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Rat und Tat

Krankenhausaufenthalt/Sozialstationen

Krankenhausaufenthalt
Ein Krankenhausaufenthalt ist nicht schön, doch manchmal geht es eben nicht anders. Wer schon vorher weiß, dass ein Klinikaufenthalt ansteht, kann wenigstens in Ruhe und planvoll eine Tasche mit den wichtigsten persönlichen Gegenständen und Unterlagen packen. Die folgende allgemeine Checkliste hilft dabei.

Für die Aufnahmeformalitäten im Krankenhaus werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
  • Krankenversicherungskarte/Chipkarte (ggf. private Versicherungskarte)
  • Unterlagen vom Hausarzt (Einweisungsschein, Überweisungsschein, medizinische Untersuchungsergebnisse, Röntgenaufnahmen)
  • ggf. Befreiungskarte für die Zuzahlung bei gesetzlichen Krankenversicherungen
  • Impfausweis, Marcumar-Ausweis, Allergiepass etc.
  • Liste der Medikamente, die zu Hause eingenommen werden (Name, Stärke, Dosierung)
  • Telefonnummern von Angehörigen
  • Name des Hausarztes, des behandelnden oder einweisenden Arztes
  • evtl. Nachweis über Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer
Sozialstationen
Aufgabe der Sozialstationen ist die Alten- und Krankenpflege in den Wohnungen der Betroffenen gegen ein entsprechendes Entgelt.

Bei den privaten und öffentlichen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege steht der komplette Mensch im Fokus, d. h. das Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation kümmert sich zusätzlich zur Pflege auch um diese Bedürfnisse.

Sozialstationen sind als Teil der professionellen Pflege (Alten- bzw. Krankenpflege, geregelt durch das Sozialgesetzbuch V bzw. XI) zu betrachten.
  • Diakoniestation in Oldenburg
  • Ev. Diakonie-/Sozialstation
  • Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Oldenburg-Stadt e. V.
  • DRK - Sozialstation Oldenburg
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. - Kreisverband Oldenburg-Ammerland
  • AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V.
  • Caritas-Sozialstation Oldenburg - gemeinnützige GmbH Oldenburg-Ammerland e. V.
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. - Regionalverband Weser-Ems
  • Beratungsstelle Soziale Dienste der Johanniter-Unfall-Hilfe
  • Malteser Hilfsdienst gGmbH
Krankenhäuser/Kliniken
  • Evangelisches Krankenhaus Oldenburg
  • Pius-Hospital
  • Klinikum Oldenburg gGmbH
Rehabilitation

Im Mittelpunkt der Behandlungen stehen der Erhalt und die Wiedergewinnung der Selbstständigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt älterer Patienten. Dazu trägt die Zusammenarbeit mit den akutgeriatrischen Abteilungen des Geriatrischen Zentrums Oldenburg sowie der geriatrischen und nicht-geriatrischen Abteilungen der Krankenhäuser der Region bei. Die Verbindung zum Medizinischen Campus der Universität Oldenburg gewährleistet das Einbeziehen neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Behandlung geriatrischer Patienten.
  • Rehabilitationszentrum Oldenburg GmbH - Klinik für Geriatrie
Ärztlicher Notdienst

Außerhalb der normalen Praxiszeiten (mittwochnachmittags, nachts, feiertags und am Wochenende) und wenn keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung vorliegt, die eines Notarztes bedarf, verfügt das Evangelische Krankenhaus Oldenburg über eine Notdienstpraxis.
Für Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen die Praxis nicht selbst aufsuchen können, besteht die Möglichkeit durch den Ärztlichen Notdienst mobil versorgt zu werden. Das mit einem Dachschild Notarzt gekennzeichnete Notdienstfahrzeug wird durch die Oldenburger Johanniter gestellt und betreut. Wie in einer Arztpraxis auch, muss mit einer gewissen Wartezeit gerechnet werden.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen erreichen Sie den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112.
  • Evangelisches Krankenhaus Oldenburg
Pflegenotaufnahme

Das Angebot "Pflegenotaufnahme" wendet sich an Menschen in der häuslichen Umgebung. Aufgrund der Stärkung der ambulanten vor der stationären Versorgung steigt die Anzahl der zuhause versorgten Menschen ständig. Ohne soziales Umfeld, das diese Leistung erbringt, kann die häusliche Versorgung jederzeit zusammenbrechen. Tritt eine pflegerische Unterversorgung ein, z. B. durch Ausfall eines pflegenden Angehörigen (Unfall, Erkrankung, Überforderung), akute Verschlechterung des Zustandes einer zu pflegenden Person (z. B. Verwirrtheit), ungeklärte Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt, muss die Aufnahme des Pflegebedürftigen in eine Wohn- und Pflegeeinrichtung organisiert werden (Ausnahme: Menschen in lebensbedrohlichen Situationen, die akut eine medizinische Versorgung benötigen).

