Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Die Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Die Finanzierung
In die erste Phase aller Baugedanken gehört die Frage der Finanzierung. So gut wie jeder Bauherr muss für die Realisierung seiner eigenen vier Wände einen Kredit aufnehmen. Ein gewisses Polster an Eigenkapital sollte vorhanden sein, zumindest erleichtert es den Start. Dieses Eigenkapital sowie von Ihnen gegebenenfalls zu erbringende Eigenleistungen werden bei der Kreditvergabe durch die Geldinstitute eingerechnet. Erfahrungswerten zufolge, sollte man beim Hausbau über ausreichendes Eigenkapital verfügen.

Das Kreditinstitut bewertet Ihre Immobilie und gibt Ihnen je nach finanzieller Situation in der Regel bis zu 60% des Immobilienwertes einen Hypothekenkredit ersten Ranges. Die Kredite werden in das Grundbuch als Hypothek eingetragen. Damit gilt das erworbene Objekt für den Geldgeber als Sicherheit.

Bevor der Erwerb einer Immobilie konkret wird, sollte man sich von einem Kreditinstitut einen Finanzierungsplan einschließlich möglicher Förderungen erstellen lassen. Die Höhe der daraus resultierenden monatlichen Belastung entscheidet sicherlich auch darüber, welche Immobilie man sich leisten kann.

- Vorüberlegungen:
  • Wie sieht meine Familienplanung aus?

  • Was kann ich mir leisten?

  • Gegenüberstellung von monatlichen Einnahmen und Ausgaben

  • Aufstellung der laufenden Kosten für ein entsprechendes Objekt

  • Mögliche Eigenleistungen?

Im Normalfall wird beim Erwerb der Kaufpreis in einem Betrag bzw. in Raten je nach Baufortschritt bezahlt. Daneben gibt es aber noch andere Kaufformen, z. B. die Nutzung im Wege des Erbbaurechts. Dies ist ein grundbuchgesichertes Recht zur baulichen Nutzung eines fremden Grundstücks. Traditionell vergibt die öffentliche Hand Erbbaurechte (zum Beispiel die Kirchen etc.). Aber auch Privatpersonen und Unternehmen gehen häufiger dazu über, ihre Grundstücke nicht mehr zu veräußern, sondern mit dem Erbbaurecht zu belasten. Seltener gibt es weitere Modelle wie zum Beispiel den Grundstückskauf auf Rentenbasis. Kennzeichnend für diese Rente ist, dass sie nicht an eine feste Laufzeit gebunden, sondern bis zum Lebensende des rentenberechtigten Verkäufers zu bezahlen ist. In jedem Fall empfiehlt sich eine Vergleichsrechnung zwischen dem Barkauf mit Fremdfinanzierung über ein Bankdarlehen und dem Kauf auf Rentenbasis.

Bodenrichtwerte
Der Wert eines Grundstücks ergibt sich durch Angebot und Nachfrage. Der Gutachterausschuss des Kreises Wesel sammelt jedoch die jährlich realisierten Kaufpreise und ermittelt für bestimmte Bereiche Durchschnittswerte. Diese Werte heißen Bodenrichtwerte und geben Ihnen einen Anhaltspunkt bei der Einstufung des angemessenen Grundstückswertes, auch wenn der auf dem freien Markt geforderte Preis von diesem oft abweicht. Vor allem bei sehr tiefen Grundstücken sollte man unterscheiden zwischen den Bereichen, die tatsächlich bebaut werden können und denen, die lediglich Gartenland sind. Die Bodenrichtwerte werden in der Bodenrichtwertkarte zusammengefasst (www.boris.nrw.de).

