Wohnen im Alter
Mit zunehmendem Alter sinkt die Mobilität und der Aktionsradius verkleinert sich. Ein Umzug in "Wohnen mit Service"/betreutes Wohnen oder eine Seniorenresidenz muss aber nicht unbedingt nötig sein. Durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen lässt sich der Wunsch, möglichst lange zu Hause und selbstständig zu leben, meist erfüllen. Warum also in eine fremde Umgebung ziehen, wenn Unterstützung im vertrauten Umfeld möglich ist?
Informationen über selbstbestimmtes Wohnen älterer Menschen sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in einem Mietverhältnis erhalten Sie bei allen Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände, den Sozialdiensten der Krankenhäuser, wohnbezogenen Projekten und Initiativen und ambulanten Pflegediensten sowie dem Senioren- und Pflegestützpunkt Nds. in Oldenburg.
Kredite und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung vergibt die Bundesregierung im Rahmen ihres KfW-Förderprogramms "Altersgerecht umbauen". Antragsformulare dazu gibt es bei Banken und Sparkassen. Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auch von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Wohnberatung
Senioren- und Pflegestützpunkt Nds. der Stadt Oldenburg (SPN)
Kostenlose Wohnberatung von fachkundlichen qualifizierten Haupt- und Ehrenamtlichen zur bedarfsgerechten Wohnraumanpassung in der eigenen Häuslichkeit aller Menschen in Oldenburg, die komfortabel und barrierefrei wohnen möchten. Darin auch enthalten: Beratung und Information zu alternativen Wohnformen.
Informationen zur Wohnberatung und zu speziellen Themenschwerpunkten bekommen Sie auch unter www.fachstelle-wohnberatung.de im Internet.
GSG OLDENBURG
Bau- und Wohngesellschaft mbH
Anhand von Ausstattungsmerkmalen lassen sich senioren- oder altengerechte Wohnungen von Normalwohnungen unterscheiden. Bei einer Seniorenwohnung handelt es sich um eine abgeschlossene Miet- oder Eigentumswohnung, idealerweise in einer seniorengerechten Wohnumgebung. Sie verfügen über barrierefreie Zugänge und Wohnräume (z. B. ebenerdige trittsichere Fußbodenbeläge ohne Türschwellen), Fahrstühle, komfortable Sanitäreinrichtungen mit Halte- und Stützvorrichtungen sowie rutschfesten Fliesen, Wende- und Stellflächen für Rollatoren und Rollstühle.
Die Vermittlung der Seniorenwohnungen bieten unterschiedliche Wohnbaugesellschaften an.
Diverse Stiftungen (rechtlich unselbstständige Stiftungen) der Stadt Oldenburg widmen sich der Errichtung und Erhaltung von Seniorenwohnungen, teils auch der Pflege und Betreuung der Bewohner. Die Stiftungen arbeiten gemeinnützig, selbstlos und dienen nicht primär eigenwirtschaftlichem Zweck.
Wohnen für Hilfe basiert auf der Idee, Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen aus verschiedenen Generationen zusammenzuführen. Studierende helfen älteren Menschen, Familien und Menschen mit körperlichen Einschränkungen den Alltag des Lebens besser bewältigen zu können.
Diese Personengruppen mit Bedarf, die einen eigenen Haushalt führen und sich Gesellschaft, Unterstützung und Sicherheit durch einen Studierenden wünschen, stellen Wohnraum zur Verfügung. Im Gegenzug unterstützt der Studierende den Wohnraumanbieter bei der Verrichtung alltäglicher Dinge. Vermittlung und Vertragssicherheit bietet die AStA der Uni Oldenburg.
