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Bildung und Teilhabe - Das Bildungspaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhalten: Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld oder Kinderzuschlag. Die Leistungen können jedoch nur bis zum Ende des Besuches einer allgemein- oder berufsbildenden Schule gewährt werden, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keine Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Folgende Unterstützungen sind möglich:

Schulbedarfspaket - Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt 103,00 €. Für 2022 stehen die Regelsätze noch nicht fest (Stand: Juli 2021). Ab dem 01.02.2021 erhöht sich die Pauschale jährlich prozentual zum Regelsatz. Im Februar 2021 betrug die Pauschale 51,50 € und im August 2021 103,00 €.

Mittagessen in Kita oder Schule - Wenn die Kita/Schule mittags eine warme Mahlzeit anbietet, werden die Kosten aus dem Bildungspaket übernommen.

Ausflüge mit der Kita oder Schule - Damit bedürftige Kinder an ein- oder mehrtägigen Ausflügen der Kita/Schule teilnehmen können, werden alle tatsächlich anfallenden Kosten aus dem Bildungspaket bezahlt.

Mitmachen bei Kultur, Sport und Freizeit - Alle Kinder sollen bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen können. So werden z. B. Beiträge für den Sportverein oder die Musikschule mit monatlich 15,00 € bezuschusst. Anspruch auf diese Leistungen besteht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Notwendige Lernförderung - Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn in der Schule kein entsprechendes Angebot vorhanden ist, kann eine geeignete außerschulische Lernförderung, insbesondere geeigneter Privatpersonen, zur Erreichung des Klassenzieles bzw. eines Schulabschlusses beantragt werden.

Schülerbeförderung - Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung (in der Regel ermäßigtes Schokoticket) angewiesen sind, können die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden, soweit diese nicht von Dritten übernommen werden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage beantworten die Mitarbeitenden Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den Möglichkeiten des Bildungspakets derzeit nur telefonisch. Den für Sie zuständigen Ansprechpartner können Sie der Internetseite der Servicestelle Bildung und Teilhabe unter: www.krefeld.de/bildung-teilhabe entnehmen.

Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen / Bildung und Teilhabe
St.-Anton-Straße 69 - 71, 47798 Krefeld (Rathaus Karree)
Mo - Do 8.30 - 12.30 Uhr
Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr
Telefon: 0 21 51 / 86 31 61
Fax: 0 21 51 / 86 31 65
E-Mail: bildungspaket@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/bildung-teilhabe