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Und nach der Hochzeit?

Mit der Hochzeit haben Sie die Option, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Die Namensänderung muss von dem Partner, der den Namen des anderen angenommen hat bei verschiedenen Stellen angezeigt werden.

Damit Sie auch nichts vergessen, haben wir für Sie eine Checkliste vorbereitet, wen Sie über Ihre Namensänderung in Kenntnis setzen müssen und welche Stellen Sie generell über Ihre Eheschließung informieren sollten:

Zum abhaken!

Behördengänge nach der Hochzeit
  • Einwohnermeldeamt: Hier erhalten Sie Ihre neuen Ausweispapiere (Ausweis und Reisepass).
  • Kfz-Meldestelle: Hier erhalten Sie Ihren Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Führerschein.
  • Finanzamt: Über Ihre Eheschließung wird das Finanzamt von uns informiert. Sie erhalten dann automatisch die Steuerklassen IV und IV. Falls andere Steuerklassen gewünscht sind, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Oft wechseln Paare entweder in die Klassen III und V bzw. beide in die Klasse IV.
  • GEZ
  • Familienkasse: Diese muss bei Bezug von Kindergeld über eine Namensänderung informiert werden.
Im Job
  • Personalabteilung Ihres Arbeitgebers: Der neue Familienstand, Name, die Lohnsteuerklasse und ggf. ein neuer Krankenversicherungsstatus müssen bekannt gegeben werden.
  • Kollegen: Verfassen Sie bezüglich des neuen Namens am besten eine Rundmail um die Kollegen zu informieren.
  • Persönliche firmeninterne Netzwerke wie Intranet oder SAP: Wenden Sie sich an Ihre zuständige IT-Abteilung oder den betreuenden Kollegen.
Im Privatbereich
  • Versicherungen: Neben der Bekanntgabe über die Namensänderung ist nach der Hochzeit auch noch wichtig die Tarife auf Ihre Gültigkeit bzw. Preisstaffelung zu prüfen. Mitunter entfallen einzelne Policen nach der Hochzeit komplett, so werden zum Beispiel diverse Haftpflichtversicherungen gemeinsam geführt.
  • Bank und Kreditkarteninstitute
  • Bausparkasse
  • Elektrizitätsanbieter bzw. Gasanbieter
  • Vertragspartner im Telekommunikationsbereich
  • Kabel- oder Pay-TV Anbieter
  • Kindergarten und Schule
  • Vermieter
  • Wurden Vollmachten erteilt, brauchen auch diese eine Aktualisierung.
  • Abonnements
  • Vereine
  • Accounts im Internet