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Rund ums Haus

Gärten sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gefüges von Städten und Gemeinden und tragen mit ihrer Ausrichtung auf den Erhalt grüner Lebensräume zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung bei. Vor allem naturnahe Gärten schaffen "grüne Brücken" und Rückzugsgebiete für Pflanzen und Tiere im immer dichter von Menschen besiedelten Raum und tragen damit zur Arterhaltung bei.

Das Gestaltungskonzept:
Gartengestaltung ist immer etwas sehr individuelles und wird beeinflusst von
  • Lage und Größe des Grundstücks,
  • Umgebung,
  • finanzielle Möglichkeiten
  • persönliche Bedürfnisse.
Naturnahe Gärten lassen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zu.

Verzicht auf unnötige Flächenversiegelung: Der Boden hat im natürlichen Wasserkreislauf eine wichtige Funktion. Er nimmt Regenwasser auf und leitet es in das Grundwasser weiter. Deshalb Flächen nur dort versiegeln, wo es unbedingt notwendig ist. Darüber hinaus stehen für fast alle Anwendungsgebiete geeignete durchlässige Materialien zur Flächenbefestigung zur Verfügung.

Dachbegrünung: Jede Überbauung nimmt der Landschaft ein Stück Natur. Ein Garten auf dem Dach kann hier Ausgleich schaffen. Bei geschickter Planung kann darüber hinaus zusätzlicher Gartenraum geschaffen werden.

Pflanzenauswahl: Das wichtigste im Garten sind die Pflanzen. Neben der Größe und Wuchsform, den Ansprüchen an Boden und Klima, gehören auch die Belaubung, die Blüte und der Fruchtschmuck zu den Auswahlkriterien. Heimische Arten bieten unserer Tierwelt die beste Voraussetzung als Nahrungsquelle und Lebensraum.

Kletterpflanzen: Auch Wände können durch Kletterpflanzen zu blühenden Flächen werden. Sie ermöglichen es mit bescheidenem Aufwand eine wohnliche Atmosphäre zu schaffen.

Nachhaltige Gartenpflege:
Die Nutzung des Bodens im Garten, vor allem die Bodenbearbeitung, verändert sein natürliches Gleichgewicht. Für die langfristige Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sorgen:
  • Humuspflege,
  • Kompostierung,
  • Fruchtwechsel und Mischkultur,
  • bedarfsgerechte Düngung
  • umweltschonender Pflanzenschutz.
Bordsteinabsenkungen: Bordsteinabsenkungen vermindern die Bordsteinhöhe an Überquerungsstellen, Gehwegübergängen und Parkflächen auf ein Maß, das Mobilitätsbehinderte in der Regel selbstständig bewältigen können und das Blinden das Ertasten der verbleibenden Kante in Höhe von drei Zentimetern ermöglicht. Die Höhendifferenz von drei Zentimetern ergibt sich aus dem Abstimmungsprozess beteiligter Gruppen und Verbände als Kompromiss zwischen den Erfordernissen der Blinden, sich nach ertastbaren Elementen zu richten, und denen der Rollstuhlfahrer, möglichst ohne Höhendifferenz den Straßenraum zu befahren. Die Schrägneigung der Gehwegfläche in Richtung des abgesenkten Bordsteines soll sechs Prozent nicht überschreiten. Ist diese Neigung aufgrund beengter Verhältnisse nicht einzuhalten, so ist der angrenzende Gehwegbereich mit in die Absenkung einzubeziehen.

Wer aus privaten Gründen eine Bordsteinabsenkung benötigt, um zum Beispiel eine zusätzliche Grundstückszufahrt zu errichten, kann diese auf eigene Kosten durch eine Fachfirma ausführen lassen und muss sie nur noch beim Sachgebiet Tiefbau des Stadtbauamtes anzeigen.