Betreutes Wohnen/Wohnen mit Service
Hinter dem moderneren Begriff "Wohnen mit Service" oder dem herkömmlich vertrauten Begriff "betreutes Wohnen" verbergen sich sehr verschiedene Konzepte. Die Angebote reichen von Wohnungen, die an ein Pflegeheim angegliedert sind, über seniorengerechte Wohnungen im normalen Wohnungsbau, die neben einem Hausmeisterdienst eine Kontaktperson bieten, bis hin zu luxuriös ausgestatteten Wohnkomplexen. Die Preise für betreutes Wohnen variieren dementsprechend stark. Gemeinsam ist allen Angeboten neben barrierefreiem und altengerechtem Wohnen der Ansatz, die Unabhängigkeit der Bewohner auch bei gesundheitlicher Beeinträchtigung möglichst zu bewahren. Die selbstständige Lebensführung wie in einer privaten Wohnung wird dabei aufrechterhalten, gleichzeitig aber, in begrenztem Rahmen, Sicherheit (Hausnotrufsysteme) und Hilfeleistung bei Bedarf geboten. Damit schließt sich die Angebotslücke zwischen Hilfeleistung in der eigenen Wohnung und der Unterbringung im Heim.
Für Personen, die diese Wohnform wählen, gilt üblicherweise ein normaler Mietvertrag mit zusätzlichem Betreuungsvertrag inklusive Grund- und Wahlleistungen. Im Rahmen der Grundleistungen werden in der Regel zeitlich eingegrenzte Serviceleistungen angeboten. Dies bezieht sich mindestens auf die Anbindung einer angestellten Person, die 1-2 Std. täglich, Mo. bis Fr., als Anzusprechende für Hilfe und Vermittlung von Sozialleistungen etc. und u.U. für Freizeitangebote zur Verfügung steht. Hausnotrufe sind zumeist vorinstalliert. Einige Häuser bieten zeitlich einen umfangreicheren Service. Hausmeisterdienst über 15 Min. hinaus sowie hauswirtschaftliche Hilfen fallen unter die Wahlleistungen, die hinzu gebucht werden können. Pflegeleistungen können mit entsprechendem Pflegegrad mit hausinternen oder externen Pflegediensten vereinbart und mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Anbieter
Ist eine umfassende Betreuung rund um die Uhr nötig, lässt sich eine Unterbringung in einem Altenheim bzw. die stationäre Pflege oft nicht umgehen. Es gibt Menschen, die als vorausblickende Lebensplanung und ohne konkreten Pflegebedarf in ein Seniorenheim ziehen, in den meisten Fällen ist jedoch eine erhöhte Pflegebedürftigkeit der Grund für den Umzug.
In erster Linie ist die Heimaufsichtsbehörde zuständig für Information und Beratung der Bewohner und Bewohnerinnen sowie der Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten, von Personen mit berechtigtem Interesse an Heimen sowie an den Rechten und Pflichten der Träger und der Bewohner und Bewohnerinnen, von Personen und Trägern, die Heime errichten wollen oder bereits betreiben. Des Weiteren ist die Behörde mit der Heimüberwachung beauftragt. Dabei nimmt sie ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen erfüllen. Grundsätzlich einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung des Heims durch die Heimaufsichtsbehörde, häufig in Form einer angekündigten Begehung. Diese Prüfungen können jedoch jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.
