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Energie und Umwelt

Gesund wohnen
Wie kann man ein möglichst schadstoffarmes Innenraumklima schaffen?

Bei einem Neubau müsste sich der Bauherr mit den Eigenschaften einer Vielzahl von verschiedenen Baumaterialien befassen, was ein zeitaufwendiges Unterfangen darstellt. Alternativ kann man sich von kompetenten Bauplanern oder speziellen Instituten aus dem Bereich Baubiologie bzw. Innenraumanalytik beraten lassen. Auf jeden Fall kann man beim Kauf von Baustoffen, Möbeln und Textilien auf so genannte "Öko-Label" achten. Das bekannteste Label ist "Der Blaue Engel". Dieser wird vom Umweltbundesamt für Produkte mit großer Umweltverträglichkeit vergeben, das heißt diese sind - weil sie schadstoff- oder emissionsarm sind - besonders gut für den Innenraum geeignet.

Neben baulichen Aspekten bzw. der richtigen Auswahl an Einrichtungsgegenständen spielt auch das Verhalten der Bewohner eine große Rolle bei der Wohnqualität und hat daher eine große Bedeutung für das Wohlbefinden und die Gesundheit.

Effizient und möglichst umweltverträglich heizen
Der Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung wird in Deutschland überwiegend durch die fossilen Energieträger Erdöl und Erdgas gedeckt. Aufgrund der begrenzten Ressourcen und des zunehmenden Energiebedarfs ist in Zukunft mit einer starken Verteuerung zu rechnen. Auch vor dem Hintergrund des drohenden Klimawandels muss zukünftig verstärkt auf erneuerbare Energien gesetzt werden.

Die wichtigsten derzeit am Markt befindlichen Heizanlagensysteme seien hier kurz vorgestellt:

Erdgas-Heizung
Bei der Erdgas-Heizung hat sich die Brennwert-Technik mittlerweile zum Standard entwickelt. Brennwert bedeutet, dass die Abgase soweit herunter gekühlt werden, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert. Die dabei freigesetzte Energie beträgt bei Erdgas theoretisch bis zu 11%. Weitere Vorteile der Erdgasheizung sind u. a.: kein Lagerraum nötig, keine Vorfinanzierung des Brennstoffs und keine Probleme mit dem Gewässerschutz.

Öl-Heizung
Moderne Öl-Brennwertheizungen sind sehr effizient, der Nutzungsgrad liegt bei bis zu 98 %. Die Vorteile einer Ölheizung sind u. a.: freie Lieferantenwahl, Menge und Zeitpunkt der Bevorratung kann selbst entschieden werden

Wärmepumpe
Energie aus Erdwärme (Kollektoren bzw. Sonden), Grundwasser oder Luft.

Die Funktionsweise ist ähnlich der eines Kühlschranks, welcher aus seinem Inneren die Wärme entzieht und an die Umgebung abgibt. Die Wärmepumpe dagegen entzieht die Wärme aus Erde, Grundwasser oder Luft und gibt diese an das Heizungssystem ab.
  • Erdwärmekollektoren
    Erdwärmekollektoren gleichen den Heizschlangen für einen Wasserkocher. Sie werden horizontal im angrenzenden Gelände verlegt, so dass hier unter Umständen ein großes Platzangebot zur Verfügung stehen muss.

  • Erdwärmesonden
    Je nach Beschaffenheit des Bodens und der benötigen Energie beträgt die einzelne Länge einer Erdwärmesonde zwischen 40 und 100 Metern. Diese werden meist entweder unterhalb des Hauses oder in dessen direkter Näher senkrecht in den Boden eingelassen, in welchem dann das Arbeitsmedium die Wärme dem Erdreich entziehen kann.

  • Luft-Wärmepumpe
    Die Luft ist als Wärmequelle nur bedingt geeignet. Da sie über Außenventilatoren direkt zum Verdampfer gebracht wird, ist eine Entziehung ihrer Wärme nur dann effektiv möglich, wenn die Außentemperatur nicht zu niedrig ist.

Biomasse-Heizungen
Die Biomassen-Heizungen sind zurzeit stark auf dem Vormarsch. Denn zum einen werden die Anlagen immer komfortabler und einfacher zu bedienen. Zum anderen ist die Biomassenheizung eine CO2 - neutrale Art zu heizen. Das heißt, bei der Verbrennung wird nur so viel CO2 freigesetzt wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat. Zu den Biomassenheizungen zählen unter anderem die Stückholz-, Pellets- und die Hackschnitzelheizung. Moderne Stückholzheizungen überzeugen mit immer größer werdendem Bedienkomfort. So braucht in den meisten Fällen, aufgrund des Pufferspeichers und der Leistungsregulierung, nur noch einmal täglich Holz aufgelegt werden.

