Und dann kamst du...
Und dann kamst du...
Die Gemeinde Illingen ist ein Ort, an dem Familien willkommen sind. Hier finden Sie mehr als nur ein Zuhause. Die Gemeinde verbindet gute Betreuung und Bildung mit lebendigen Vereinen, Kultur und Natur. Hier entstehen Begegnungen, Freundschaften und Geschichten, die Generationen verbinden.
Die Zeit der Schwangerschaft ist eine besondere und herausfordernde Lebensphase. Als werdende Eltern stehen viele wichtige Entscheidungen an - sei es in Bezug auf die Geburt, die Betreuung oder die Zukunft der Familie. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während dieser besonderen Zeit helfen die Gesundheit von Mutter und Kind ständig im Blick zu behalten und die Entwicklung des Kindes regelmäßig zu dokumentieren. Diese sensible Zeit ist durch Umbrüche und Neuorientierungen geprägt. Familien benötigen vor allem wirtschaftliche Stabilität. Deshalb gibt es für alle Familienformen finanzielle Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld, den Kinderzuschlag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Wir haben hier die wichtigsten Behördengänge nach der Geburt, wichtige Anlaufstellen in der Region, sowie Beratungsangebote, die Schwangeren und jungen Familien zur Seite stehen zusammengefasst. Diese Angebote helfen, die vielfältigen Fragen zu klären und bieten Unterstützung auf dem Weg zu einer sicheren, gesunden und glücklichen Elternschaft. Ergänzt werden diese Angebote durch besondere Leistungen der Gemeinde Illingen wie beispielsweise den Windelbonus.
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Aktuelle Informationen unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892
Antrag unter
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Elterngeld
Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren.
Krankenversicherung des Kindes
Krankenversicherung des Kindes anmelden - (unmittelbar nach Geburt bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist). Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde. Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte.
Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906
Ein Antrag lohnt sich, wenn
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick-73754
Wohngeld
Wohngeld stellt eine finanzielle Hilfe des Staates für Bürger*innen mit niedrigem Einkommen dar. Für Wohngeldberechtigte besteht ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe. Ziel ist die Förderung eines angemessenen, familiengerechten Wohnens. Es wird entweder als Mietzuschuss (bei einer Mietwohnung) als auch als Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) gewährt. Anlaufstelle ist der Landkreis Neunkirchen.
Mehr Infos zur Wohngeldstelle im Landkreis Neunkirchen unter
Internet: www.landkreis-neunkirchen.de/soziales/kreissozialamt/wohngeldstelle#c410
Stiftung "Mutter & Kind"
Bis zur Geburt des Kindes können Schwangere aus dem Saarland mit geringem Einkommen finanzielle Beihilfen aus der Bundesstiftung "Mutter & Kind" erhalten. Auch Bezieher*innen von Bürgergeld können ergänzend zu den Leistungen des Jobcenters Unterstützung beantragen. Im Landkreis Neunkirchen gibt es zur Zeit folgende Anlaufstellen zur Beantragung dieser Leistung:
Mehr Infos zur Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Internet: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Mehr Infos zur Schwangerschaft und Geburt
Internet: www.profamilia.de/angebote-vor-ort/saarland/beratungsstelle-neunkirchen/beratungsangebote/schwangerschaft-und-geburt
Mehr Infos und Beratung bei ungewollter Schwangerschaft Saarland.de
Internet: www.saarland.de/masfg/DE/portale/familiegleichstellung/famileleistungenaz/kinderjugendundfamilie/beratung-ungewollt-schwanger/beratung-ungewollt-schwanger#doce7f8c884-6711-45fa-94c9-7b087eeedc65bodyText4
Schwangeren-Konfliktberatung
Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch, aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen.
Mehr Infos unter
Internet: www.familienplanung.de
Familienkarte
Die Familienkarte kann von Illinger Familien mit Kindern erworben werden, z. B. für ermäßigte Eintritte in das Freibad Sonnenborn und das Hallenbad Illingen.