Um die Zusammenarbeit zu optimieren, bilden Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihr Handeln miteinander abstimmen. Heimaufsicht (Amt für Teilhabe und Soziales)
INFO:
Suche nach einem geeigneten Heimplatz
Der sorgfältigen Auswahl des richtigen Seniorenheims kommt eine große Bedeutung zu. Im Idealfall wird diese Auswahl in einer Lebensphase getroffen, in der der pflegebedürftige Mensch noch selbst eine Entscheidung für eine Einrichtung treffen kann. Manchmal sind aber die Angehörigen gefragt, wenn es um die optimale Unterbringung des Pflegebedürftigen geht. Dabei sollte man keine übereilte Entscheidung treffen. Mit den richtigen Informationen kann man in der Regel das passende Heim aus mehreren Angeboten auswählen. Neben finanziellen Aspekten wie der Anerkennung des Heims durch die Pflegekassen, den generellen Heimkosten und den Kosten für Zusatzleistungen sollten u. a. folgende Punkte bei einer Entscheidung berücksichtigt werden:
INFO:
Finanzierung des Heimplatzes
Die monatlichen Kosten der Heimunterbringung setzen sich aus den drei folgend genannten Bestandteilen zusammen:
Einen Teil der anfallenden Kosten für einen Heimaufenthalt übernimmt in der Regel die Pflegekasse als eine Art "Teilkaskoversicherung". Die Höhe des pflegebedingten Aufwandes hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, der durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen festgelegt wird. Viele Menschen gehen davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen für den Fall, dass sie pflegebedürftig werden. Abhängig vom Umfang der benötigten Hilfen müssen Betroffene oft einen nicht unerheblichen Anteil selbst finanzieren. Wenn sich die Heimkosten durch die Leistungen der Pflegeversicherung, eigenes Einkommen und Vermögen nicht oder nicht mehr ausreichend decken lassen, kann für den fehlenden Betrag ein Antrag auf Sozialhilfe in Form von "Hilfe zur Pflege" gestellt werden. Es kommt auch vor, dass Angehörige der Pflegebedürftigen, je nach eigenen finanziellen Voraussetzungen, zur Beteiligung an den Kosten verpflichtet werden. Eine private Pflegezusatzversicherung trägt dazu bei, den Eigenteil erheblich zu reduzieren.
Informationen über selbstbestimmtes Wohnen älterer Menschen sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in einem Mietverhältnis erhalten Sie bei allen Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände, den Sozialdiensten der Krankenhäuser, wohnbezogenen Projekten und Initiativen und ambulanten Pflegediensten sowie dem Senioren- und Pflegestützpunkt Nds. in Oldenburg.
Kredite und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung vergibt die Bundesregierung im Rahmen ihres KfW-Förderprogramms "Altersgerecht umbauen". Antragsformulare dazu gibt es bei Banken und Sparkassen. Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auch von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Wohnberatung
Senioren- und Pflegestützpunkt Nds. der Stadt Oldenburg (SPN)
Kostenlose Wohnberatung von fachkundlichen qualifizierten Haupt- und Ehrenamtlichen zur bedarfsgerechten Wohnraumanpassung in der eigenen Häuslichkeit aller Menschen in Oldenburg, die komfortabel und barrierefrei wohnen möchten. Darin auch enthalten: Beratung und Information zu alternativen Wohnformen.
Informationen zur Wohnberatung und zu speziellen Themenschwerpunkten bekommen Sie auch unter www.fachstelle-wohnberatung.de im Internet.
GSG OLDENBURG
Bau- und Wohngesellschaft mbH
- Allgemeine Wohnberatung/Orientierungsfragen in Kooperation mit unterschiedlichen Trägern und Verbänden
- Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen, persönlichen Konflikten, medizinischen Fragen, bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
- Informationen über gesetzliche Ansprüche (zum Beispiel Eingliederungshilfe, Grundsicherung, Pflegegeld und Pflegesachleistungen, ambulante und stationäre Rehabilitation), zum persönlichen Budget, über Zuständigkeiten der einzelnen Ämter und Behörden, über Hilfsangebote der Behörden, Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen erhält man im Senioren- und Pflegestützpunkt Nds. (SPN) der Stadt Oldenburg oder über die Behindertenberatung der Stadt Oldenburg.
Anhand von Ausstattungsmerkmalen lassen sich senioren- oder altengerechte Wohnungen von Normalwohnungen unterscheiden. Bei einer Seniorenwohnung handelt es sich um eine abgeschlossene Miet- oder Eigentumswohnung, idealerweise in einer seniorengerechten Wohnumgebung. Sie verfügen über barrierefreie Zugänge und Wohnräume (z. B. ebenerdige trittsichere Fußbodenbeläge ohne Türschwellen), Fahrstühle, komfortable Sanitäreinrichtungen mit Halte- und Stützvorrichtungen sowie rutschfesten Fliesen, Wende- und Stellflächen für Rollatoren und Rollstühle.
