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Auf dem Weg zum Weltkulturerbe

Es waren die Schwerinerinnen und Schweriner selbst, die sich von Beginn an für die Welterbeidee hier vor Ort eingesetzt haben. Denn die Idee zur Welterbebewerbung erwuchs aus bürgerschaftlichem Engagement: Im Jahr 2000 brachte der Verein Pro Schwerin den Stein ins Rollen.

Im Juni 2014 hat die bundesdeutsche Kultusministerkonferenz das "Residenzensemble Schwerin" dann auf die deutsche Vorschlagsliste, die sogenannte Tentativliste für das UNESCO-Weltkulturerbe gesetzt. Damit war ein großer Schritt auf unserem gemeinsamen Weg der Welterbe-Bewerbung getan.

Die Kultusministerkonferenz bestätigte mit dieser Nominierung das Potential des "außergewöhnlichen universellen Wertes" des Residenzensembles Schwerin.
Man sagt ja gern, dass man mit den Augen des Fremden das Vertraute plötzlich ganz anders sieht und versteht. Und sicher hat der nationale und internationale Austausch im Laufe des Bewerbungsverfahrens bei dem einen Schweriner oder der anderen Schwerinerin noch einmal ein ganz neues Bewusstsein für dieses besondere Erbe geweckt.
Seit 2015 nun unterstützt der Welterbe Schwerin Förderverein tatkräftig den Weg zum Welterbe und leistet Großartiges. Seine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen pflanzt die Begeisterung für unser einmaliges Erbe in die Herzen der jungen Generation.

Wie wichtig den Schwerinerinnen und Schwerinern dieses Ensemble war und ist, zeigt eine historische "Liste zur Verordnung von Pflege und Schutz von erhaltenswürdigen Denkmalen" aus dem Jahr 1962. Sie umfasste neben dem Schweriner Schloss einen großen Teil des heutigen Welterbeensembles, weit bevor es in der DDR überhaupt ein Denkmalschutzgesetz gab. Bemerkenswert ist das allemal, denn das höfische, kulturelle Erbe des 19. Jahrhunderts stand im Arbeiter- und Bauernstaat keineswegs hoch im Kurs, es galt als unbedeutend und reaktionär.
Das Schweriner Residenzensemble ist ein in Dichte und Güte besonders gut erhaltendes Residenzensemble des 19. Jahrhunderts. Trotz aller geschichtlichen Brüche und Veränderungen des 20. Jahrhunderts ist dieses Ensemble heute vor Ort noch authentisch erlebbar. Mit ihrer Welterbe-Bewerbung bekennt sich die Landeshauptstadt Schwerin gemeinsam mit ihren Partnern dazu, dieses außergewöhnliche Erbe zu schützen und so auch für zukünftige Generationen zu bewahren. Sie bekennt sich zum UNESCO-Gedanken, den Stolz auf das eigene Erbe mit der Verpflichtung zu verbinden, diesen Schatz für die ganze Menschheit zu bewahren.

In einer Zeit, in der wir uns mit dem Begriff Nachhaltigkeit immer stärker beschäftigen, fällt umso mehr ins Gewicht, dass auch der Welterbe-Gedanke der Nachhaltigkeit verpflichtet ist: Unsere heutigen Bedürfnisse im Umgang mit unserem Kultur- und Naturerbe dürfen nicht die Möglichkeiten zukünftiger Generationen einschränken. Auch sie sollen noch die Möglichkeit haben, das Residenzensemble Schwerin authentisch zu erleben.
Die Landeshauptstadt Schwerin ist sich dieser Verantwortung bewusst und hat mit dem Antragsverfahren bei der UNESCO die strategischen Grundlagen für die Sicherung des außergewöhnlichen universellen Wertes des Residenzensembles Schwerin geschaffen.

Der Schweriner Welterbeantrag wird gemeinschaftlich vom Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Landtag und der Landeshauptstadt getragen. Die Entscheidung über Aufnahme des Residenzensembles auf die UNESCO-Welterbeliste fällt im Sommer 2024.
Linda Holung