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Standesamtliche Trauung

Die Eheschließung sowie die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind aufregende Angelegenheiten. Vieles muss im Vorfeld bedacht werden. Dazu gehört auch das Erledigen einiger Formalitäten.

Der erste offizielle Schritt zur Eheschließung oder eingetragenen Lebenspartnerschaft ist die Anmeldung im Standesamt am Ort des Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Dort erfahren Sie unter anderem auch, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung vorlegen müssen. Dies wiederum ist abhängig von Familienstand, Staatsangehörigkeit und Ihren persönlichen Verhältnissen.

Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor der Eheschließung möglich. Das Standesamt Meerbusch reserviert Ihnen aber auch gerne im Vorfeld einen Eheschließungstermin. Verbindlich wird er jedoch erst, wenn die offizielle Anmeldung erfolgt ist.

Heiraten können Sie im Standesamt Ihres Wohnsitzes, aber auch in jedem anderen Standesamt. Dort sollten Sie sich frühzeitig erkundigen, ob Ihr Wunschtermin frei ist.

Im Standesamt Meerbusch kann man von Montag bis Freitag vormittags und Mittwoch nachmittags heiraten sowie an festgelegten Samstagen.

Nachfolgend möchten wir Ihnen nun die Unterlagen nennen, die Sie zur Anmeldung benötigen, wenn Sie beide deutsch, volljährig und nicht miteinander verwandt sind.
  • Von beiden ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  • Sie benötigen eine aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtseintrag. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
  • Haben Sie gemeinsame Kinder?
    Bitte legen Sie auch deren Geburtsurkunden vor.
    Ist der Vater nicht in der vorhandenen Urkunde eingetragen, bitte auch die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft mitbringen. Haben Sie eine Sorgerechtserklärung abgegeben, bitte auch die erhaltene Durchschrift mitbringen.

  • Waren Sie schon einmal verheiratet?
    Bitte besorgen Sie sich beim Standesamt am Eheschließungsort einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe.
    Haben Sie noch Ihr Scheidungsurteil, bringen Sie dieses bitte auch mit.

  • Außerdem benötigt man die Aufenthaltsbescheinigung vom Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes. Sind Sie in Meerbusch mit Hauptwohnsitz gemeldet, kann diese auch direkt im Standesamt ausgestellt werden.
Sie sind Deutscher, aber in Ausland geboren, verheiratet gewesen oder geschieden worden?

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit? Sie sind minderjährig, miteinander verwandt oder haben Kinder, mit denen Sie in einer fortgesetzten Gütergemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft) leben?

Setzen Sie sich bitte mit uns zur Klärung der weiteren vorzulegenden Unterlagen in Verbindung oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Anfallende Kosten für die standesamtliche Trauung

Die standesamtlichen Gebühren sind in jedem Bundesland gesetzlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen betragen Sie:

Eheschließung
Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen: 40,00 Euro

Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 Euro

Eheschließung vor einem anderen Standesamt als dem, wo die Anmeldung der Eheschließung erfolgte: 40,00 Euro

Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 66,00 Euro

Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Österreicher, Schweizer oder Luxemburger: 40,00 Euro

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Deutschen: 40,00 Euro

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 Euro

Benutzung der Personenstandsbücher und -register
Erteilung einer Personenstandsurkunde: 10,00 Euro

Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Ehe-, Geburten-, oder Sterberegister: 10,00 Euro

Erteilung einer mehrsprachigen Personenstandsurkunde: 10,00 Euro

Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung: 9,00 Euro

Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch oder -register: 6,00 Euro

Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie: 10,00 Euro

Sonstige Aufgaben des Standesamtes
Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Geburt: 40,00 Euro

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 21,00 Euro

Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt: 21,00 Euro