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Bedienelemente

Werden Bedienelemente wie Hausbriefkästen, Gegensprechanlagen oder Klingeln montiert, sollen diese stets nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (siehe Kapitel Vorbetrachtungen) eingesetzt werden. Eine Klingel müsste dementsprechend farbig oder mit deutlichem Schwarz-Weiß-Kontrast von der Wand, auf der sie montiert wird, abgesetzt sein. Zusätzlich sollte sie durch eine ertastbare, also andersartige Oberflächenstruktur von der Wand abgesetzt werden (raue contra glatte Oberflächen).

Werden Bedienelemente betätigt, sollte das den Nutzenden auf mehrere Arten angezeigt werden, beispielsweise durch ein akustisches und/oder ein Lichtsignal. Aber auch eine geänderte Schalterstellung oder eine fühlbare Vibration des Schalters sind geeignet, um anzuzeigen, dass gerade erfolgreich ein Schalter betätigt wurde. Oder eine sonstige Eingabe gemacht. Dass Bedienelemente barrierefrei, d. h. stufenlos, zu erreichen sein müssen, versteht sich schon alleine aus ihrer Funktion heraus. Die Anbringungshöhe von Bedienelementen sollte daher in einer Höhe von 85 cm bis maximal 105 cm oberhalb des Bodens liegen. Vor Bedienelementen muss aber auch eine ausreichend dimensionierte Grundrissfläche vorhanden sein, die die Erreichbarkeit für Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen und für rollstuhlfahrenden Personen gewährleistet. Dies wird durch eine seitliche Bewegungsfläche von mind. 1,20 m Tiefe und von mind. 1,50 m Länge ermöglicht. Bedienelemente sind mit Rollstuhl nur dann anfahrbar - und damit überhaupt erreichbar - wenn sie mind. 50 cm von der Innenecke eines Gebäudes entfernt angeordnet sind. Dies gilt auch für die Griffe von jedweden Türen. Bedienelemente, die nur frontal angefahren werden können, müssen eine Unterfahrbarkeit von 15 cm Tiefe und 35 cm Höhe gewährleisten, um einer Verletzungsgefahr der Beine entgegen zu wirken. Dies betrifft beispielsweise Hausbriefkästen oder Klingelanlagen, die vor einem Hauseingang frei aufgestellt werden. Feuerlöscher, Briefkästen u. a. Ausstattungselemente von Mehrfamilienhäusern werden häufig im Inneren des Eingangsbereiches angeordnet. Bei der Positionierung solcher Elemente ist darauf zu achten, dass sie die erforderlichen Bewegungsflächen nicht einengen, also nicht in Flure und Aufstellflächen hineinragen. Die notwendige Bewegungsfläche vor Bedienelementen beträgt 1,20 m x 1,20 m (bei Rollstuhlnutzung 1,50 m x 1,50 m). Die Bedienelemente sollten so gestaltet werden, dass sie mit einer Leiste oder einem kleinen Sockel ertastet werden können.

Technische Hilfen
Beleuchtung und Bewegungsmelder
Ein Muss für die barrierefreie Gestaltung eines Wohngebäudes ist eine ausreichende und geeignete Beleuchtung. Damit wird die Orientierung von Bewohnerschaft und Besuchenden unterstützt und die Sturzgefahr gemindert. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Stufen und Treppen, die sich bei vielen Mehrfamilienhäusern unmittelbar vor oder im Eingangsbereich befinden.
Aber auch bei Einfamilienhäusern, die von Älteren oder Menschen mit Behinderungen bewohnt werden, ist die ausreichende Beleuchtung aller Bewegungsflächen unerlässlich. Der Hauseingangsbereich steht da zunächst natürlich an erster Stelle.

Der Einsatz von Bewegungsmeldern vor dem Hauseingang, hinter der Haus- oder Wohnungstür, aber nicht zuletzt auch in Wohn- und Sanitärräumen von Einfamilienhäusern oder Wohnungen, verbessert die Sicherheit, Orientierung und selbständige Lebensführung der Bewohner erheblich. Wenn nämlich beispielsweise Lichtschalter nicht mehr manuell betätigt werden müssen, stehen stets zwei Hände zur Verfügung.

Steckdosen und Schalter
Die elektrische Unterstützung vieler alltäglicher Prozesse hat in den vergangenen Jahren zu einem enormen Anstieg notwendiger Elektroverkabelung innerhalb von Wohnungen geführt; beispielsweise wird heute kaum noch ein Rollladen ohne Zeitschaltung oder manuelle elektronische Schaltung eingebaut.