Die Kosten für die pflegerische Versorgung in einer stationären Einrichtung leiten sich von den üblichen Pflegesätzen für den Alten- und Kurzzeitpflegebereich ab. Die Hotline der Pflegenotaufnahme ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 4204201 erreichbar.

Sollten die Kosten (mit oder ohne Pflegegrad) nicht durch eine Pflegekasse oder sonstige Träger übernommen werden, müssen die Kosten selbst getragen werden.
  • AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V.
INFO: Notfallmappe

Ganz plötzlich kann jeder Mensch auf medizinische Hilfe angewiesen sein. Häufig ist der Betroffene nicht mehr in der Lage, den Ersthelfern selbst Auskunft über Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen zu geben. Damit die Helfer im Notfall gebündelt wichtige individuelle Informationen über den Patienten bekommen, bietet das Versorgungsnetz Gesundheit e. V. (im Klinikum Oldenburg gGmbH) eine Notfallmappe an. Sie enthält Vordrucke, auf denen der Besitzer Angaben zur Person, zu Grunderkrankungen und Allergien, zu regelmäßig erforderlichen Medikamenten, Untersuchungen und Behandlungen eintragen kann. Auch Daten zu Versicherungen können erfasst werden sowie Erläuterungen zu persönlichen Verfügungen.

Der stabile rote Ordner sollte möglichst griffbereit am Telefon für den Rettungsdienst bzw. ärztlichen Notdienst bereitgestellt werden. Zusammen mit der Mappe erhält der Betroffene einen Ausweis, der über ihren Besitz und den Aufbewahrungsort informiert.

Die nicht nur an Senioren gerichtete Mappe ist u. a. am Empfang der Stadtkrankenhäuser, bei ambulanten Pflegediensten, in städtischen Einrichtungen sowie im Buchhandel gegen eine Schutzgebühr erhältlich.

Inhaltsverzeichnis der Notfallmappe:
  1. Informationen und Einverständniserklärung, Notfall-Fax
  2. Angaben zur Person/ggf. Pflegeüberleitungsbogen
  3. Wichtige Informationen auf einen Blick
  4. Medikamentenliste (ggf. in Kopie Medikamentenpläne)
  5. Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  6. Besondere (ergänzende) Hinweise zum Umgang mit meiner Erkrankung: Informationsbogen bei Demenz für eine Krankenhausaufnahme (ggf. streichen)
  7. Medizinische Unterlagen und Ausweise
  8. Patientenvorsorge
    Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/rechtliche Betreuung, Erläuterungen und Vordrucke
  9. Checkliste Notfall/Selbsthilfe
  10. Kopiervorlagen zu 4. und 5.
Erläuterung auch in einfacher Sprache
Über die ISBN-Nummer 978-3-7308-1085-9 kann die Notfallmappe bundesweit in jeder Buchhandlung oder direkt beim Isensee-Verlag (www.isensee.de) bestellt werden. Darüber hinaus verkaufen viele Einrichtungen in Oldenburg i. O. und Umgebung die Notfallmappe direkt.

Zur Notfallmappe wurde eine eigene Internetseite gestaltet. Dort finden sich Informationen, einzelne ausfüllbare Seiten zum Herunterladen und Ausdrucken, ein informativer Film des Fernsehsenders Oeins über die Notfallmappe sowie eine Vertriebsstellen-Suchfunktion: www.notfallmappe-ol.de

Weitere Informationen: www.versorgungsnetz-gesundheit.de/aktivitaeten_notfallmappe.html

Versorgungsnetz Gesundheit e. V.
Verein zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

INFO
Sicherheit für Senioren

Besonders häufig sorgen sich ältere Menschen, Opfer einer Straftat zu werden. Das führt dazu, dass sie nur noch selten ihre Wohnungen oder Häuser verlassen. Das bezieht sich besonders auf die Zeit nach Einbruch der Dunkelheit.
So verzichten sie lieber auf Kino, Vorträge, Theater, Sport usw., als dass sie sich vermeintlichen Gefahren aussetzen. Dieser Rückzug aus dem öffentlichen Leben zieht leider oft soziale Isolation nach sich, ebenso wie den Verlust von Lebensqualität.

