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Was ist während der Bauphase zu beachten?

Auch während der Bauphase gilt, dass der Hauptansprechpartner Ihr Architekt sein sollte. Zu beachten sind im Wesentlichen die folgenden Punkte:

Kontrolle der Bauarbeiten
Die Fachleute vom Bau haben den Fortgang der Bauarbeiten ständig zu kontrollieren. Das gilt besonders für das Verlegen von Eisen in die Betondecken, die Ausführung von Schornsteinen, für die Hausanschlüsse und alle Zimmermannsarbeiten. Die Baufachleute sind dafür verantwortlich, dass der Bau genau so ausgeführt wird, wie er bei der Bauaufsicht beantragt wurde. Diese Aufgabe übernimmt der Bauleiter.
Bei Gebäudesanierungen wie auch beim Neubau empfiehlt die Verbraucherzentrale, Sachverständige für die Qualitätskontrolle zu Rate zu ziehen. Diese Leistung bieten Architekten, Bauingenieure, TÜV, DEKRA, der Verband privater Bauherren und der Bauherren-Schutzbund an. Eine erstmalige Kontrolle sei nach der Fertigstellung des Kellers und der Außenabdichtung zu empfehlen. Eine zweite Überprüfung des Rohbaus könnte nach den Installationsarbeiten, also vor dem Aufbringen von Putz und Estrich erfolgen. Dann noch einmal vor dem Tapezieren und Verlegen der Bodenbeläge. Sinnvoll sei zudem eine Endabnahme durch einen Sachverständigen. Auch empfiehlt die Verbraucherzentrale einen ca. 350 Euro teuren Blower-Door-Test (Differenzdruckmessung) durch die Baufirma, um die Luftdichtigkeit des Gebäudes zu ermitteln. Dies ist bei Niedrigenergie- und Passivhäusern nicht mehr eine Empfehlung, sondern Pflicht. Mängel könnten dann noch vor dem Einzug behoben werden. Über Qualifikationen, Zusatzbezeichnungen und Sachgebiete von Sachverständigen informiert das Internetportal www.baufoerderer.de.

Bauzustandsbesichtigung nach Rohbaufertigstellung
Bevor mit dem Innenausbau des Gebäudes begonnen werden darf, ist in der Regel die sogenannte Bauzustandsbesichtigung nach Rohbaufertigstellung durch den Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz durchzuführen.

Baumschutz
Bäume, die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind und Bäume, die Ihrem Bauvorhaben nicht im Wege stehen, sind während der Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Dazu sind die DIN 18920 sowie die RAS-LG4 heranzuziehen, um Einwirkungen auf den Wurzel- und Kronenbereich zu vermeiden, die zur Schädigung oder dem Absterben der Bäume führen können.

Bauen und Nachbarschaft
Bauen erzeugt Lärm, Erschütterungen und Staub. Das lässt sich nicht verhindern aber zumindest zeitlich steuern. Um die künftige Nachbarschaft nicht schon vor dem Einzug ungewollt zu vergraulen, sollte man einige Rahmenbedingungen beachten. So gilt bei den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm die Zeit von 20 bis 7 Uhr als Nachtzeit mit besonderen Anforderungen. Auch die Anlieferung der Materialen lässt sich zeitlich festlegen. Sprechen Sie Ihren Bauleiter darauf an.

Mängel und Rechnungen
Alle handwerklichen und bautechnischen Arbeiten beim Hausbau, zum Beispiel Maurer-, Zimmerer- und Glaserarbeiten (Gewerke) sind von den zuständigen Baufachleuten abzunehmen. Mängel müssen dabei aufgenommen und dem Handwerker mitgeteilt werden. Die Schlussrechnung sollte erst dann bezahlt werden, wenn alle Mängel beseitigt sind. Der Bauherr kann sich dabei auf die zuvor vereinbarten Gewährleistungen (Mängelhaftung) berufen.
Aufgabe der Architekten ist es zudem, alle Rechnungen zu prüfen. Sinnvoll ist eine zusätzliche Kontrolle der Rechnungen durch den Bauherren.