Die Zunahme elektrischer Steuerungsprozesse in Wohnungen führt aber auch zu einer Mehrung der Kabelmenge. Um Stolperfallen durch Kabelsalat zu vermeiden, sollten daher stets mehr Steckdosen und Schalter eingesetzt werden als zunächst für nötig gehalten werden. Dafür sollen Leerrohre und zunächst nicht genutzte Schalter eingebaut werden.
Steckdosen und Schalter sollten mind. 50 cm von inneren Gebäudeecken entfernt und grundsätzlich in einer Höhe von 85 cm bis 105 cm oberhalb des Bodens angebracht werden.

Schwerhörigen- und Blindentelefon
Der Einsatz spezieller Telefone für Hörgeschädigte stellt heutzutage keine besondere technische Herausforderung mehr dar.
Inzwischen ist im Handel ein ansehnliches Angebot verschiedenster schnurloser Telefone für Menschen mit Seh- und Hörschädigung erhältlich. Dabei leisten diese Telefone durchaus Unterschiedliches: beispielsweise durch eine Hörverstärkung, eine Verstärkung des Klingeltons oder die Unterstützung durch Vibrations- und Lichtsignale bei eingehenden Anrufen.
Blindentelefone zeichnen sich durch große tastbare Telefontasten aus. Es gibt auch Telefone, bei denen die Tasten zusätzlich mit Brailleschrift (Blindenschrift) ausgestattet sind. Besondere akustische Signale und eine reduzierte Funktionsvielfalt von Telefonen für ältere Menschen sind inzwischen durchaus marktüblich geworden. Eine Alarmunterstützung des Telefons mittels Vibration und/oder Blinken wird getreu dem Zwei-Sinne-Prinzip gerne eingesetzt. Idealerweise werden Blindentelefone fest an der Wand montiert. Dies erleichtert die Auffindbarkeit und mindert dabei gleichzeitig die Sturzgefahr des Nutzers.

Notfall- und Warnsysteme
Spezielle Notfallschutztelefone, die zu ausgewählten Hilfseinrichtungen aufgeschaltet sind, können mit Armband und/oder Halsschlaufe versehen werden. Auf diese Weise können beispielsweise ältere Menschen in ihrer Wohnung noch weitgehend selbstständig leben, sind aber jederzeit in der Lage, sich im Bedarfsfall - z. B. bei einem Sturz - mittels eines von ihnen selbst abgegebenen Signals, Hilfe zu holen.

AAL (= ambient assisted living)
Altersgerechte Assistenzsysteme zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens umfassen (elektronische) Systeme, Produkte und Dienstleistungen, die das Leben von Menschen im Alter, in einer Pflegesituation oder bei Vorliegen von Behinderungen unterstützen. Die vielfältigen Möglichkeiten der Informationstechnologie werden hierbei eingesetzt, um vor allem allein lebende Menschen mit einem Bedarf an Hilfe oder Pflege zu unterstützen. So kann ihr Alltag weitgehend eigenständig bewältigt werden. Gleichzeitig kann hiermit der Gesundheitszustand länger bewahrt werden und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden wird erhöht. In den vergangenen Jahren wurde hierzu eine Reihe von Forschungen unternommen und eine entsprechend große Zahl von Produkten und Dienstleistungen wurden auf den Markt gebracht, die mit technischen Mitteln den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern. Das AAL-System funktioniert als eine intelligente Vernetzung, über die beispielsweise die Haushaltsgeräte gesteuert und beim Verlassen der Wohnung abgeschaltet werden. Wird dieses System außerdem an ein externes Notrufsystem angeschlossen, erhöht dies die Sicherheit des Nutzers im Falle eines medizinischen Notrufs. Ein solcher Notruf wird automatisch angezeigt, was eine selbständige Lebensführung auch im Alter oder bei Vorliegen von Behinderungen deutlich unterstützt.
Es ist auch möglich, die Steuerung der Wohnungstechnik (Komfort und Sicherheit) und verschiedener Kommunikations- und Unterhaltungsfunktionen miteinander zu verbinden, beispielsweise mit dem elektronischen Assistenten PAUL (= persönlicher Assistent für unterstütztes Leben). PAUL wurde von der Universität Kaiserslautern entwickelt. PAUL ist eine Unterstützungs- und Kommunikationsplattform, die eine Vielzahl von Multimedia- und Kommunikationsfunktionen bietet und die entweder webbasiert oder als App-Anwendung auf PC, Tablet oder Smartphone genutzt werden kann. Die Nutzung von Internet, Videotelefonie und Multimedia wird ohne vorherige PC Erfahrung ermöglicht. Mittels eines Sensorbildschirms (Touch-Screen) können verschiedene Funktionen aufgerufen und gesteuert werden.

