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Außenanlagen

i>Auch die komfortabelste barrierefrei gestaltete Wohnung muss ohne Barrieren, d.h. ohne Stufe, ohne seitliche Einengung und mit einer geeigneten Bodenoberfläche, von der öffentlichen Verkehrsfläche aus, erreichbar sein.
Bestenfalls ist der Hauszugang ebenerdig zur Straße oder zum PKW-Stellplatz hin angeordnet. Ist jedoch ein Höhenunterschied zwischen Straße/Stellplatz und Hauseingang vorhanden, muss überprüft werden, ob dieser Höhenunterschied mittels einer Rampe oder durch eine mechanische Hebevorrichtung überwunden werden kann. Auch kann die Verlegung des Hauseingangs in ein anderes Geschoss oder auf eine andere Gebäudeseite eine sinnvolle Lösung darstellen, um einen barrierefreien Zugang zum Haus oder einer Wohnung herzustellen. Die Art der Lösung ist immer von vielen Faktoren abhängig: z. B. Eigentümerstruktur, bauliche Machbarkeit, Abstandsflächen.

Rampen und Aufzüge
Für die Gestaltung einer Rampe gilt, dass sie im Allgemeinen nicht mehr als 6 % Gefälle haben darf. Bei einer zu überwindenden Höhendifferenz von 24 cm, wie dies beispielsweise bei zwei Stufen zu Eingängen von Gebäuden häufig anzutreffen ist, bedeutet dies:
  • pro Meter Rampenlänge werden 6 cm Höhendifferenz überwunden
  • die Rampe muss dann mind. 4 m lang sein, wenn 24 cm Höhenunterschied überwunden werden müssen.

Bei Wohngebäuden dürfen Rampen bis zu 8 % Neigung aufweisen. In diesem Fall würde die Rampenlänge für die Überwindung von 24 cm Höhenunterschied dann nur noch 3 m betragen.
Dabei muss eine für einen Rollstuhlfahrer nutzbare Rampe in Wohngebäuden außerdem mind. 1,20 m breit sein und an den Enden einer Rampe muss jeweils eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m angeordnet werden. Diese Bewegungsfläche bietet Rollstuhlfahrern ausreichenden Spielraum für die Nutzung der Rampe und mögliche Richtungsänderungen.
Rampen sollten zudem auf beiden Seiten über Handläufe und Radabweiser verfügen, die die nutzbare Breite von 1,20 m nicht einengen dürfen.
Wenn das Anlegen einer Rampe zum Hauseingang nicht möglich sein sollte, weil der Platz vor dem Haus nicht ausreicht oder die zu überwindende Höhendifferenz zu groß ist, ist die Anbringung eines Plattformlifts gut geeignet, um auch Rollstuhlfahrern einen ungehinderten Zugang zum Haus zu ermöglichen.
Für den privaten Wohnungsbau gibt es inzwischen verschiedene platzsparende Aufzugssysteme, die keinen Maschinenraum benötigen, sondern lediglich eine tragende Wand. Dadurch sind sie auch für einen nachträglichen Einbau gut geeignet.

Stellplätze
Ein Parkplatz, der von Menschen mit Behinderung genutzt werden soll, muss mind. 3,50 m breit und 5 m lang sein. Dabei soll der Parkplatz möglichst in der Nähe des Hauseingangs angeordnet werden und ausreichend hell beleuchtet sein.