Mehr Infos unter
Internet: www.illingen.de/baeder
Wichtige Behördengänge nach der Geburt für Eltern
Für nicht verheiratete Eltern
Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung bei Standesamt Illingen oder dem Jugendamt Neunkirchen dafür erforderliche Nachweise:
beurkunden bei Jugendamt Neunkirchen erforderliche Nachweise:
Geburtsurkunde innerhalb 1 Woche nach der Geburt bei dem Standesamt des Geburtsortes
Hinweis
Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt.
Standesamt Illingen:
Rathaus Wemmetsweiler
Rathausstr. 1, 66589 Merchweiler
Telefon: 06825 955213 oder
E-Mail: standesamt@merchweiler.de
Gemeinde Illingen - Was erledige ich wo?
Internet: www.illingen.de/was-wo
Betreuungsangebote der Gemeinde Illingen
In der Gemeinde Illingen gibt es derzeit 6 Kindertagesstätten und Kindergärten in unterschiedlicher Trägerschaft, um auch den kleinsten Bürger*innen der Gemeinde eine optimale Betreuung und den Eltern eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Des Weiteren hat die Gemeinde Illingen 3 Grundschulen in den Ortsteilen Illingen, Hüttigweiler und Uchtelfangen sowie zwei weiterführende Schulen:
Gemeinde Illingen - Bildungseinrichtungen
Internet: www.illingen.de/bildung
Kitas und Kindergärten
Katholische KiTA St. Stephan
Kirchenstr. 6, 66557 Illingen
Telefon: 06825 92060
Fax: 06825 920620
E-Mail: st.stephan-illingen@kita-saar.de
Katholische KiTA St. Maria Magdalena
Dr. Maxein-Str. 4, 66557 Illingen-Hüttigweiler
Telefon: 06825-2745
Fax: 06825 404762
E-Mail: maria-magdalena-huettigweiler@kita-saar.de
Katholische KITA St. Josef
In der Au, 66557 Hirzweiler-Welschbach
Telefon: 06825 410447
Fax: 06825 410449
E-Mail: st.josef-hirzweiler@kita-saar.de
Katholische KITA St. Josef
Am Marktplatz, 66557 Illingen-Uchtelfangen
Telefon: 06825 1381
E-Mail: st. josef-uchtelfangen@kita-saar.de
Katholische KiTA Herz-Jesu
Pastor-Schulz-Str. 16, 66557 Illingen-Wustweiler
Telefon: 06825 42232
E-Mail: herz-jesu-wustweiler@kita-saar.de
Evangelische KiTA Uchtelfangen
Saarbrücker Str. 105, 66557 Illingen-Uchtelfangen
Telefon: 06825 44374
E-Mail: evkita.uchtelfangen@ekir.de
Besondere Angebote für Familien in Illingen
Windelbonus
Der Gemeinderat Illingen hat im Jahr 2024 beschlossen, einen Windelbonus einzuführen. Dieser soll Familien und Kindern und pflegebedürftigen Personen bei der Entsorgung des erhöhten Abfallaufkommens durch Windeln finanziell unterstützen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter: windelbonus@illingen.de zur Verfügung.
Mehr Infos
Internet: www.illingen.de/windelbonus
Babyschwimmen
Anmeldung und weitere Infos
Internet: www.illingen.de/baeder
Interdisziplinäre Frühförderstelle für Inklusionspädagogik
Manchmal verläuft die Entwicklung eines Kindes verlangsamt oder medizinische Belastungsfaktoren liegen vor. Dann haben Kinder einen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung. Hierfür bietet die Lebenshilfe im Landkreis Neunkirchen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt eine entsprechende Unterstützung durch die Frühförderstelle in Illingen an.
