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Arbeitslosengeld (SGB III)

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) gewährt wird. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert.

Aufgabe des Arbeitslosengeldes ist es, den Lebensunterhalt anstelle des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes deshalb für Arbeitslose - mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts - 67 Prozent, für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.

Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit von zwölf Monaten muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung (sogenannte Rahmenfrist) erfüllt werden.

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