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9. Dorferneuerung

9.1 Dorferneuerungsgebiete in Nordhorn

In der Stadt Nordhorn gibt es derzeit zwei Ortsteile, die im Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen enthalten sind. In ihnen wird mit Mitteln der Europäischen Union, des Landes Niedersachsen und weiterer Fördergeber die Umsetzung öffentlicher und privater Maßnahmen gefördert.

Die Dorferneuerung Frenswegen, Frensdorf und Frensdorferhaar ist 2009 in das Programm aufgenommen worden und endet 2017. Bis dahin können noch öffentliche und private Maßnahmen gefördert werden. Aufgrund der Struktur des Planungsgebietes gibt es hier einen Schwerpunkt in der Förderung privater Maßnahmen zum Erhalt und der Gestaltung von aktuell und ehemalig landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie ortsbildprägenden Gebäuden.

Seit Ende 2014 und bis Ende 2022 läuft die Dorferneuerung Klausheide, Altendorf und Bakelde mit Anteilen der Ortsteile Stadtflur und Deegfeld. Diese Dorferneuerung unterscheidet sich von der in Frenswegen, Frensdorf und Frensdorferhaar dadurch, dass mit dem Siedlungsbereich Klausheide ein Ortsteil mit etwa 1.300 Einwohnern vorhanden ist, der nicht klassisch dörflich strukturiert, aber auch noch nicht städtisch ist.

9.2 Gestaltungsempfehlungen für private Baumaßnahmen

Dacheindeckungen
Die typische Dacheindeckung in den Dorferneuerungsgebieten ist der rote Tonziegel. Bei Um- oder Neueindeckungen ist zu überlegen, ob vorhandenes Material wieder verwendet werden kann, z. B. für die Reparatur eines Nebengebäudes auf dem eigenen Hof oder beim Nachbarn.

Baukörper und Ensembles
Traditionell sind gestreckte, rechteckige Baukörper mit steilen Satteldächern nach dem historischen Vorbild des Niederdeutschen Hallenhauses in den Dorferneuerungsgebieten zu finden. Die Höfe bestehen oft aus mehreren Haupt- und Nebengebäuden, die ein Ensemble bilden. Bei Leerständen können geeignete Umnutzungen überlegt und besonders gefördert werden.

Fenster
Historisch geprägte Fensterformate und Gliederungen sollten erhalten bleiben. Ortstypische Formate sind bei Erneuerungen zu beachten, wie z. B. stehende Formate mit zwei Flügeln und einem Oberlicht. Sprossenteilungen sollten "echt" sein oder zumindest so wirken; im Glaszwischenraum sind sie zu vermeiden. Fenster sollten aus heimischen (nordischen) Hölzern gefertigt sein.

Dachaus- und Aufbauten
Schleppgauben, Giebelgauben und Zwerchhäuser sind geeignete Gestaltungsmittel, um Licht in bislang geschlossene Dachflächen zu lassen. Einfluglöcher für Vögel und Fledermäuse sollten erhalten bleiben oder neu geschaffen werden.

Fassaden
Typisch sind Fassaden aus massivem Ziegelmauerwerk (um 1900 oder jünger), teilweise mit Zierwerk. Diese prägenden Ziegelfassaden sollten erhalten bleiben und gegebenenfalls durch einen offenporigen Schutz und eine Sanierung oder Erneuerung der Fugen wetterfest gemacht werden. Vereinzelt gibt es auch Fachwerkgebäude mit ausgemauerten Gefachen aus glattem rotem Ziegelstein.

Türen und Tore
Die Haustür ist die Visitenkarte des Hauses. Empfehlenswert sind Holztüren. Für größere Gebäude sind in der Region zweiflügelige Türen mit Oberlicht typisch. Besonderes Augenmerk gilt in den historisch geprägten Wohn- und Wirtschaftsgebäuden der sogenannten "Groot Dör".

Einfriedigungen
Einfriedigung im dörflichen Bereich sind vor allem Schnitthecken aus Hainbuche oder Rotbuche, aber auch Weißdorn und Liguster. Charakteristisch sind auch Holzzäune mit senkrecht angeordneten Latten (Staketzaun, Lattenbreite ca. 5-6 cm). Das Holz ist entweder Natur belassen oder auch offenporig gestrichen.

Hausgarten
Der dörfliche Garten verbindet mit dem Nebeneinander von Zier- und Nutzpflanzen traditionell Schönes und Nützliches und ist robust und zweckmäßig. Nadelgehölze und pflegeintensive Zierpflanzen können ersetzt werden durch Obst und Kräuter, robuste Stauden und dorftypische Ziersträucher wie Flieder, Jasmin, Forsythie, Hasel, Holunder...

Hausbaum
Ein großkroniger Laubbaum bindet das Anwesen harmonisch in sein Umfeld ein. In seinem Schatten findet sich auch Platz für eine angenehme Sitzgelegenheit. Als Hausbäume gibt es im Ort vor allem Linde, Eiche, Buche, Kastanie und Walnuss. Geeignet sind aber auch Berg- und Spitzahorn.

