die Beratungsstelle unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen im Vorfeld der Beantragung von Leistungen und zu allen Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe, z. B. an Bildung, Arbeit und Leben in der Gemeinschaft. Ziel ist es, dass Ratssuchende ihre Entscheidungen selbstbestimmt treffen können.

Anerkannte Betreuungsvereine

Kath. Verein für Soziale Dienste in Heidelberg e. V. (SKM) - Betreuungsverein
Stefanie Kurz
Bergheimer Str. 108
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 602685
E-Mail: betreuung-rnk@skm-heidelberg.de
Internet: www.skm-heidelberg.de

Der SKM unterstützt und begleitet ehrenamtliche gesetzliche BetreuerInnen sowie Bevollmächtigte mit Fortbildungen und Erfahrungsaustauschen an verschiedenen Standorten. Außerdem wird informiert über Vorsorgemöglichkeiten durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Weiterhin werden berufliche, rechtliche Beratungen mit namentlich bestellten Vereinsbetreuern geführt.

Allgemeiner Rettungsverband Rhein-Neckar e. V. (ARV) - Betreuungsverein
Frau Glaser, Frau Giersberg
Hildastr. 1
69168 Leimen
Telefon: 06224 75959
Fax: 06224 71050
Beratung: 06224 8283683
E-Mail: sandra.glaser@arv-rhein-neckar.de
E-Mail: sabine.giersberg@arv-rhein-neckar.de
Internet: www.arv-rhein-neckar.de
  • Sprechzeiten: Do 9.30-12 Uhr
Zuständig für: Beratung und Begleitung ehrenamtlicher rechtlicher BetreuerInnen; regelmäßige Betreuertreffen zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung; Beratung Bevollmächtigter; Beratung über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Fachstelle Sucht für Drogen-, Alkohol-, Medikamenten- u. Glücksspielprobleme
Friedensstr. 9
69190 Walldorf
Telefon: 06227 4180
  • Sprechzeiten: Mo 10-12 und 14-17 Uhr, Mi 14-17 Uhr, Do 15-19 Uhr, Fr 10-12 Uhr oder nach Vereinbarung
Altes Rathaus St. Leon
Marktstr. 81
Telefon: 0170 3807854
  • Sprechzeiten: Mi 14-16.30 Uhr
Beratungsgespräche für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige. Die der Beratungsstelle angeschlossene Selbsthilfegruppe für Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen und deren Angehörigen trifft sich alle 14 Tage donnerstags um 19.30 Uhr an den geraden Wochenzahlen im Alten Rathaus St. Leon, Marktstr. 81.

Mieterverein Heidelberg und Umgebung e. V.
Geschäftsstelle Heidelberg
Poststr. 46,
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 20473,
Fax: 06221 163418
E-Mail: beratung@mieterverein-heidelberg.de
Internet: www.mieterverein-heidelberg.de
  • Beratungstermine: Vereinbarung nur über die Geschäftsstelle in Heidelberg: Mo-Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr, Fr 9-14 Uhr
Ratsuchende MieterInnen können sich durch eine kompetente Rechtsanwältin (Fachanwältin im Mietrecht) in allen Mietrechtsfragen beraten lassen. Hierbei werden notwendige Schreiben angefertigt. Für eine Beratung ist es erforderlich, Mitglied im Mieterverein zu werden.

Sozialverband VdK Baden-Württemberg
Kreisverband Heidelberg

VdK St. Leon und Rot
Internet: www.vdk.ov-st-leon
  • Sprechstunde: jeden 2. Donnerstag im Monat von 17-18 Uhr im Rathaus St. Leon-Rot, Zi 204
Ortsverband St. Leon
Hildegard Martus
Franz-Antoni-Str. 28
Telefon: 06227 51431
E-Mail: hildegard.martus@gmx.de

Ortsverband Rot
Petra Geider-Frey
Bernhardusstr. 41
Telefon: 06227 549243
E-Mail: geider-petra@hotmail.de

Beratung bei:
Sozialversicherungsrecht: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung (Hinterbliebene, Altersrente, Erwerbsminderungsrente), Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheiten);
Schwerbehindertenrecht: Schwerbehindertenausweis, Neufeststellungsanträge;
Soziales Entschädigungsrecht: Versorgungsrecht, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Geschädigte des Bundesfreiwilligendienstes

Sozialhilferecht/Grundsicherung
Hauptamtliche, qualifizierte Sozialrechtsreferenten beraten Sie, helfen Ihnen und vertreten Sie vor Gericht.