Neben- und Folgekosten
Der Kaufpreis stellt nur einen Teil des letztendlich zu zahlenden Gesamtpreises für Ihr Vorhaben dar. Neben den Baukosten kommt noch eine Reihe von Kosten auf Sie zu, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Das sind einerseits Nebenkosten zum Erwerb, wie die Notargebühren und Grundbuchkosten (ca. 1 - 1,5 % des Kaufpreises). Der Kaufvertrag ist vor einem Notar zu schließen, den Käufer und Verkäufer gemeinsam auswählen. Vor dem Gang zum Notar sollte mit dem Verkäufer geklärt werden, wer die Notariatsgebühren bezahlt. Des Weiteren Vermessungskosten (ca. 0,5 - 2,5 % des Kaufpreises, ist jedoch abhängig vom Aufwand und kann daher deutlich abweichen), wenn das Grundstück zum Beispiel noch geteilt werden muss sowie für die nach Fertigstellung erforderliche Schlusseinmessung des Gebäudes. Beauftragen Sie hiermit einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Ebenso Maklergebühren (ca. 3 - 6 % des Kaufpreises) und die Grunderwerbssteuer (derzeit 6,5 % des Kaufpreises).
Darüber hinaus können aber auch noch Folgekosten entstehen. Das betrifft vor allem die Erschließungsbeiträge. Fragen Sie daher bei der Stadt, ob die Erschließungsbeitragspflicht noch besteht. Der bestehende Straßenausbau kann hier Anhaltspunkte geben. Nach dem Baugesetzbuch sind die Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen, wenn die Straße erstmalig endausgebaut wird. Ebenso werden die Eigentümer herangezogen, wenn die Straßen aufgrund ihres schlechten Zustandes erneuert werden müssen. Bei einer Neubebauung sind die Kosten für den eigenen Anschluss an das Kanalnetz für Schmutzwasser zu berücksichtigen. Des Weiteren werden Beiträge für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erhoben. Regenwasser ist in der Regel auf dem Grundstück zu versickern. Im Einzelfall kann aber auch hier eine Anschlusserforderlichkeit bestehen. Informationen hierzu bekommen Sie bei der Stadt Voerde.
Auch für die Bearbeitung Ihres Bauantrages fallen Baugenehmigungsgebühren an. Eine Auskunft hierüber bekommen Sie ebenfalls bei der Stadt Voerde.

Die Wohnungsbauförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Förderprogramm zur Finanzierung beitragen. Staatliche Hilfen werden durch den Bund und durch das Land Nordrhein-Westfalen gewährt. Die folgenden Ausführungen können nur einen Überblick geben und ersetzen nicht das Gespräch mit Ihrer Hausbank und der Bewilligungsbehörde.
Sie beschränken sich auf die wichtigsten Informationen zur Förderung des Wohnungsbaus. Falls Sie an einer der aufgezählten Förderungen interessiert sind, wird Ihnen empfohlen, sich bei den unten genannten Adressen über die vollständigen Bestimmungen dieser Förderprogramme genauer zu informieren.
Die Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) des Landes NRW vergibt Kredite für den Erwerb und den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Eigenleistung kann in Form von Kapital oder auch Bauleistung erbracht werden. Ein vorzeitiger Baubeginn oder Vertragsabschluss darf noch nicht erfolgt sein. Die Beantragung der Wohnungsbaufördermittel geschieht über den Kreis Wesel als Bewilligungsbehörde. Dieser benötigt von der Hausbank eine Finanzierungsbestätigung (www.nrwbank.de, www.kreis-wesel.de).

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zur Schaffung von Wohneigentum (Häuser oder Wohnungen) und zur Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden zinsgünstig mit Krediten. Die Anträge für Kredite der KfW Förderbank müssen Sie vor Beginn der Maßnahmen stellen; beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum ist der Antrag spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags einzureichen. Da die KfW Kredite nicht unmittelbar an den Investor vergibt, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, müssen Sie die Anträge dort stellen. Grundsätzlich bestehen Kumulierungs- und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW-Programmen (www.nrwbank.de, www.kfw-foerderbank.de).

Förderung von energiesparenden Maßnahmen
Die KfW-Förderbank fördert Gebäudesanierungen, ökologisches Bauen sowie den Einbau von moderner Heizungstechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie das Erzeugen von Solarstrom.
Zielgruppe sind also private Investoren, die
  • ein Passivhaus oder Energiesparhaus für die private Nutzung oder Vermietung bauen,

  • Wohngebäude umfangreich zur Energieeinsparung sanieren,

  • Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung am Wohngebäude durchführen (zum Beispiel Heizung erneuern, Dämmung des Daches oder der Fassade, Fenster erneuern),

  • Wohngebäude modernisieren oder instand setzen (z. B. Erneuerung der Elektroinstallation, Badmodernisierung, Anbau oder Sanierung von Balkonen oder Wintergärten),

  • Erneuerbare Energien nutzen (zum Beispiel solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Heizungen, die mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Biogas, Biokraftstoff betrieben werden, Kraft-Wärme-Kopplung) oder

  • eine Photovoltaikanlage installieren.

Weitere Informationen und Datenbanken zu Förderungen
Sie erhalten weitere detaillierte Informationen je nach Projekt / Vorhaben bei den jeweiligen Ansprechpartnern (siehe "Ansprechpartner rund ums Bauen").