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Artenschutz

Sie planen ein Bauprojekt im Innen- oder Außenbereich?

Dann müssen neben den baurechtlichen Vorschriften auch Naturschutzbestimmungen beachtet werden. Diese Rechtsnormen umfassen sowohl den Artenschutz (Tier- und Pflanzschutz) als auch den Habitatschutz (Schutz des Lebensraums / Biotops).
Im Wesentlichen unterliegen alle europäischen Vogelarten sowie die im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) genannten Arten den Vorschriften zum Artenschutz. Regelmäßig betroffen sind vor allem Fledermäuse, Vögel, Amphibien (z.B. Frösche, Kröten und Molche) und Reptilien (z.B. Eidechsen). Dabei sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch deren Lebensstätten geschützt. Darüber hinaus gehören einige Pflanzen zu den geschützten Arten (z.B. Frauenschuh, grünes Besenmoos und Torfmoosarten), für deren Erhalt zudem die entsprechenden Biotope zu schützen sind.
Der Bauantrag muss deshalb auch Angaben zu geschützten Arten und deren Lebensräumen / Biotopen enthalten, die auf dem Grundstück vorkommen. Die Verantwortung hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben obliegt dem Antragsteller bzw. dem Architekten.

So ist beispielsweise sicherzustellen, dass geschützte Tiere durch das Bauvorhaben nicht verletzt oder getötet werden bzw. dass deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zerstört werden.

Ein Vordruck für kleinere Bauvorhaben (bis Zweifamilienhaus) ist im Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz erhältlich. Bei Berücksichtigung von entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen werden in der Regel keine artenschutzrechtlichen Konflikte ausgelöst.

Damit die Prüfung einer artenschutzverträglichen Bauausführung durchgeführt werden kann, sind Angaben zu den Ziffern auf den folgenden Seiten 2 und 3 zu machen und bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Anhand der JA/NEIN Beantwortung zu den Ziffern 1. bis 11. erfolgt eine erste Einschätzung möglicher Beeinträchtigungen von geschützten Arten bzw. deren Lebensstätten / Biotope. Eine genaue Beschreibung der Baumaßnahme unter C (ggf. Beiblatt/Fotos/Pläne etc. mit Namen des Antragstellers beifügen) trägt zu einer zügigen Prüfung des Antrages bei.

Informationen zu geschützten Arten und deren Habitatschutz hält das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz über das Internet bereit:

www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/start

Darüber hinaus finden Sie auf der Internetseite des Kreises Wesel weitere Informationen unter:

www.kreis-wesel.de/artenschutzpruefung