Um den Senioren wieder ein Sicherheitsgefühl zu verschaffen, wurde ein Projekt des Präventionsrates Oldenburg, der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland und der Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg mit Unterstützung durch den Förderverein Präventionsrat Oldenburg e. V. ins Leben gerufen:

"Sicherheitsberater/-innen für Senioren", kurz "SfS" genannt.
Die Sicherheitsberatung fungiert als Bindeglied zwischen Polizei und Senioren, das Schwellenängste abbaut, aber auch zum Vorbeugebewusstsein beiträgt.

Die Ausbildung der Sicherheitsberater für Senioren erfolgt bei der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland an drei Vormittagen. Den Teilnehmenden wird ein auf die Zielgruppe abgestimmtes Fachwissen vermittelt, das sie befähigt, in z. B. Altenkreisen und Seniorentreffs Beratungen zur Sicherheit durchzuführen, entsprechende Broschüren zu verteilen und Ängste auszuräumen.

Die Projektgruppe SfS beim Präventionsrat Oldenburg unterstützt alle SfS'ler bei ihrer Tätigkeit und steht für Anfragen jeglicher Art zur Verfügung.

Projekt
"Sicherheitsberater/-innen für Senioren"
Geschäftsstelle des Präventionsrates Oldenburg und des Fördervereins Präventionsrat Oldenburg e. V. Arbeitskreis Senioren
  • Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland
Sicherheit im eigenen Zuhause: Systeme für ein sorgenfreies Leben
Gute Sicherheitssysteme erleichtern nicht nur das Leben, unter Umständen können sie auch lebensrettend sein. Wer möglichst sorgenfrei leben möchte, sollte deshalb über einige Sicherheitsmaßnahmen nachdenken.

Im Alter lassen viele Fähigkeiten nach, was sich oft auf die eigene Sicherheit auswirkt. So kann beispielsweise Vergesslichkeit dazu führen, dass elektrische Geräte nicht ausgeschaltet werden. Die geschwächten Sinne sind nicht mehr fähig, Gefahrensituationen rechtzeitig wahrzunehmen.

Brandschutz: Die meisten Brandopfer verunglücken im Schlaf. Rauchmelder gelten als eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen eines Brandschutzes. In der Anschaffung preiswert, lassen sie sich meist problemlos anbringen. Auch Feuerlöscher sowie Löschdecke können im Notfall (z. B. wenn Fett in der Pfanne brennt oder eine Kerze den Adventskranz entzündet) zur Sicherheit beitragen.

Türkommunikation: Nicht bei jedem Klingeln möchte man die Tür öffnen. Türkommunikationssysteme bieten Hilfe. Der Eingangsbereich wird mittels einer Kamera überwacht, ein Video auf Abruf über einen Monitor in der Wohnung abgespielt. Wird zusätzlich eine Sprechstation installiert, kann man den Besucher nicht nur sehen, sondern auch mit ihm kommunizieren.

Sicherheit für Fenster und Türen: Als Schutz vor Einbrechern sollten sämtliche Türen und Fenster gesichert werden. Das gelingt durch den Einbau von u. a. Panzerriegeln, Scharnierseitensicherungen sowie elektrischen Tür- und Fensteröffner.

Alarmanlage: Einige Modelle lassen sich so installieren, dass der Alarm bereits vor dem Betreten des Hauses ausgelöst wird. Das bewirkt eine frühzeitige Abschreckung von Einbrechern.

Zentralsteuerung der Gebäudetechnik: Hierbei sind sämtliche Elektrogeräte der Wohnung miteinander verbunden und können über ein Bedienelement ferngesteuert werden. So können alle Geräte bequem von unterwegs ausgeschaltet werden.

Ist der Entschluss gefallen, das Haus oder die Wohnung mit den vorgenannten Systemen auszustatten, sollte auf eine professionelle Beratung nicht verzichtet werden. Die Fachleute zeigen nicht nur alle Möglichkeiten auf, sondern informieren darüber, was bei der Installation zu beachten ist.

Weitere Informationen:
www.pfiffige-senioren.de
www.weisser-ring.de

INFO:
Vergünstigungen für Senioren

Siehe auch unter "Aktiv sein Für wenig Geld"!