Hofräume
Für die schützende Raumbildung sind nicht nur die Hauptwohn- und Wirtschaftsgebäude wichtig, sondern vielfach auch scheinbar unbedeutende Nebengebäude wie Remisen, Schuppen und natürlich auch das Grün. Hofbefestigungen sollten auf das funktional Notwendige begrenzt sein.

Vorgärten
Der Vorgarten sollte freundlich und einladend gestaltet sein. Dunkle, starre Fichten- oder Thujahecken wirken oft abweisend, während die transparenten Kronen von Laubbäumen vermittelnd und schützend wirken. Blütensträucher und Stauden bringen Farbe ins Bild und lassen die Jahreszeiten erlebbar werden.

9.3 Förderung privater Baumaßnahmen

Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind Maßnahmen an aktuell oder ehemals landwirtschaftlich genutzten oder ortsbildprägenden Gebäuden (in der Regel vor 1960 erbaut) sowie kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters. Damit sind in erste Linie Anwesen in den historischen Siedlungsbereichen eines Dorferneuerungsgebietes sowie in Streulagen Gegenstand der Förderung.

Förderfähige Maßnahmen an Gebäuden beziehen sich auf alles, was von außen sichtbar ist, also Dächer, Fassaden, Fenster, Tore und Türen sowie Hof- und Gartenräume. Auch Maßnahmen zur Wiederherstellung des gebäudetypischen Charakters, z. B. die Entfernung unpassender Verkleidungen oder der Rückbau unmaßstäblicher Fenster sind förderfähig. Dies gilt auch für Maßnahmen im Freibereich wie Hofbefestigungen, Entsiegelungen, Einfriedigungen und Bepflanzungen.

Nicht gefördert werden Maßnahmen an modernen Wohn- und Nutzgebäuden, in der Regel aus der Entstehungszeit nach 1960, sowie Häuser in Siedlungs- und Neubaugebieten.

Ablauf einer Fördermaßnahme
Bei Bedarf gibt es vorab eine für den Antragsteller kostenlose fachkundige Beratung durch die / den "Umsetzungsbeauftragte/n" für die Dorferneuerung. Danach sind Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben einzuholen, gegebenenfalls getrennt nach Gewerken. Drei Vergleichsangebote je Gewerk sind Voraussetzung für den Antrag, empfehlen sich aber gerade bei größeren Vorhaben auch im eigenen Interesse.

Der Förderantrag muss ausgefüllt werden, mit Original-Kostenvoranschlägen, Fotos und Maßnahmenbeschreibung versehen werden und ist bei der Stadt Nordhorn einzureichen. Diese leitet den Antrag mit ihrer eigenen Stellungnahme weiter an das Amt für regionale Landesentwicklung, Geschäftsstelle Meppen (ArL). Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist dem Antrag außerdem eine denkmalrechtliche Genehmigung beizufügen.

Wichtig ist, die Bewilligung der Zuwendung abzuwarten, bevor mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wird. Alternativ kann ein vorzeitiger Investitionsbeginn ("VI") gesondert beantragt werden. Erst wenn der zugelassen ist, darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Werden diese Bedingung nicht eingehalten, gibt es keine Förderung!

Die Maßnahme darf nur unter Beachtung der Auflagen und Hinweisen des ArL durchgeführt werden. Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Erstellung des Verwendungsnachweises und abschließender Ortsbesichtigung durch das ArL.

Zuschusshöhe
Der Zuschuss beträgt für private Maßnahmen 30 % der zuwendungsfähigen baren Ausgaben (Brutto-Kosten), in der Regel jedoch höchstens 50.000 EUR pro Maßnahme. Im Allgemeinen wird ein Gebäude als eine Maßnahme angesehen. Der Zuschuss muss mindestens 2.500 EUR betragen, das entspricht bei einem Fördersatz von 30% einer Investition von mindestens 8.334 EUR.

Um- oder Nachnutzungsmaßnahmen von landwirtschaftlichen, orts- oder landschaftsbildprägenden Gebäuden für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke können ebenfalls mit 30 % des Investitionsvolumens einschließlich des Innenausbaus bezuschusst werden, jedoch mit in der Regel bis zu 150.000 EUR pro Objekt. Eigenleistungen sind möglich, jedoch nicht förderfähig.

Ansprechpartner und Informationen
Beratung und Antragsformale erhalten Sie bei der Stadt Nordhorn, Amt für Stadtentwicklung, Allgemeine Bauverwaltung, Stadthaus I, Telefon 05921 878-212, beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Geschäftsstelle Meppen, Hasebrinsktraße 8, 49716 Meppen, Telefon 05931 159-407. E-Mail: thomas.kerkhoff@arl-we.niedersachsen.de sowie bei der Planungsgruppe Stadtlandschaft, Lister Meile 21, 30161 Hannover, Telefon 0511 14391, E-Mail: Harald.Meyer@stadtlandschaft.de.

Die Planungsgruppe Stadtlandschafft nimmt für die Stadt Nordhorn in den beiden Dorferneuerungen die Umsetzungsbegleitung wahr.

Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.arl-we.niedersachsen.de sowie auf www.nordhorn.de.