Checkliste
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Bewertungskriterien einer barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnung aufgeführt. Mit der Liste wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Sie dient lediglich als Einstieg, um die eigene Wohnung/das eigene Haus auf die Möglichkeiten eines barrierearmen, barrierefreien oder gar rollstuhlgerechten Wohnens zu überprüfen.
Versorgungslage
Sollten Sie häufig mit "nein" geantwortet haben, sollten Sie aktiv werden und sich beraten lassen und den Rat und die Hilfe von Fachleuten einholen.
Fachleute können beispielsweise sein: Handwerksbetriebe oder Fachbetriebe (Mitglieder der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Bau), die in der Beurteilung und Planung barrierefreien Lebensraumes den Schwerpunkt ihrer beruflichen Fortbildung und Arbeit gelegt haben. Über ihre Erfahrungen und Kenntnisse im barrierefreien und rollstuhlgerechten Bauen berichten sowohl Handwerksbetriebe oder Planende auf Nachfrage sicher gerne.
Weitere Informationen sind unter www.nullbarriere.de und vielen anderen Internetseiten unter dem Stichwort "Barrierefreiheit" und "Rollstuhlgerechtigkeit" erhältlich.
Zusätzliche Hilfestellungen erhalten Sie bei den Ansprechstellen des Stadt Sankt Augustin sowie der AWO Wohnberatung (siehe Kapitel "Ansprechpersonen").
Versorgungslage
- Einkaufen - Waren des täglichen Bedarfs
- medizinische Versorgung
- Bus/Straßenbahnhaltestelle
- Wege gut beleuchtet
- Wege sicher begehbar
- Weg ohne Stufe(n)
- Wege gut beleuchtet
- Wege sicher begehbar
- Hausnummer gut sichtbar
- Klingelschild beleuchtet
- Eingangstür öffnet automatisch/elektrisch
- Eingangstür leicht zu öffnen, schließen und bei Bedarf zu arretieren
- Haustür überdacht
- Eingangsbereich ausreichend beleuchtet
- Klingelschilder und Hausnummer gut lesbar und ausreichend beleuchtet
- Klingel für im Rollstuhl sitzende Person erreichbar
- evtl. Gegensprechanlage vorhanden
- Bewegungsfläche vor und hinter dem Hauseingang (mind. 1,20 m x 1,20 m)
- Briefkasten bequem erreichbar
- Bodenbelag rutschfest
- Handlauf an beiden Seiten des Treppenlaufs
- Treppenhausbeleuchtung ausreichend hell
- Treppenhausbeleuchtung bis Erreichen der Wohnung geschaltet
- Aufzug vorhanden
- Treppenlift vorhanden
- Einbau Treppenlift möglich
- Zugang zur Wohnung ohne Stufe(n)
- Zugang zur Wohnung trittsicher und schwellenfrei
- Bewegungsfläche vor und hinter dem Wohnungseingang (mind. 1,20 m x 1,20 m, bei Rollstuhlnutzung 1,50 m x 1,50 m)
- Türöffnungen mind. 80 cm im Lichten
- keine Türschwellen vorhanden
- Fußboden trittsicher
- keine Stolperstellen vorhanden (Teppich, Kabel)
- Beleuchtung blendfrei
- Beleuchtung ausreichend
- Sitzmöbel körpergerecht (Armstütze, Erhöhung, Aufstehhilfe)
- Lichtschalter am Bett
- ausreichend Platz um das Bett herum
- Bett erhöht
- Wohnungseingangstür breit genug (90 cm)
- Wohnungseingangstür mit Spion
- Erreichen der Garderobe möglich
- Abstellmöglichkeiten für Hilfsmittel vorhanden
- Flur frei von Stolperfallen
- Arbeitsfläche ca. 80 cm bis 85 cm hoch
- Möglichkeit, im Sitzen zu arbeiten
- Stehhilfen an der Arbeitsfläche
- unterfahrbare Arbeitsfläche
- unterfahrbare Spüle
- Schränke gut erreichbar
- Höhe der Schränke individuell angepasst
- Bedienelemente und Armaturen gut erreichbar
- elektronische Anzeigen gut erkennbar
- rutschfester Bodenbelag
- Haltegriffe am WC
- Haltegriffe in der Dusche
- bodengleiche Dusche
- Duschsitz vorhanden
- bei Badewanne: Badewannenlifter vorhanden
- Toilettensitz erhöht
- Waschtisch unterfahrbar
- Tür öffnet nach außen
- Türöffner mit Not- und Gefahrenfunktion
- Duscharmatur mit Thermostat
- Spiegel in der Höhe verstellbar
- Ablage und Schränke gut im Sitzen zu erreichen
- Möglichkeit, im Sitzen ins Freie zu schauen
- Telefonanschluss vorhanden
- Bett und Schränke ohne Hindernisse nutzbar
- Lichtschalter im Dunkeln erreichbar
- Bett mit angenehmer Höhe und Breite
- Abstützmöglichkeiten für das Aufstehen oder Hinlegen
- Platz am Bett bei Bedarf für Hilfskraft
- Telefon/Notruf am Bett
- Balkon, Loggia, Wintergarten vorhanden
- Türschwelle niedriger als 2 cm
- geschlossene Brüstung bis maximal 60 cm Höhe
- Sonnen- und Wetterschutz vorhanden
- Bodenbelag rutschfest
- Bedienelemente im Eingangsbereich
- Höhe von Bedienelementen ca. 85 cm bis 105 cm
- Feuerlöscher u. a. Bedienelemente im Flur/Treppenhaus
- Bewegungsmelder im Eingangsbereich
- Bewegungsmelder in der Wohnung
- Steckdosen und Schalter gut erreichbar
- Notfall- und Warnsystem vorhanden
- Telefon bei bestehender Seh- oder Hörbehinderung geeignet
- Leerrohre für AAL-Nachrüstung vorhanden
Sollten Sie häufig mit "nein" geantwortet haben, sollten Sie aktiv werden und sich beraten lassen und den Rat und die Hilfe von Fachleuten einholen.
Fachleute können beispielsweise sein: Handwerksbetriebe oder Fachbetriebe (Mitglieder der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Bau), die in der Beurteilung und Planung barrierefreien Lebensraumes den Schwerpunkt ihrer beruflichen Fortbildung und Arbeit gelegt haben. Über ihre Erfahrungen und Kenntnisse im barrierefreien und rollstuhlgerechten Bauen berichten sowohl Handwerksbetriebe oder Planende auf Nachfrage sicher gerne.
Weitere Informationen sind unter www.nullbarriere.de und vielen anderen Internetseiten unter dem Stichwort "Barrierefreiheit" und "Rollstuhlgerechtigkeit" erhältlich.
Zusätzliche Hilfestellungen erhalten Sie bei den Ansprechstellen des Stadt Sankt Augustin sowie der AWO Wohnberatung (siehe Kapitel "Ansprechpersonen").