Die Vermittlung der Seniorenwohnungen bieten unterschiedliche Wohnbaugesellschaften an.
Diverse Stiftungen (rechtlich unselbstständige Stiftungen) der Stadt Oldenburg widmen sich der Errichtung und Erhaltung von Seniorenwohnungen, teils auch der Pflege und Betreuung der Bewohner. Die Stiftungen arbeiten gemeinnützig, selbstlos und dienen nicht primär eigenwirtschaftlichem Zweck.
- Otto-Puzicha-Stiftung
Vermittlung von Altenwohnungen über GSG OLDENBURG Bau- und Wohngesellschaft mbH - Helene-Wellmann-Stiftung
Wohnungsvermittlung und -verwaltung über Hillje & Stolle Immobilien - Hermine-Kölschtzky-Stiftung über Lebenskreise e. V.
Vermittlung und Verwaltung über Lebenskreise e. V. - Wohnhaus für alle Generationen Hermine-Kölschtzky-Haus
Über Lebenskreise e. V. - Dammermann-Hauenschild-Stiftung
Über Lebenskreise e. V. - Marius-Eriksen-Stiftung
Über Lebenskreise e. V. - Witte Stiftung
Wohnungsvermittlung und -verwaltung über Hillje & Stolle Immobilien
- Wohnform "Wohngruppe für Menschen mit Demenz"
- Weiße Rose, Hundsmühlen, Bloherfelde, Osternburg
- Wohnen mit Service Petersfehn
- Vermittlung und Verwaltung
Wohnen für Hilfe basiert auf der Idee, Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen aus verschiedenen Generationen zusammenzuführen. Studierende helfen älteren Menschen, Familien und Menschen mit körperlichen Einschränkungen den Alltag des Lebens besser bewältigen zu können.
Diese Personengruppen mit Bedarf, die einen eigenen Haushalt führen und sich Gesellschaft, Unterstützung und Sicherheit durch einen Studierenden wünschen, stellen Wohnraum zur Verfügung. Im Gegenzug unterstützt der Studierende den Wohnraumanbieter bei der Verrichtung alltäglicher Dinge. Vermittlung und Vertragssicherheit bietet die AStA der Uni Oldenburg.
Betreutes Wohnen/Wohnen mit Service
Hinter dem moderneren Begriff "Wohnen mit Service" oder dem herkömmlich vertrauten Begriff "betreutes Wohnen" verbergen sich sehr verschiedene Konzepte. Die Angebote reichen von Wohnungen, die an ein Pflegeheim angegliedert sind, über seniorengerechte Wohnungen im normalen Wohnungsbau, die neben einem Hausmeisterdienst eine Kontaktperson bieten, bis hin zu luxuriös ausgestatteten Wohnkomplexen. Die Preise für betreutes Wohnen variieren dementsprechend stark. Gemeinsam ist allen Angeboten neben barrierefreiem und altengerechtem Wohnen der Ansatz, die Unabhängigkeit der Bewohner auch bei gesundheitlicher Beeinträchtigung möglichst zu bewahren. Die selbstständige Lebensführung wie in einer privaten Wohnung wird dabei aufrechterhalten, gleichzeitig aber, in begrenztem Rahmen, Sicherheit (Hausnotrufsysteme) und Hilfeleistung bei Bedarf geboten. Damit schließt sich die Angebotslücke zwischen Hilfeleistung in der eigenen Wohnung und der Unterbringung im Heim.