Muss bei der Stückholzheizung noch Zeit und Arbeit investiert werden, so funktionieren moderne Pelletsheizungen genauso vollautomatisch wie eine Öl- oder Gasheizung. Die Pellets, die zu 100% aus reinem Holz bestehen, werden in einem Silowagen angeliefert und in den Vorratsraum oder -behälter eingeblasen. Von dort holt sich der Kessel die Pellets selbstständig in den Brennraum, zündet diese und reguliert die Kesselleistung genau nach dem aktuellen Bedarf. Die dabei entstehende Asche wird danach selbstständig in einen Aschebehälter transportiert.

Eine Hackschnitzelheizung funktioniert ähnlich wie eine Pelletsheizung. Da hier die Komponenten aber noch größer und robuster aufgebaut sein müssen lohnt sich diese Art der Heizung erst bei größerem Energiebedarf.

Blockheizkraftwerk
Das Blockheizkraftwerk, kurz BHKW genannt, ist eine weitere Möglichkeit, um fossile Energieträger zu sparen. Denn hier wird mit Öl oder Gas die sogenannte "Edelenergie" Strom erzeugt und dabei die Abwärme zum Heizen verwendet. Optimal einsetzbar sind BHKW's, wenn gleichzeitig fast das ganze Jahr Wärme und Strom benötigt wird wie bei z. B. größeren Gaststätten, Hotels, Metzgereien, Seniorenheimen, Hallenbäder usw.

Solaranlagen
Thermische Solaranlagen können sowohl nur für Warmwasser als auch zur Heizungsunterstützung installiert werden. Dabei erzeugen moderne Solaranlagen in den Sommermonaten zu fast 100% das benötigte Warmwasser bzw. unterstützen die Heizungsanlage in den Wintermonaten. Nach ca. 2 Jahren hat eine Solaranlage die Energie erwirtschaftet, welche bei der Herstellung verbraucht wurde. Die Lebensdauer liegt bei ca. 25 Jahren - also 25 Jahre Energie ohne Abgase.

Die Sonne - Energie zum Nulltarif
Theoretisch entspricht 30 Minuten Sonneneinstrahlung auf die Erde den gesamten Weltenergiebedarf eines Jahres. Technisch und wirtschaftlich lassen sich jedoch nur ein Bruchteil davon nutzen. Immerhin liefert die Sonne in unserer Region ca. 1000 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter. Wir bekommen also pro Quadratmeter jährlich eine kostenlose Energiemenge zur Verfügung gestellt, die etwa 100 Litern Heizöl entspricht. Bei Gebäuden kann die Sonnenenergie auf drei Arten genutzt werden:
  • Passive Nutzung der Sonnenwärme
    Bei der passiven Nutzung der Sonnenwärme wird ein Teil der Heizenergie durch die Sonne gewonnen. Dazu ist eine gut abgestimmte Gesamtkonzeption Voraussetzung. Wichtig sind die Hauptausrichtung des Gebäudes nach Süden, ein kompakter Baukörper mit kleiner Hüllfläche, ein guter Wärmeschutz und die Orientierung der Aufenthaltsräume zur Sonnenseite. Werden die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig geplant und richtig ausgeführt, dann ist die passive Sonnenenergienutzung in der Regel wirtschaftlich. Neben der Wirtschaftlichkeit werden vor allem der Wohnkomfort und Behaglichkeit von Bewohnern solcher "Sonnenhäuser" gelobt und geschätzt.

  • Solarthermie
    Solarthermie ist die Umwandlung der Sonnenstrahlung in Nutzwärme. Sie dient in erster Linie der Warmwasserbereitung, kann aber auch zu Heizzwecken genutzt werden. Technisch wird dies durch Sonnenkollektoren und Absorbern bewirkt, die in die Warmwasser- bzw. Heizungsanlagen integriert sind. Bis zu 70 % des Warmwasserbedarfs eines Haushaltes können somit gedeckt werden. Thermische Solaranlagen sind mittlerweile weit verbreitet und sollten bei einem Neubau auf jeden Fall Berücksichtigung finden.

  • Fotovoltaik
    Fotovoltaik ist die direkte Umwandlung von Lichtstrahlung in Elektrizität. Die Umwandlung erfolgt in Solarzellen, die zu Modulen zusammengeschaltet sind. Solarzellen liefern Gleichstrom, der sofort genutzt werden kann. Durch Umwandlung in Wechselstrom ist die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz möglich. Für den eingespeisten Strom gibt es 20 Jahre lang eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung.

Die Nutzung der Sonnenenergie, egal in welcher Form, entlastet unsere Umwelt enorm, da nicht nur die fossilen Brennstoffe eingespart, sondern die Wärme und der Strom emissionsfrei erhalten werden.

