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Sicherheit und Unterstützung zu Hause

Mit zunehmendem Alter sinkt die Mobilität und der Aktionsradius verkleinert sich. Häufig sind ältere Menschen dann nicht mehr in der Lage, die alltäglichen Dinge im Haushalt eigenständig auszuführen. Durch kleine Hilfen lässt sich der Wunsch vieler Senioren, möglichst lange zu Hause und selbstständig zu leben, meist erfüllen.

Essen auf Rädern

Dieser Menü-Bringdienst wird von sozialen Einrichtungen, Hilfsorganisationen und auch Privatunternehmen angeboten. Er richtet sich vor allem an ältere Menschen, die sich ihre Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können oder wollen. Geliefert werden normale Hauptmahlzeiten, die meist wöchentlich aus einem Angebot gewählt werden können. Viele Anbieter haben inzwischen zusätzlich Vorsuppen, Salate, Desserts u. v. m. in ihren Lieferumfang aufgenommen. Bei den meisten Bringdiensten stehen auch spezielle Schon- bzw. Diätkost, Vollwert- oder vegetarische Gerichte auf der Speisekarte.

Ausländische Haushaltshilfen

Auf Grundlage der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gilt, dürfen Staatsangehörige dieser Länder wie deutsche Arbeitskräfte von einem deutschen Haushalt angestellt werden.

Es bestehen diverse Möglichkeiten:
  • Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit - Der Haushalt wird Arbeitgeber, indem er die Haushaltshilfe selbst anstellt und in Erfüllung seiner Arbeitgeberpflicht die Abwicklung sämtlicher Formalitäten übernimmt (zum Arbeitsvertrag, zu Sozialabgaben, Steuern etc.). Die Einhaltung der Regeln des Arbeitsschutzes sollte selbstverständlich sein, z. B. Einhaltung der Arbeitszeit an Werktagen von höchstens acht Stunden (maximal 48 Stunden pro Woche), tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden, wöchentlich ein freier Tag sowie Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen. Dass die Zahlung des in Deutschland geltenden Mindestlohns keinesfalls unterschritten werden darf, versteht sich von selbst.
  • Eine Agentur aus einem EU-Mitgliedsstaat vermittelt eine bei ihr angestellte Kraft - Die Agentur ist Arbeitgeber und somit zuständig für alle Formalitäten, sogar für eine Urlaubsvertretung. Der Haushalt vor Ort sollte sich allerdings belegen lassen, dass die Haushaltshilfe legal bei der Agentur angestellt ist.
  • Betreuungskraft, die in Deutschland und/oder einem EU-Staat ein Gewerbe angemeldet hat und auf selbstständiger Basis arbeitet - Auch hier sollte sich der Haushalt überzeugen, dass tatsächlich eine Gewerbeanmeldung besteht. Es muss ausgeschlossen werden, dass eine illegale Scheinselbstständigkeit vorliegt.