Frühförderung und AFI - Lebenshilfe Neunkirchen
Internet: lebenshilfe-neunkirchen.de/fruehfoerderung
Hirzbachhof
Der Hirzbachhof im Illinger Ortsteil Hirzweiler bietet Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung ein neues Zuhause. In drei Wohngruppen wird eine familiäre Atmosphäre geschaffen, in der jedes Kind und jeder Jugendliche individuell gefördert wird. Die barrierefreie Architektur des Hauses und das weitläufige Außengelände bieten den Bewohnern viel Raum für persönliche Entfaltung und kreative Freizeitgestaltung. Die Kinder und Jugendlichen des Hirzbachhofes sind gut in die dörfliche Gemeinschaft integriert. Zudem bestehen enge Verbindungen zu den beiden Förderschulen der Lebenshilfe in Mainzweiler und Dirmingen.
Mehr infos
Internet: lebenshilfe-neunkirchen.de/hirzbachhof
Familienberatungszentrum Illtal
Das Familienberatungszentrum Illtal ist eines der drei Familienzentren im Landkreis Neunkirchen. Unter der Trägerschaft von Caritasverband und Pallotti-Haus in enger Kooperation mit dem Jugendamt des Landkreises Neunkirchen werden folgende Hilfen für Familien mit Kindern und Jugendlichen angeboten:
Internet: www.caritas-schaumberg-blies.de/hilfe-und-beratung/kinder-jugendliche-und-familien/sozialraumorientierte-jugend-und-familienhilfe-neunkirchen
Sternenkinder
Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind, werden Sternenkinder genannt. Die Initiative "Kinder, Abschied, Tod und Trauer" kann eine würdevolle Bestattung der Sternenkinder auf den Friedhof Illingen ermöglichen. Für viele Eltern ist es eine große Hilfe bei der Bewältigung solcher Schicksalsschläge.
Mehr infos
Internet: www.asb-saarland.de/asb-standorte/asb-ortsverband-illingen
Die Gemeinde Illingen ist ein Ort, an dem Familien willkommen sind. Hier finden Sie mehr als nur ein Zuhause. Die Gemeinde verbindet gute Betreuung und Bildung mit lebendigen Vereinen, Kultur und Natur. Hier entstehen Begegnungen, Freundschaften und Geschichten, die Generationen verbinden.
Die Zeit der Schwangerschaft ist eine besondere und herausfordernde Lebensphase. Als werdende Eltern stehen viele wichtige Entscheidungen an - sei es in Bezug auf die Geburt, die Betreuung oder die Zukunft der Familie. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während dieser besonderen Zeit helfen die Gesundheit von Mutter und Kind ständig im Blick zu behalten und die Entwicklung des Kindes regelmäßig zu dokumentieren. Diese sensible Zeit ist durch Umbrüche und Neuorientierungen geprägt. Familien benötigen vor allem wirtschaftliche Stabilität. Deshalb gibt es für alle Familienformen finanzielle Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld, den Kinderzuschlag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Wir haben hier die wichtigsten Behördengänge nach der Geburt, wichtige Anlaufstellen in der Region, sowie Beratungsangebote, die Schwangeren und jungen Familien zur Seite stehen zusammengefasst. Diese Angebote helfen, die vielfältigen Fragen zu klären und bieten Unterstützung auf dem Weg zu einer sicheren, gesunden und glücklichen Elternschaft. Ergänzt werden diese Angebote durch besondere Leistungen der Gemeinde Illingen wie beispielsweise den Windelbonus.
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Aktuelle Informationen unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892
Antrag unter
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Elterngeld
Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren.
Krankenversicherung des Kindes
Krankenversicherung des Kindes anmelden - (unmittelbar nach Geburt bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist). Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde. Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte.
Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906
Ein Antrag lohnt sich, wenn
- die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen,
- das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht (Stand 09.2025),
- und durch das eigene Einkommen sowie durch den Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) vermieden wird. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt mithilfe des Kinderzuschlags ausreichend gesichert werden kann.
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick-73754
Wohngeld
Wohngeld stellt eine finanzielle Hilfe des Staates für Bürger*innen mit niedrigem Einkommen dar. Für Wohngeldberechtigte besteht ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe. Ziel ist die Förderung eines angemessenen, familiengerechten Wohnens. Es wird entweder als Mietzuschuss (bei einer Mietwohnung) als auch als Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) gewährt. Anlaufstelle ist der Landkreis Neunkirchen.