Für Personen, die diese Wohnform wählen, gilt üblicherweise ein normaler Mietvertrag mit zusätzlichem Betreuungsvertrag inklusive Grund- und Wahlleistungen. Im Rahmen der Grundleistungen werden in der Regel zeitlich eingegrenzte Serviceleistungen angeboten. Dies bezieht sich mindestens auf die Anbindung einer angestellten Person, die 1-2 Std. täglich, Mo. bis Fr., als Anzusprechende für Hilfe und Vermittlung von Sozialleistungen etc. und u.U. für Freizeitangebote zur Verfügung steht. Hausnotrufe sind zumeist vorinstalliert. Einige Häuser bieten zeitlich einen umfangreicheren Service. Hausmeisterdienst über 15 Min. hinaus sowie hauswirtschaftliche Hilfen fallen unter die Wahlleistungen, die hinzu gebucht werden können. Pflegeleistungen können mit entsprechendem Pflegegrad mit hausinternen oder externen Pflegediensten vereinbart und mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Anbieter
- Ancora Projektentwicklung "Altes Stadtmädchen"
Milchstraße 23, 26123 Oldenburg,
Telefon: 04952 8908130 - AWO Wohnen und Pflegen Weser-Ems GmbH
Ohmsteder Esch 28, 26125 Oldenburg,
(Betreiber) Alexanderhaus,
Schinkelstraße 213, 26127 Oldenburg
Telefon: 0441 4801456 - CelaVie Projekt, Lebensräume für Jung und Alt
Stedingerstraße 36-38, 26135 Oldenburg
Telefon: 0441 9254813 - Dietrichsweg Quartier
Dietrichsweg 68, 26127 Oldenburg
Telefon: 0441 96972060 - Doreafamilie (ehemals Domicil)
Drögen-Hasen-Weg 1-3, 26129 Oldenburg
Telefon: 0441 9699143 - DRK-Seniorenwohnanlage
Hundsmühler Straße 81 a+b, 26131 Oldenburg
Telefon: 0441 3610910 - Evangelisches Altenzentrum Bischof Stählin gGmbH
Tübingerstraße 1-13, 26125 Oldenburg
Telefon: 0441 3616880 - GSG OLDENBURG Bau- und Wohngesellschaft mbH
Bremerstraße 55, 26135 Oldenburg
Bloherfelderstraße 175, 26129 Oldenburg
Klingenbergstraße 1 a, 26133 Oldenburg
Telefon: 0441 9708-154 - Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Telefon: 0441 35069468 - Wohnen mit Service Am Klingenbergplatz
Alter Postweg 3 a - Johanniter-Tagespflege "Petersfehn"
Mittellinie 98, 26160 Bad Zwischenahn - Wohnen mit Service Altes Stadtmädchen
Milchstraße - Wohnen mit Service am Osternburger Markt
Bremer Straße 55 - Wohnen mit Service Hundsmühlen
Bachstraße 6 Wardenburg/Hundsmühlen - Wohnen mit Service Petersfehn
Mittellinie 98, 26160 Bad Zwischenahn - Kupietz - Wohnen und Service
Großer Kuhlenweg 36, 26125 Oldenburg
Telefon: 0171 2123015 - Senioren-Immo-Partner
Ohmsteder Esch 34, 26125 Oldenburg
Telefon: 0441 4806310 - ProSenium Gruppe
Breewaterweg 20, 26133 Oldenburg
Telefon: 0441 944220 - Residenz Kreyenstraße
Kreyenstraße 37, 26127 Oldenburg
Telefon: 0441 68411422 - Seniorenwohnanlage Cäcilienhof "Residenz an der Uferstraße"
Uferstraße 2, 26135 Oldenburg,
Telefon: 0441 2179043 - Seniorenwohnen im Quartier Willersstraße
Willersstraße 11 a, 26123 Oldenburg
Telefon: 0341 97855119 - Betreiber HANSA Seniorenzentrum am Küstenkanal
Kanalstraße 15, 26135 Oldenburg
Telefon: 0441 9221432 - Seniorenwohnstift Kreyenbrück
Fürstenwalder Straße 25, 26133 Oldenburg
Telefon: 0441 4802102 - Seniorenwohnstift Ofenerdiek
Langenweg 152, 26125 Oldenburg
Telefon: 0441 3002101 - Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Telefon: 0441 35069468 - Wohnen mit Service Am Klingenbergplatz
Alter Postweg 3 a - Wohnen mit Service Altes Stadtmädchen
Milchstraße - Wohnen mit Service am Osternburger Markt
Bremer Straße 55 - Wohnen mit Service Hundsmühlen
Bachstraße 6, Wardenburg/Hundsmühlen - Wohnen mit Service Petersfehn
Mittellinie 98, 26160 Bad Zwischenahn
Ist eine umfassende Betreuung rund um die Uhr nötig, lässt sich eine Unterbringung in einem Altenheim bzw. die stationäre Pflege oft nicht umgehen. Es gibt Menschen, die als vorausblickende Lebensplanung und ohne konkreten Pflegebedarf in ein Seniorenheim ziehen, in den meisten Fällen ist jedoch eine erhöhte Pflegebedürftigkeit der Grund für den Umzug.
