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Ratschläge und Bräuche rund um die Hochzeit

Hilfe für Ihre Gäste ist ein sogenannter Hochzeitstisch. Suchen Sie sich in einem Geschäft Ihrer Wahl in aller Ruhe Dinge aus, die Ihnen gefallen. Achten Sie darauf, dass Sie Geschenke in allen Preisklassen ausgesucht haben. Anschließend werden die ausgewählten Teile kunstvoll und mit Liebe zum Detail auf einen Tisch dekoriert, der mit Namen des Brautpaares versehen ist. Wer etwas schenken möchte, kann auf dem "Gabentisch" direkt vor Ort etwas aussuchen.

Glück
Damit die Ehe unter einem guten Stern steht, sollte die Braut etwas Neues, etwas Altes, etwas Geliehenes und etwas Blaues tragen. So können es neue Handschuhe sein, ein alter vererbter Brautschleier, von der besten Freundin geliehene Ohrringe. Als etwas Blaues wird meistens ein Strumpfband gewählt. Die Symbolik: Das Alte steht für den ledigen Abschnitt der Frau, das Neue für das vor ihr liegende Leben. Das Geliehene steht für Freundschaft, das Blaue für Treue.

Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft muss notariell bestätigt werden. Sie kommt aber heute kaum noch vor, da hier alles, was die Partner in die Ehe einbringen, zu einem gemeinsamen Vermögen verschmilzt. Auch das Vermögen, das die Partner während der Ehe erwerben, wird zum Gesamtgut. Wenn es im Ehevertrag nicht anders festgelegt wird, verwalten die Partner das Gesamtgut gemeinschaftlich. Bei Wahl der Gütergemeinschaft gilt es zu beachten, dass es sowohl bei der Gesamtverwaltung wie auch bei der späteren Auseinandersetzung um die Überschussaufteilung zu Komplikationen kommen kann. Außerdem besteht bei Gütergemeinschaft das hohe Risiko der Schuldenhaftung.

Gütertrennung
Jeder Ehepartner besitzt sein eigenes Vermögen und behält dies auch während der Ehe. Der Zugewinn steht nicht beiden Partnern zur Verfügung, sondern gehört immer dem, der den Gewinn erwirtschaftet hat. Der Ehevertrag muss von einem Notar geschlossen werden. Hier wird genau aufgelistet, was beide bei der Eheschließung besitzen. Außerdem müssen die Partner ständig ihre Vermögensaufstellung auf den neuesten Stand bringen. Im Falle einer Scheidung erfolgt kein güterrechtlicher Ausgleich. Lediglich der gesetzliche Anspruch auf Unterhaltszahlungen bleibt bestehen, sofern dies nicht schon im Ehevertrag individuell anders geregelt wird.

Hochzeit bei zunehmendem Mond
Ein alter Aberglaube besagt, dass die glückliche Braut bei zunehmendem Mond heiraten sollte. Dies bringt nicht nur der Ehe Glück, sondern garantiert den gewünschten Nachwuchs.

Hochzeitszeitung
Sehr beliebt. Eine Hochzeitszeitung ist etwas ganz Besonderes. Sie wird von Freunden zusammengestellt und kann z. B. Fotos, ein Horoskop mit den Daten des Paares, Witze, Liedertexte über das Brautpaar, Rätsel, Cartoons, Geschichten aus dem Leben der Jungverheirateten etc. enthalten. Bei der Hochzeit kann die Zeitung entweder kostenlos an die Gäste verteilt werden, oder Sie organisieren sich eine Sparbüchse und hoffen auf einige Spenden, die dem Brautpaar anschließend überreicht wird.

Hupkonzert
Früher war es eher üblich, scheppernde Gegenstände an das Auto zu binden, um die Hochzeit im Ort bekanntzugeben. Heutzutage wird dieser Brauch meist durch ein Hupkonzert des Autokonvois übernommen. Bitte verzichten Sie jedoch - mit Rücksicht auf die nachfolgende Eheschließung - auf das Hupen vor dem Standesamtsgebäude. Vielen Dank!

Junggesellen- und Junggesellinnen-Abschied
Im Zeichen der Gleichberechtigung verabschieden sich Braut und Bräutigam vom Junggesellendasein. Meistens geht es auf Tour durch diverse Kneipen, wobei die Braut bzw. der Bräutigam die eine oder andere Überraschung erlebt. Karnevals- bzw. Faschingskostüme dienen ebenfalls häufig der Belustigung. Dieser Abend sollte eine unvergessene Erinnerung sein, es soll jedoch nichts übertrieben werden.

Musik
Ob Band oder Discjockey, es sollte auf alle Fälle für jeden Gast die passende Musikrichtung dabei sein.

Namensführung
Findet für die Namensführung in der Eheschließung deutsches Recht Anwendung, so können die Ehegatten bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.

Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau bestimmt werden. Auch der Name aus einer früheren Ehe kann zum Ehenamen bestimmt werden.

Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führt jeder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen weiter. Dennoch bleibt die Option, einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) zu bestimmen, erhalten.

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den bei Eingehung der Ehe geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen und damit für seine Person einen Doppelnamen führen. Ein späterer Widerruf ist möglich; eine nochmalige Voranstellung oder Anfügung eines Namensbestandteiles in der bestehenden Ehe jedoch nicht!

Werden Kinder in der Ehe geboren, bekommen diese, bei Führung eines gemeinsamen Familiennamens, den Ehenamen als Geburtsnamen. Bei getrennter Namensführung muss eine Bestimmung getroffen werden, ob das Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Diese Erklärung gilt auch für die weiteren Kinder.

Polterabend
Zur Verabschiedung aus dem Kreis der Unverheirateten organisiert das Paar eine Feier für Freunde, Verwandte und Bekannte. Grundlage für diesen Brauch ist, dass man früher glaubte, das Hochzeitspaar sei bis zur Hochzeit von bösen Geistern bedroht und diese gilt es an diesem Abend durch laute Geräusche zu vertreiben. Insgesamt ist der Polterabend ein zwangloses Ereignis, das vor allem junge Leute anspricht. Die Gäste treffen nach und nach ein und werfen ihre Keramiken (nicht Glas!) auf den Boden. Das zukünftige Ehepaar zeigt durch das gemeinsame Zusammenfegen und Aufnehmen der Scherben, dass es zusammenarbeiten kann.

Ein Gästebuch mit hoffentlich lustigen und romantischen Einträgen bleibt in Erinnerung. Die Getränke wählt man eher einfach. Die Musik kann von CD kommen, so dass der Abend typischen Party-/Fetencharakter erhält.

Reis werfen
Das Werfen von Reis nach der Hochzeit soll ein (ostasiatisches) Zeichen der Fruchtbarkeit sein. Im Standesamt Meerbusch ist das Reiswerfen nicht erlaubt.
Bitte geben Sie an Ihre Gäste weiter, dass im Standesamt Meerbusch ausschließlich Blütenblätter (echte) geworfen werden dürfen. Vielen Dank!

Schleiertanz
Bei der Hochzeitsfeier beginnt das Brautpaar unter dem Brautschleier zu tanzen. Der Schleier wird von den Trauzeugen hoch über die Köpfe des tanzenden Pärchens gehalten. Jeder, der auch einmal mit der Braut tanzen möchte, muss ein wenig Geld in den Schleier werfen und kann dann den Tanzpartner ablösen.

Storch auf dem Dach
Eine unmissverständliche Aufforderung an das Brautpaar, in der Hochzeitsnacht aktiv zu werden, ist der Klapperstorch oder der Kinderwagen auf dem Dach. Oft wird zusätzlich noch eine Wäscheleine mit Babywäsche gespannt.

Tischordnung
Es ist traurig aber wahr, nach manchen Hochzeiten gab es einen lang anhaltenden Familienstreit, nur weil sich jemand schlecht platziert fühlte. Einige Gäste glauben, aus der Entfernung zum Brautpaar den Grad der Zuneigung ablesen zu können. Aus diesen Gründen brauchen Sie in jedem Fall Fingerspitzengefühl.

Wirtschaftsbetriebe
wbm, Ihr Partner von Anfang an
Wo immer im Raum Meerbusch Sie leben, wir sind schon da. Die wbm Wirtschaftsbetriebe Meerbusch liefern Ihnen mehr als nur Gas, Wasser, und Strom, sicher, sauber und zu fairen Preisen, sondern sie ist der erste Ansprechpartner in allen Fragen rund um Energienutzung und Daseinsvorsorge in Meerbusch.

Reines Wasser
Die wbm bieten Ihnen "reines Wasser" aus drei Grundwasser-Ressourcen des Niederrheins. Trinkwasser ist das bestüberwachte Lebensmittel. Das gilt auch für Meerbusch.

Wärmendes Erdgas
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Strahlendes Licht
Natürlich liefern die wbm auch Strom für strahlendes Licht und den Betrieb von Haushaltsgeräten. Deswegen ist die wbm heute schon der Energiepartner von morgen. Da lohnt sich ein Bund für's Leben.

Zugewinngemeinschaft
Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart wird. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Partner getrennt, der eine haftet nur in Ausnahmefällen für die Schulden des anderen. Es darf jedoch kein Partner ohne die Zustimmung des anderen Geschäfte machen, die über das Gesamtvermögen eines Ehepartners entscheiden oder über Gegenstände des ehelichen Hausrates verfügen. Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung müssen die Vermögenswerte entflochten werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Ehepartner diejenigen Werte zurückerhält, die in seinem Alleineigentum stehen, Werte aus gemeinsamem Eigentum werden soweit als möglich geteilt.