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Vergünstigungen für Krefelder Familien

Familienkarte Krefeld

Jeder mit Hauptwohnsitz in Krefeld gemeldete Erziehungsberechtigte, der mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in häuslicher Gemeinschaft lebt, bekommt von der Stadtverwaltung die kostenlose Familienkarte automatisch zugeschickt. Auch bei Geburt eines Kindes oder Zuzug nach Krefeld erhalten Familien die Karte ohne weiteren Antrag.

Zahlreiche Unternehmen aus Krefeld und Freizeitparks der näheren Umgebung bieten für Krefelder Familien eine Vielzahl von Ermäßigungen und eine breite Palette von Einzelaktionen an. Das Spektrum der Anbieter reicht von Bäckereien, Handwerk, Spielwaren, Gastronomiebetrieben über die Ausrichter von Kindergeburtstagen, Kreativangeboten bis zu Angeboten im Bereich der Nachhilfe oder Fort- und Weiterbildung.

Die Stadt geht mit gutem Beispiel voran und gewährt Ermäßigungen beim Eintritt in Museen, städtische Bäder und Eishallen, bei Kursen der VHS sowie auf das Jahresentgelt in der Mediothek.

In der Broschüre "Exklusive Vorteile für Familien", die jährlich aktuell erscheint, sind rund 250 mit der Familienkarte zu nutzende Angebote übersichtlich zusammengefasst.

Stadt Krefeld - Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Familien-Beratungs-Zentrum (FBZ)
Ostwall 107, 47798 Krefeld
Herr Perey
Telefon: 0 21 51 / 86 16 66
Fax: 0 21 51 / 86 32 98
E-Mail: familienkarte@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/familienkarte
Internet: www.familien.krefeld.de

Schülerferienpass / Familienferienpass

Der Ferienpass ist als Schüler- und als Familienferienpass erhältlich. Er berechtigt während der Zeit der Sommerferien zum einmal täglichen Besuch der städtischen Bäder und der Zoo Krefeld gGmbH sowie zum beliebig häufigen Besuch der städtischen Museen.

Der Familienferienpass ist gültig für Familien mit Kindern (mindestens ein Erwachsener und ein Kind bis einschließlich 16 Jahren). Die Schülerferienpässe werden für Schüler der allgemeinbildenden Schulen sowie der beruflichen Vollzeitschulen ausgestellt.

Für den Kauf der Ferienpässe ist folgendes mitzubringen:

für Schülerferienpässe:
  • Kinder- oder Schülerausweis einer allgemeinbildenden oder beruflichen Vollzeitschule
für Familienferienpässe:
  • Familienstammbuch oder
  • Personalausweis der Eltern und Geburtsurkunden der Kinder oder
  • Personalausweis der Eltern und Kinderausweise
Der Verkaufspreis, die Verkaufsstellen sowie der Beginn des Verkaufes werden gesondert veröffentlicht.

Stadt Krefeld - Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service
St. Töniser Straße 60, 47803 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 36 60 11 04
Fax: 0 21 51 / 36 60 13 32

Krefeld-Pass

Der Krefeld-Pass berechtigt alle in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen, die kulturellen und sportlichen Einrichtungen der Stadt Krefeld mit einer bis zu 50-prozentigen Ermäßigung bzw. im Rahmen der jeweiligen Entgeltordnung, zu besuchen.

Den Krefeld-Pass können folgende Personen erhalten:
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem SGB II
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Wohngeld
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bewohner von Krefelder Heimen, die Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen
  • jugendliche Arbeitslose bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Kinder und Jugendliche in Krefelder Heimen, soweit sie Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erhalten
Der Krefeld-Pass kann in allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld kostenlos beantragt werden.

Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Herr Schiffer
Telefon: 0 21 51 / 86 30 60
Fax: 0 21 51 / 86 31 45
E-Mail: fb50@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/de/dienstleistungen/krefeld-pass-informationen-zur-antragsstellung