- Alten- und Pflegeheim
Bodenburgallee 51 gGmbH, Telefon: 0441 95075-0 - Amarita-Senioren-Wohnstift GmbH
Clausewitzstraße 5, Telefon: 0441 93320 - AWO Wohnen & Pflegen GmbH Haus am Flötenteich,
Nadorster Straße 298-302, Telefon: 0441 93180 - Büsingstift - Das Haus für Senioren
Wallgraben 3, Telefon: 0441 925570 - Caritas-Stiftung "Marienhort"
Bodenburgallee 40, Telefon: 0441 95597-0 - Caritas-Stiftung "St. Josef"
Kolpingstraße 15, Telefon: 0441 944031033 - Cura-Seniorencentrum Oldenburg GmbH
Mittagsweg 34, Telefon: 0441 944210 - Domicil Seniorenheim GmbH
Drögen-Hasen-Weg 1-3, Telefon: 0441 969910 - DRK-Schwesternheim
Bodenburgallee 49, Telefon: 0441 503439 - Elisabethstift Oldenburgisches Diakonissenhaus
Philosophenweg 25, Telefon: 0441 770020 - Ev. Altenzentrum Bischof-Stählin gGmbH
Tübinger Straße 3, Telefon: 0441 3616880 - FaSeniHa Nord
Rankenstraße 31, Telefon: 0441 361317215 - FaSeniHa Süd
Brachvogelweg 42 a, Telefon: 0441 361317200 - Friedas Frieden-Stift
Philosophenweg 17, Telefon: 0441 770020 - Lambertistift
Alexanderstraße 62, Telefon: 0441 969970
- Pflegeheim Bloherfelde für psychisch beeinträchtigte Menschen
Schramperweg 108, Telefon: 0441 957080 - Seniorenresidenz Mühlengrund
Mühlengrund 32, Telefon: 0441 361173-0 - Seniorenwohnstift Kreyenbrück
Fürstenwalder Straße 25, Telefon: 0441 48020 - Seniorenwohnstift Ofenerdiek
Langenweg 152, Telefon: 0441 3002-0 - Seniorenzentrum am Küstenkanal
Kanalstraße 15, Telefon: 0441 92210 - Seniorenzentrum Haarentor gGmbH
- Diakonisches Werk
Schützenweg 34, Telefon: 0441 973940 - Sozial-Pflegezentrum Erlenhof
Hörneweg 100, Telefon: 0441 7793380 - Wohn- und Pflegezentrum Prosenium GmbH
Breewaterweg 20, Telefon: 0441 944220 - Pflegeheim des Oldenburgerischen Generalfonds
Friesenstraße 27 a, Telefon: 0441 980570 - Seniorenresidenz Alexandersfeld
Schinkelstraße 1, Telefon: 0441 95543100
In erster Linie ist die Heimaufsichtsbehörde zuständig für Information und Beratung der Bewohner und Bewohnerinnen sowie der Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten, von Personen mit berechtigtem Interesse an Heimen sowie an den Rechten und Pflichten der Träger und der Bewohner und Bewohnerinnen, von Personen und Trägern, die Heime errichten wollen oder bereits betreiben. Des Weiteren ist die Behörde mit der Heimüberwachung beauftragt. Dabei nimmt sie ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen erfüllen. Grundsätzlich einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung des Heims durch die Heimaufsichtsbehörde, häufig in Form einer angekündigten Begehung. Diese Prüfungen können jedoch jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.
