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Ratschläge und Tipps

Papiere und Urkunden

Bestimmte Urkunden, Bescheinigungen und Dokumente muss man immer wieder vorweisen. Zum Beispiel, um Leistungen beantragen zu können oder Vergünstigungen zu erhalten. Darum ist es sinnvoll, die einzelnen Papiere zusammengefasst in einem Ordner an einem bestimmten Ort aufzubewahren. Der Ordner sollte folgenden Inhalt haben:
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch
  • Sparbücher, Kontoauszüge
  • Versicherungs- und Sterbegeldpolicen
  • Rentenbescheide
  • Mietvertrag, Mietbücher
  • bei Hausbesitz: Grundbuchauszug und andere Unterlagen
  • sonstige wichtige persönliche Papiere
Personalausweis und Reisepass

Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, wenden Sie sich an das
Bürgeramt der Stadt Nordhorn
Stadthaus II, Büchereiplatz
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878-60

Öffnungszeiten des Bürgeramtes
Montag - Mittwoch: 8.00 -16.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 -18.00 Uhr
Freitag: 8.00 -12.30 Uhr

Das Bürgeramt ist die zentrale Anlaufstelle, um Angelegenheiten bei der Verwaltung zu erledigen, wie
  • An-, Ab- und Ummeldungen
  • Passangelegenheiten
  • Wohnberechtigungsscheine
  • Meldebestätigungen
  • Ausstellen von Führungszeugnissen
  • Beglaubigungen (außer Personenstandsurkunden)
Rentenangelegenheiten

Die Deutsche Rentenversicherung berät die Bürgerinnen und Bürger in Nordhorn über Rentenangelegenheiten. Sprechstunden finden dienstags und donnerstags von 8.30-12.30 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr im Stadthaus II am Büchereiplatz statt. Es ist allerdings eine vorherige Terminabsprache unter Telefon: 0800 100048010 erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus ein kostenloses Servicetelefon an: Die Nummer 0800 10004800 ist erreichbar von Montag - Donnerstag: 7.30-19.30 Uhr, Freitag: 7.30-15.30 Uhr

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderten Menschen wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Zuständig ist für Antragsteller mit Wohnsitz im Landkreis Grafschaft Bentheim:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Osnabrück -
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 58451

Erstanträge und/oder Folgeanträge (Verschlimmerungsanträge) erhalten Sie in der Abteilung für Soziale Sicherung des Landkreises Grafschaft Bentheim persönlich oder auf telefonische Anforderung per Post. Es besteht auch die Möglichkeit, Schwerbehindertenangelegenheiten an Sprechtagen des Landesamtes - Außenstelle Osnabrück - zu klären. Diese Sprechtage finden in der Regel am ersten Donnerstag eines jeden Monats im Gebäude der Kreisverwaltung Nordhorn, van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn, statt. Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie unter
www.soziales.niedersachsen.de

Kurmaßnahmen

Gesundheit ist in jedem Alter sehr wertvoll und darum sollte sorgfältig mit ihr umgegangen werden. Wenn bei Ihnen aus ärztlicher Sicht eine Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation erforderlich ist, sollte die Möglichkeit einer Kostenübernahme möglichst frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt werden.

Vorsicht bei "Hausbesuchen"

Denken Sie immer daran, besonders vorsichtig zu sein, wenn fremde Personen an Ihrer Wohnungstür klingeln. Auch wenn nur um ein Glas Wasser gebeten oder Hilfe beim Einkaufen angeboten wird, könnte es sich um eine Trickbetrügerin oder einen Trickbetrüger handeln. Diebinnen und Diebe geben sich gerne als Mitarbeitende von Behörden, den Stadtwerken und auch von Wohltätigkeitsorganisationen aus. Die Opfer werden dann häufig abgelenkt, damit in Ruhe gestohlen werden kann. Wenn Ihnen Bedenken kommen, so rufen Sie sofort Angehörige, Nachbarn oder die Polizei an. Manche melden sich auch am Telefon als Neffe, Nichte oder Enkel, um Geld zu ergaunern. Daher folgen Sie am besten den Tipps der Kriminalpolizei:
  • Die Wohnungstür sollte mit einem guten Schloss gesichert sein
  • An der Haustür auf keinen Fall etwas unterschreiben
  • Lassen Sie sich nicht Ihre Hilfsbereitschaft nehmen! Wer wirklich ein Glas Wasser braucht, nimmt es auch, wenn die Wohnungstür wegen eines guten Türschlosses nur einen Spalt breit geöffnet wird
  • Lassen Sie sich von jeder Person, die vorgibt, von einem Amt oder einer Organisation zu kommen, den Dienstausweis zeigen. Sollten Sie Zweifel haben, rufen Sie die betreffende Dienststelle oder Behörde an. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass Ihnen der Fremde die Telefonnummer heraussucht
  • Lassen Sie Fremde nie in Ihre Wohnung! Fallen Sie nicht auf Tricks wie plötzliche Ohnmacht oder vorgetäuschtes Unwohlsein herein
Zu diesem Thema hat die
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Informationsbroschüren erstellt, unter anderem das Informationsblatt "Enkeltrick" sowie die Ratgeber "Sicher Leben" und "Sicher zu Hause". Diese können im Internet bestellt werden unter www.polizei-beratung.de.
Zum Schutz vor Betrug und Trickdiebstahl kann beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin, die Broschüre "Rate mal, wer dran ist?" schriftlich angefordert oder unter www.bmfsfj.de heruntergeladen werden.
Informationen erteilt auch das Polizeikommissariat Nordhorn der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim.
Ansprechpartner für Kriminalprävention und das Thema "Sicherheit für Senioren" ist dort Uwe van der Heiden, Telefon: 05921 309-0.

Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen

Häufig werden Verkaufs- und Werbeveranstaltungen, die so genannten "Kaffeefahrten" angeboten, die mit vielen Versprechungen locken. Sollten Sie an einer solchen Fahrt teilnehmen, überprüfen Sie die Preise der dort angebotenen Waren. Sie sind oft überhöht und dem tatsächlichen Wert nicht angemessen. Sollten Sie dort etwas kaufen und somit einen Vertrag abschließen, besteht auch hier grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Davon sollten Sie im Bedarfsfall möglichst schnell Gebrauch machen. Wegen der Widerrufsfristen lassen Sie sich notfalls beraten.

Energieversorgung

Haben Sie Fragen zur Rechnung für Strom, Trinkwasser und Erdgas oder wollen Sie An-, Um- oder Abmeldungen vornehmen, können Sie das bei den meisten Betreibern bequem per Telefon erledigen. Sie benötigen nur Ihre Kundennummer! Diese, sowie Anschrift und Telefonnummer des Betreibers, finden Sie normalerweise auf Ihrer letzten Abrechnung.

Störungsdienst

Nordhorner Versorgungsbetriebe nvb GmbH
Gildkamp 10
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 301-0
Fax 05921 301-112
E-Mail info@nvb-nordhorn.de
bei Störungen Telefon: 05921 301142
(24-Stunden Rufbereitschaft)

Telefon

Die Rufnummern für Kundenservice und Störungsmeldungen entnehmen Sie bitte Ihren jeweiligen Vertragsunterlagen.

Fernsehen/Rundfunk

Funkstörungen/Empfangsstörungen bei Fernseh- und Rundfunkanlagen können Sie bei der Bundesnetzagentur melden.
Die Rufnummer 04821 895555 ist 24 Stunden am Tag erreichbar. Bitte beachten Sie nach Möglichkeit vor dem Anruf die Hinweise zu Funkstörungen im Internet unter www.bundesnetzagentur.de