Im Alter auf gesellschaftliches Leben verzichten, weil das Geld nicht reicht? Das muss nicht sein, denn oft bieten sich gerade für Senioren bzw. Rentner diverse Vorteile. Sind diese an ein bestimmtes Lebensalter geknüpft, lässt sich das mit dem Personalausweis belegen. Rentner können viele Vergünstigungen nutzen, wenn sie mit ihrem Rentenausweis ihren Status nachweisen können. Dieser Ausweis wird mit dem Rentenbescheid versandt, er muss also nicht gesondert beantragt werden. Zusammen mit dem Personalausweis stellt er einen gültigen Beleg dar. Bei Verlust kann ganz einfach ein neuer Ausweis bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden.

Rentenausweis sowie Personalausweis sollten immer mitgeführt werden, um alle Vergünstigungen auszuschöpfen.

So lassen sich preisgünstig kulturelle Veranstaltungen wie z. B. Theateraufführungen, Konzerte und Ausstellungen besuchen. Auch Kinobetreiber werben oft mit Senioren-Eintrittspreisen. Mitgliedschaften bei Vereinen und Verbänden werden ebenfalls vergünstigt angeboten. Sonderkonditionen stehen bei vielen Büchereien ebenfalls auf dem Programm, wenn die Nutzer einen Rentenausweis vorlegen können. Vielerorts gewähren die Verkehrsgesellschaften Rentnerrabatte auf ihre Fahrpreise, so dass es auch Senioren möglich ist, Busse und Bahnen zu nutzen. Im Tourismusbereich haben sich viele Unternehmen auf Reisen für Senioren zu ermäßigten Preisen spezialisiert. Besuche in botanischen Gärten und Zoos lassen sich meist auch mit ermäßigten Preisen realisieren. Auch die Gastronomie hat sich auf Senioren eingestellt.

Falls Veranstalter oder Betreiber nicht selbst darauf hinweisen, besteht die Möglichkeit, als Senior nach Vergünstigungen zu fragen - es lohnt sich!
  • Oldenburg Pass
INFO: Rente

Rente dient in erster Linie der Altersvorsorge nach dem Erwerbsleben und ersetzt im Alter das Arbeitsentgelt. Somit trägt die Rente maßgeblich zu einem gesicherten Lebensabend bei.

Rente mit 63 - Voraussetzungen
Ein früherer Renteneintritt ist grundsätzlich erst möglich nach Vollendung des 63. Lebensjahres und nach Erfüllung einer Wartezeit von mindestens 45 Jahren, auch darf der Antragsteller noch keine Altersrente beziehen. Bei der Einführung der Rente ab 63 im Jahr 2013 bezog sich das auf alle vor 1952 Geborenen.

Um die abschlagsfreie Rente ab 63 zu erhalten, müssen die Antragsteller in der Regel bereits mit 18 Jahren im Berufsleben gestanden haben. Aufgrund des schrittweise angehobenen Renteneintrittsalters erhöht sich auch das Alter für die abschlagsfreie Frührente: nach 1958 Geborene können diese ab 64 Jahren beantragen. Die Jahrgänge ab 1964 können die vorzeitige Rente erst ab 65 Jahren beantragen.

Verständlich: je höher der Beitrag, desto höher die Rente. Aber auch die Zeiten stellen einen wichtigen Faktor bei der Rentenhöhe dar. So kann z. B. eine mehrfache Mutter unter Umständen eine Altersrente beziehen, ohne jemals selbst Beiträge geleistet zu haben. Der Bezug von Leistungen hängt von der Mindestversicherungszeit ab, der sogenannten Wartezeit.

Die Zeit als Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger oder als freiwilliger Zahler gilt als Beitragszeit. Ein Minijob wird nicht als vollwertige Beitragszeit angerechnet. Mit einer freiwilligen Aufstockung lässt sich der volle Versicherungsschutz erlangen.

Arbeit im Ausland kann die Rente beeinflussen, speziell Zeiten, die nach über- oder zwischenstaatlichem Recht (z. B. in der EU-Staaten) anerkannt werden.

Als Beitragszeit werden Zeiten der beruflichen Ausbildung, des Wehr- und Zivildiensts, des freiwilligen Wehrdiensts und des Bundesfreiwilligendiensts angerechnet. Auch Zeiten der Kindererziehung und der häuslichen Pflege eines Angehörigen (mindestens 14 Stunden unentgeltlich pro Woche - diese Zeiten müssen dem Rentenversicherungsträger gesondert gemeldet werden), Zeiten, in denen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen wurden, sowie freiwillige Beiträge und Zeiten, für die nachträglich Geld eingezahlt wurde, wirken sich auf die Rentenhöhe aus.

Auch beitragsfreie Zeiten wie Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten können sich auf die Rente auswirken. Fragen dazu beantworten die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.