Förderprogramm Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien

Wenn Sie in ihr Haus eine heiztechnische Anlage auf der Grundlage erneuerbarer Energien einbauen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.

Heiztechnische Anlagen sind:
  • Solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung
  • Biomasseanlagen (z. B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe)
  • Wärmepumpen
  • Erdwärmeübertrager
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung
Sie können ein Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" auch mit anderen Programmen von Bund und Land kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Summe der tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt. Sollten Sie Zuschüsse erhalten, werden diese jedoch von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Verfahrensablauf:
Sie müssen den Antrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Das Antragsformular erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der L-Bank.

Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie einen Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme einreichen. Ausführliche Informationen zum Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank (www.l-bank.de)

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
des Bundes für Neubauvorhaben

Das EEWärmeG des Bundes gilt für alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude. Das Gesetz will durch die Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteversorgung (Heizung, Warmwasser und Kühlung) von Gebäuden einen Beitrag dazu leisten, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu erhöhen. Betroffen sind alle neuen Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m², die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden.

Eigentümer von solchen Gebäuden sind verpflichtet, den Wärme- und Kälteenergiebedarf ihres Gebäudes durch eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien zu decken. Bei solarer Strahlungsenergie gilt ein Mindestanteil von 5 %, bei gasförmiger Biomasse von 30 %, bei flüssiger und fester Biomasse sowie Geothermie und Umweltwärme von 50 %.

Um die Erfüllung der Verpflichtungen überprüfen zu können, müssen die Eigentümer der neuen Gebäude grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten ab dem Inbetriebnahmejahr der Heizanlage bei der unteren Baurechtsbehörde Nachweise vorlegen sowie diese mindestens 5 Jahre ab dem Inbetriebnahmejahr aufbewahren, wenn die Nachweise nicht bei der Behörde verwahrt werden und auf Verlangen vorlegen. Bei gasförmiger und flüssiger Biomasse gilt für die ersten 5 Jahre ab dem Inbetriebnahmejahr die Vorlagepflicht zum 30. Juni des Folgejahres. Für die darauffolgenden 10 Jahre müssen Brennstoffabrechnungen mindestens 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden. Das Vorliegen einer Ausnahme wegen technischer oder öffentlich-rechtlicher Gründe ist in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage anzuzeigen. Nachweise können grundsätzlich von Personen ausgestellt werden, die nach der EnEV Energieausweise ausstellen dürfen. Des Weiteren lässt das Gesetz beim Einsatz bestimmter Energieformen auch Nachweise durch den Anlagenhersteller oder Fachunternehmer zu, der die Anlage eingebaut hat.

Mustervordrucke für die Nachweisführung erhalten Sie bei dem Stadtbauamt Pfullingen und werden auf der Homepage des Umweltministeriums unter www.um.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung gestellt.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Baden-Württemberg für Wohngebäude im Bestand


Ziel des Gesetzes ist es, die anteilige Nutzung erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden als verbindlichen Standard einzuführen. Die dadurch erzielte Einsparung fossiler Brennstoffe trägt zum Klimaschutz bei. Betroffen sind bestehende Gebäude ab 50 m² Wohnfläche, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und für die vor dem 01. April 2008 der Bauantrag gestellt oder beim Kenntnisgabeverfahren die Bauvorlagen erstmalig eingereicht wurden sowie alle bis dahin bereits eingereichten Wohngebäude. Das Gesetz regelt eine Nutzungspflicht für Eigentümer oder Erbbauberechtigte von bestehenden Wohngebäuden, die ihre zentrale Heizungsanlage ab dem 01. Januar 2010 austauschen. Bei diesen Gebäuden müssen mindestens 10 % des jährlichen Wärmebedarfs auch erneuerbare Energien bedeckt werden. Der Eigentümer muss die Geeignetheit der getroffenen Erfüllungsmaßnahmen durch einen Sachkundigen bzw. den Brennstofflieferanten oder Wärmenetzbetreiber bestätigen lassen. Sachkundige sind die Personen, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind oder Handwerker des Bau-, Ausbau-, oder anlagentechnischen Gewerbes oder des Schornsteinfegerwesens, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entfällt die Nutzungspflicht, sind ebenfalls Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind im Regelfall innerhalb 3 Monaten nach Austausch der Heizanlage der unteren Baurechtsbehörde vorzulegen. Im Falle der Nutzung von Bioöl und Biogas knüpft die Nachweisfrist an die erstmalige Abrechnung der Brennstofflieferung an.

Mustervordrucke für die Nachweisführung sowie weitere Informationen erhalten Sie bei dem Stadtbauamt Pfullingen sowie unter www.um.baden-wuerttemberg.de

Stichwort: Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter www.landesrecht-bw.de.