Mehr Infos zur Wohngeldstelle im Landkreis Neunkirchen unter
Internet: www.landkreis-neunkirchen.de/soziales/kreissozialamt/wohngeldstelle#c410
Stiftung "Mutter & Kind"
Bis zur Geburt des Kindes können Schwangere aus dem Saarland mit geringem Einkommen finanzielle Beihilfen aus der Bundesstiftung "Mutter & Kind" erhalten. Auch Bezieher*innen von Bürgergeld können ergänzend zu den Leistungen des Jobcenters Unterstützung beantragen. Im Landkreis Neunkirchen gibt es zur Zeit folgende Anlaufstellen zur Beantragung dieser Leistung:
Mehr Infos zur Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Internet: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Mehr Infos zur Schwangerschaft und Geburt
Internet: www.profamilia.de/angebote-vor-ort/saarland/beratungsstelle-neunkirchen/beratungsangebote/schwangerschaft-und-geburt
Mehr Infos und Beratung bei ungewollter Schwangerschaft Saarland.de
Internet: www.saarland.de/masfg/DE/portale/familiegleichstellung/famileleistungenaz/kinderjugendundfamilie/beratung-ungewollt-schwanger/beratung-ungewollt-schwanger#doce7f8c884-6711-45fa-94c9-7b087eeedc65bodyText4
Schwangeren-Konfliktberatung
Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch, aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen.
Mehr Infos unter
Internet: www.familienplanung.de
Familienkarte
Die Familienkarte kann von Illinger Familien mit Kindern erworben werden, z. B. für ermäßigte Eintritte in das Freibad Sonnenborn und das Hallenbad Illingen.
Mehr Infos unter
Internet: www.illingen.de/baeder
Wichtige Behördengänge nach der Geburt für Eltern
Für nicht verheiratete Eltern
Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung bei Standesamt Illingen oder dem Jugendamt Neunkirchen dafür erforderliche Nachweise:
- Ausweis beider Elternteile
- Geburtsurkunde Kind (vor der Geburt: Mutterpass)
beurkunden bei Jugendamt Neunkirchen erforderliche Nachweise:
- Ausweis beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde Kind (vor der Geburt: Mutterpass)
Geburtsurkunde innerhalb 1 Woche nach der Geburt bei dem Standesamt des Geburtsortes
Hinweis
Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt.
Standesamt Illingen:
Rathaus Wemmetsweiler
Rathausstr. 1, 66589 Merchweiler
Telefon: 06825 955213 oder
E-Mail: standesamt@merchweiler.de
Gemeinde Illingen - Was erledige ich wo?
Internet: www.illingen.de/was-wo
Betreuungsangebote der Gemeinde Illingen
In der Gemeinde Illingen gibt es derzeit 6 Kindertagesstätten und Kindergärten in unterschiedlicher Trägerschaft, um auch den kleinsten Bürger*innen der Gemeinde eine optimale Betreuung und den Eltern eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Des Weiteren hat die Gemeinde Illingen 3 Grundschulen in den Ortsteilen Illingen, Hüttigweiler und Uchtelfangen sowie zwei weiterführende Schulen:
Gemeinde Illingen - Bildungseinrichtungen
Internet: www.illingen.de/bildung
Kitas und Kindergärten
Katholische KiTA St. Stephan
Kirchenstr. 6, 66557 Illingen
Telefon: 06825 92060
Fax: 06825 920620
E-Mail: st.stephan-illingen@kita-saar.de
Katholische KiTA St. Maria Magdalena
Dr. Maxein-Str. 4, 66557 Illingen-Hüttigweiler
Telefon: 06825-2745
Fax: 06825 404762
E-Mail: maria-magdalena-huettigweiler@kita-saar.de
Katholische KITA St. Josef
In der Au, 66557 Hirzweiler-Welschbach
Telefon: 06825 410447
Fax: 06825 410449
E-Mail: st.josef-hirzweiler@kita-saar.de
Katholische KITA St. Josef
Am Marktplatz, 66557 Illingen-Uchtelfangen
Telefon: 06825 1381
E-Mail: st. josef-uchtelfangen@kita-saar.de
Katholische KiTA Herz-Jesu
Pastor-Schulz-Str. 16, 66557 Illingen-Wustweiler
Telefon: 06825 42232
E-Mail: herz-jesu-wustweiler@kita-saar.de
Evangelische KiTA Uchtelfangen
Saarbrücker Str. 105, 66557 Illingen-Uchtelfangen
Telefon: 06825 44374
E-Mail: evkita.uchtelfangen@ekir.de
Besondere Angebote für Familien in Illingen
Windelbonus
Der Gemeinderat Illingen hat im Jahr 2024 beschlossen, einen Windelbonus einzuführen. Dieser soll Familien und Kindern und pflegebedürftigen Personen bei der Entsorgung des erhöhten Abfallaufkommens durch Windeln finanziell unterstützen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter: windelbonus@illingen.de zur Verfügung.
