Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Was ist nach der Fertigstellung des Bauvorhabens zu beachten?

Baufertigstellungsanzeige
Die Fertigstellung des Gebäudes ist der Stadt Voerde mitzuteilen.

Findet mich die Feuerwehr? - Die Hausnummer
Meine Freunde wissen, wo ich wohne! Die Hausnummer kann jedoch lebensrettend sein für die schnelle Erreichbarkeit durch Rettungsdienste. Aus diesem Grunde ist die Anbringung der Hausnummer an einer sichtbaren Stelle für jeden Eigentümer verpflichtend.

Die Hausnummern werden von der Stadt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt und mit der Baugenehmigung dem Bauherrn bekannt gegeben. Bei Baumaßnahmen, die im Rahmen des Freistellungsverfahrens errichtet werden, erfolgt die Bekanntgabe durch schriftlichen Bescheid. Die zugeteilte Hausnummer muss am Gebäude so angebracht werden, dass sie von der Straße aus gut sichtbar ist.

Einmessen des Gebäudes
Auch daran sollte gedacht werden: Nicht nur jedes neue Gebäude, auch bei Anbauten muss das fertige Gebäude von einem öffentlich bestellten Vermesser eingemessen werden. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der baulichen Anlage. Die Einmessung sollte spätestens nach dem Einzug vorgenommen werden.

Fertigstellung der Außenanlagen und Ausgleichsmaßnahmen
Die Herstellung der Außenanlagen richtet sich nach der Jahreszeit. Die übliche Pflanzzeit von Bäumen und Sträuchern ist im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November). Die etwas teureren Containerpflanzen können das ganze Jahr über gepflanzt werden. Anregungen für naturnahe Außenanlagen können im Kapitel "Energie, Ökologie und Klimaschutz" nachgelesen werden.
Insbesondere Anlagen wie zum Beispiel solche zur Nutzung und/oder Versickerung von Niederschlagswasser, sollten bis zum Einzug hergestellt sein.
Das gilt auch für die in den Bebauungsplänen festgesetzten bzw. in der Baugenehmigung festgelegten Ausgleichsmaßnahmen. Für die Fertigstellung wird in der Regel ein Termin festgesetzt (zum Beispiel in der dritten Pflanzperiode nach dem Baubeginn). Die Herstellung der Maßnahmen wird im Rahmen der sogenannten Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Bauvorhabens durch die Bauordnungsbehörde überprüft.