Technische Systeme zur Unterstützung von Hilfs- und Pflegebedürftigen
Lifte und Aufzüge
Zur Überwindung von Höhenunterschieden, die aus einzelnen Stufen, Treppen oder stark geneigten Flächen im Haus oder in der Wohnung bestehen, können Aufzüge, Treppenlifte oder Hubplattformlifte eingebaut werden. Bei der Wahl des Mittels, mit dem ein Höhenunterschied ausgeglichen werden soll, kommt es ganz auf den jeweiligen individuellen Bedarf des Nutzers an, die vorhandene Bausubstanz und um welche Art von Barriere es sich handelt.
Zur Überwindung einer Geschosstreppe ist der Einbau eines Treppenlifts häufig eine zwar kostspielige, aber durchaus machbare Alternative. Damit lassen sich insbesondere Einfamilienhäuser derart sinnvoll umgestalten, dass oft trotz erheblicher Einschränkung der Mobilität den Bewohnern ein längerer Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglicht werden kann.
Auch Lifttreppen als Hebebühnen können im Wohnungsbau eingesetzt werden. Sie bestehen aus einer begehbaren kurzen Treppe, die im Bedarfsfall als Hebebühne zusammen gefahren werden kann. Lifttreppen werden überwiegend in engen Eingangsbereichen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern eingesetzt.

Bei ausreichend großen Vorgärten sollte die Möglichkeit einer Umgestaltung dieser Fläche mit einer Rampe untersucht werden, wenn ein Höhenunterschied zwischen Verkehrsfläche und Haus/Wohnungseingang überwunden werden muss (siehe Kapitel Außenanlagen).

Gerade im Geschosswohnungsbau können auch individuelle Einzellösungen den Verbleib eines älteren oder behinderten Menschen in der eigenen Wohnung ermöglichen, wenn beispielsweise eine Hebebühne oder eine Rampe für eine Hochparterrewohnung am Balkon angebracht wird.
Damit wird dann der Eingang dieser Wohnung vom Treppenraum zum Wohnungsbalkon verlegt.

Der Einbau von Aufzügen in Mehrfamilienhäusern gehört auch heute noch nicht zum Standard, da die Kosten für den Einbau und die Wartung eines Aufzugs neben dem Vorhandensein erforderlicher freier Flächen recht hoch sind.
Die neue Landesbauordnung NRW sieht die Verpflichtung vor, dass Aufzüge bei Neubauten mit mehr als drei oberirdischen Geschossen künftig eingebaut werden müssen. Jedoch auch bei neu geplanten Wohngebäuden mit weniger als vier Geschossen kann es schon sinnvoll sein, einen Aufzug im Bereich des Treppenhauses oder an einer Außenwand vorzusehen. Wenn die Ausstattung eines Hauses beispielsweise aus Kostengründen zunächst ohne einen Aufzug erfolgen soll, dann ist es zumindest sinnvoll, schon bei der Grundrissgestaltung eine Fläche für einen späteren Einbau oder Anbau eines Aufzuges frei zu halten. Wurde die Fläche für einen Aufzug nämlich nicht bereits in der ersten Grundrissplanung berücksichtigt, ist häufig eine nachträgliche Änderung des Gebäudes nur noch sehr eingeschränkt möglich oder sogar unmöglich. In vielen Fällen müssen dann Aufzüge vor der Fassade angeordnet werden und gravierende Eingriffe in die Gebäudegeometrie vorgenommen werden. In engen Citylagen ist dies dann mitunter gar nicht mehr möglich und verhindert dadurch eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes. Die neue Landesbauordnung NRW sieht Möglichkeiten für Bestandsbauten vor, hier auch in seitlichen Abstandflächen in der Nähe zu Nachbargrenzen Aufzüge zuzulassen. Auch der Einbau von Treppenliften kann unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in Mehrfamilienhäusern zugelassen werden.