Um die Zusammenarbeit zu optimieren, bilden Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihr Handeln miteinander abstimmen. Heimaufsicht (Amt für Teilhabe und Soziales)
INFO:
Suche nach einem geeigneten Heimplatz
Der sorgfältigen Auswahl des richtigen Seniorenheims kommt eine große Bedeutung zu. Im Idealfall wird diese Auswahl in einer Lebensphase getroffen, in der der pflegebedürftige Mensch noch selbst eine Entscheidung für eine Einrichtung treffen kann. Manchmal sind aber die Angehörigen gefragt, wenn es um die optimale Unterbringung des Pflegebedürftigen geht. Dabei sollte man keine übereilte Entscheidung treffen. Mit den richtigen Informationen kann man in der Regel das passende Heim aus mehreren Angeboten auswählen. Neben finanziellen Aspekten wie der Anerkennung des Heims durch die Pflegekassen, den generellen Heimkosten und den Kosten für Zusatzleistungen sollten u. a. folgende Punkte bei einer Entscheidung berücksichtigt werden:
- Wie wirkt die Atmosphäre des Hauses auf Sie?
- Wie groß sind die Zimmer, gibt es ein eigenes Bad?
- Wohnen Familienangehörige und Freunde in der Nähe?
- Wo liegt das Heim? Zentral? Ruhig? Ist es an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden?
- Ist die Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation wie Krankengymnastik und Logopädie etc. möglich?
- Welche Regelungen gibt es für die Mahlzeiten? Werden auch individuelle Wünsche erfüllt?
- Wie gehen die Mitarbeiter mit den Bewohnern um?
- Wie sehen die Gemeinschaftsräume aus?
- Können eigene Möbel mitgebracht werden?
- Welche Freizeitaktivitäten werden angeboten?
- Können im Haus Kleinigkeiten eingekauft werden?
INFO:
Finanzierung des Heimplatzes
Die monatlichen Kosten der Heimunterbringung setzen sich aus den drei folgend genannten Bestandteilen zusammen:
- Pflegekosten: Damit werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Der Pflegesatz wird nach Pflegegraden differenziert.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese sogenannten "Hotelkosten" umfassen unter anderem die Nebenkosten für das Apartment oder Zimmer sowie Zubereitung und Bereitstellen von Speisen und Getränken. Oft sind auch Kosten für Bettwäsche, Handtücher oder Reinigung enthalten.
- Investitionskosten: Dazu zählen Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen. Diese Investitionskosten variieren von Pflegeheim zu Pflegeheim. Sie hängen etwa ab vom Alter und der Ausstattung des Heims. Um diese Kosten zu decken, kann Pflegewohngeld bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Pflegeheims bewilligt werden.
Einen Teil der anfallenden Kosten für einen Heimaufenthalt übernimmt in der Regel die Pflegekasse als eine Art "Teilkaskoversicherung". Die Höhe des pflegebedingten Aufwandes hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, der durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen festgelegt wird. Viele Menschen gehen davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen für den Fall, dass sie pflegebedürftig werden. Abhängig vom Umfang der benötigten Hilfen müssen Betroffene oft einen nicht unerheblichen Anteil selbst finanzieren. Wenn sich die Heimkosten durch die Leistungen der Pflegeversicherung, eigenes Einkommen und Vermögen nicht oder nicht mehr ausreichend decken lassen, kann für den fehlenden Betrag ein Antrag auf Sozialhilfe in Form von "Hilfe zur Pflege" gestellt werden. Es kommt auch vor, dass Angehörige der Pflegebedürftigen, je nach eigenen finanziellen Voraussetzungen, zur Beteiligung an den Kosten verpflichtet werden. Eine private Pflegezusatzversicherung trägt dazu bei, den Eigenteil erheblich zu reduzieren.