Mehr Infos
Internet: www.illingen.de/windelbonus
Babyschwimmen
Anmeldung und weitere Infos
Internet: www.illingen.de/baeder
Interdisziplinäre Frühförderstelle für Inklusionspädagogik
Manchmal verläuft die Entwicklung eines Kindes verlangsamt oder medizinische Belastungsfaktoren liegen vor. Dann haben Kinder einen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung. Hierfür bietet die Lebenshilfe im Landkreis Neunkirchen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt eine entsprechende Unterstützung durch die Frühförderstelle in Illingen an.
Frühförderung und AFI - Lebenshilfe Neunkirchen
Internet: lebenshilfe-neunkirchen.de/fruehfoerderung
Hirzbachhof
Der Hirzbachhof im Illinger Ortsteil Hirzweiler bietet Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung ein neues Zuhause. In drei Wohngruppen wird eine familiäre Atmosphäre geschaffen, in der jedes Kind und jeder Jugendliche individuell gefördert wird. Die barrierefreie Architektur des Hauses und das weitläufige Außengelände bieten den Bewohnern viel Raum für persönliche Entfaltung und kreative Freizeitgestaltung. Die Kinder und Jugendlichen des Hirzbachhofes sind gut in die dörfliche Gemeinschaft integriert. Zudem bestehen enge Verbindungen zu den beiden Förderschulen der Lebenshilfe in Mainzweiler und Dirmingen.
Mehr infos
Internet: lebenshilfe-neunkirchen.de/hirzbachhof
Familienberatungszentrum Illtal
Das Familienberatungszentrum Illtal ist eines der drei Familienzentren im Landkreis Neunkirchen. Unter der Trägerschaft von Caritasverband und Pallotti-Haus in enger Kooperation mit dem Jugendamt des Landkreises Neunkirchen werden folgende Hilfen für Familien mit Kindern und Jugendlichen angeboten:
- Beratung und Begleitung in den Familien vor Ort im Rahmen passgenauer, individueller, ambulanter Hilfen
- Offene Sprechzeiten für Familien in Erziehungs- und Lebensfragen
- Gruppenangebote wie, Mädchengruppe, Elterntrainings "Kinnerstubb" in Eppelborn
- BaT: Betreuung am Tag ist ein Angebot des FBZ Illtal in der Trägerschaft der Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH. In den zwei Gruppen finden Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren ein heilpädagogisches und sozialraumorientiertes Angebot
Internet: www.caritas-schaumberg-blies.de/hilfe-und-beratung/kinder-jugendliche-und-familien/sozialraumorientierte-jugend-und-familienhilfe-neunkirchen
Sternenkinder
Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind, werden Sternenkinder genannt. Die Initiative "Kinder, Abschied, Tod und Trauer" kann eine würdevolle Bestattung der Sternenkinder auf den Friedhof Illingen ermöglichen. Für viele Eltern ist es eine große Hilfe bei der Bewältigung solcher Schicksalsschläge.
Mehr infos
Internet: www.asb-saarland.de/asb-standorte/asb-ortsverband-illingen