2.3 Kurzinformationen zu Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann jeder Mensch in einen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand gelangen, in dem er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, Entscheidungen zu treffen, diese mitzuteilen oder umzusetzen. Auch Angehörige, Ehepartner oder Kinder können ohne rechtlich wirksame Vertretungsbefugnis nicht für ihn handeln oder eine Unterschrift leisten.

(Vorsorge-) Vollmacht
Zur Vorsorge besteht die Möglichkeit, in gesunden Tagen und nur solange Geschäftsfähigkeit besteht, in einer (Vorsorge-) Vollmacht schriftlich festzuhalten, wer die persönlichen Angelegenheiten im Vorsorgefall regeln soll. Die Vollmacht sollte alle Lebensbereiche umfassen, wie beispielsweise Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung vor Behörden und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wichtig: eine Vollmacht sollte man nur an absolute Vertrauenspersonen geben, da die spätere Ausübung der Vollmacht von niemandem kontrolliert wird. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung über das Betreuungsgericht kann dadurch überflüssig werden. Es wird empfohlen, eine Vollmacht amtlich beglaubigen zu lassen. Bei Haus- und Grundbesitz ist eine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar oder durch die Betreuungsbehörde notwendig, um § 29 Grundbuchordnung gerecht zu werden.

Bankvollmacht
Auch wenn eine wirkungsvolle Vollmacht erteilt wurde, erwarten Banken zusätzlich eine Bankvollmacht auf ihren bankeigenen Formularen.

Betreuungsverfügung
Wer keine absolute Vertrauensperson hat, kann durch eine Betreuungsverfügung schon in gesunden Tagen dem Betreuungsgericht mitteilen, wer später als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll und wie die Betreuung auszuüben ist. Zum Schutz des Betreuten wird ein rechtlicher Betreuer bei der Ausübung der Betreuungsaufgabe durch das Betreuungsgericht kontrolliert.

Patientenverfügung
Durch eine Patientenverfügung kann der Patient schriftlich seinen Willen für die Zeit festlegen, wenn er diesen nicht mehr äußern kann. Wie soll die Behandlung in unheilbaren, zum Tode führenden Krankheitssituationen aussehen und welche Behandlungsmethoden sollen unterlassen werden? Man kann festlegen, auf welche medizinischen Maßnahmen zu verzichten ist mit dem Ziel den Sterbe- und Leidensprozess nicht künstlich zu verlängern, und ob eine Organspende erwünscht ist. Wer eine Patientenverfügung erstellen möchte, sollte sich zunächst mit dem Thema persönlich auseinandersetzen und sich eigene Wünsche und Vorstellungen bewusst machen. Zur Klärung abschließender Fragen wird das Gespräch mit dem Hausarzt oder einem Arzt des Vertrauens empfohlen. Im Vorfeld wichtig sind auch Gespräche mit Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen, die den Willen später umsetzen sollen.

Informationen und Musterformulare zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Diese erhalten Interessierte kostenfrei bei Angelika Adelfang vom Seniorenbüro der Gemeinde St. Leon-Rot im Rathaus (EG Zi 107) oder Michaela Billmaier (EG Zi 115),
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8.30 -12.00 Uhr und Do 14.30 -18.00 Uhr,
Telefon: 06227 538-107 oder -115,
E-Mail: angelika.adelfang@st-leon-rot.de oder
E-Mail: michaela.billmaier@st-leon-rot.de

Notfallmappe
Diese Mappe verschafft dem Einzelnen und seinen Angehörigen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Unterlagen, damit man im Ernstfall eigenverantwortlich gut vorbereitet ist. So lässt sich das Wichtigste kurzfristig finden. In einem Notfall fehlen meist die Zeit und die Ruhe des Suchens.
Es gibt die Möglichkeit individuelle Notizen auf den Vordrucken zu vermerken und zu ergänzen. Außerdem sind wichtige Informationen, Notfallrufnummern und nützliche Hinweise zu Krankenhauseinweisung oder Trauerfall enthalten.
Die Notfallmappe ist erhältlich gegen eine Schutzgebühr von 1,00 € im Bürger- und Seniorenbüro im Rathaus,
Angelika Adelfang
Telefon: 06227 538107, (EG Zi 107)
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8.30-12.00 Uhr und Do 14.30-18.00 Uhr.