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Behindert - na und?

Behinderte und pflegebedürftige Menschen, besonders aber betroffene Kinder und Jugendliche, bedürfen besonderem Schutz. Durch verschiedene Maßnahmen und Hilfen können Behinderte enger in das berufliche und soziale Leben einbezogen und gleichzeitig die Familien bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützt werden. Dafür haben die Gesetzgeber zahlreiche Gleichstellungsgesetze erlassen.

Damit ihr gesundheitlicher Zustand verbessert werden kann, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und Benachteiligungen zu vermeiden, sind die Betroffenen auf Hilfen angewiesen. Hierzu zählen z. B. Leistungen der medizinischen Rehabilitation, zur Teilnahme am Arbeits- und Gemeinschaftsleben sowie zur Sicherung des Unterhalts. Bei Schwerbehinderten greift ein besonderer Kündigungsschutz, sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub oder erhalten Sonderrechte im öffentlichen Personenverkehr. Um bestimmte Rechte wahrnehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt; Antragsvordrucke erhalten Sie im Rathaus. Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten, beginnend ab 20 und endend bei 100, durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Generell erhält eine Person mit einem Bemessungsgrad ab 50 eine Beurteilung als schwerbehindert und somit einen Schwerbehindertenausweis.

Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte im Kreis Pinneberg e. V.
Christian Möschter
Telefon: 04122 53519
Postadresse:
c/o Andreas Voß
Mühlenstraße 28
25364 Bokel
Vereinssitz:
Am Deich 4a
25335 Elmshorn
Internet: www.koerperbehindertenvereinkrspi.de

MS-Selbsthilfegruppe Elmshorn
Michael Müller
Gemeindehaus Thomas Kirche
Breslauer Straße 3
25335 Elmshorn
Telefon: 04121 4752-848
E-Mail: mueller-mulle@online.de
Internet: www.dmsg-sh.de

Schwerbehindertenausweis/Fahrpreisvergünstigungen/Parkgenehmigungen
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Er wird auf Antrag von der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein ausgestellt. Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad der Behinderung (mindestens 50%) und die gesundheitlichen Merkzeichen
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • G = Gehbehinderung
  • B = Begleitperson
  • Bl = Blindheit
  • RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung etc.
  • nachgewiesen werden.
Welche Vergünstigungen mit dem Schwerbehindertenausweis für den Einzelnen greifen, hängt vom Grad der Behinderung und den anerkannten Merkzeichen ab.

Einige Beispiele von Nachteilsausgleichen:
  • Steuervergünstigungen
  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
  • Parkerleichterungen
  • Landesblindengeld/Blindenhilfe
  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und Vergünstigung beim Telefon
  • Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich
  • u. a.
Eine Parkgenehmigung für Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, aG, Bl ist im Rathaus zu beantragen. Über weitere Voraussetzungen werden wir Sie gern beraten:

Parkgenehmigungen für Schwerbehinderte
Rathaus Tornesch
Amt für Bürgerbelange
FD Ordnung und Meldewesen
Frau Jana Bünder
EG, Zimmer 010
Telefon: 04122 9572-136
Fax: 04122 9572-199
E-Mail: jana.buender@tornesch.de

Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V.
Memelstraße 4
23554 Lübeck
Telefon: 0451 4085080
E-Mail: pinneberg@bsvsh.org
Internet: www.bsvsh.org