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Ausbildungsförderung (BAföG) und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsförderung (BAföG)

Nicht nur Studenten sondern auch Schüler haben die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu beantragen. Welche Schulformen förderfähig sind, wer für Sie zuständig ist, welche Art der Förderung in Frage kommt und einiges mehr, erfahren Sie beim Amt für Ausbildungsförderung. Grundsätzlich ist für Studenten das Amt für Ausbildungsförderung an der Hochschule (Studentenwerk) zuständig, an der die Immatrikulation erfolgt.

Für Schüler ist in der Regel das kommunale Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz haben. Anträge zum BAföG erhalten Sie in allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld, im Internet oder beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Krefeld.

Stadt Krefeld - Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Mo 14.00 - 16.00 Uhr
Mi, Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr
Frau Fohrer / Frau Flick
Telefon: 0 21 51 / 86 32 35 oder 86 32 36
Fax: 0 21 51 / 86 33 30
E-Mail: bafoeg@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/bafoeg

Tipps & Links
Auf der Internet-Seite: www.das-neue-bafoeg.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen. Dort finden Sie weitere Informationen und Antragsformulare.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Agentur für Arbeit zahlt in bestimmten Fällen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen.

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Das eigene Einkommen wird grundsätzlich voll angerechnet. Wenn Sie vorab schnell und einfach prüfen wollen, ob und in welcher Höhe Ihnen BAB voraussichtlich zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de nutzen.

Für eine schulische Ausbildung (z. B. Physiotherapeut/-in) kann BAB nicht gewährt werden. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen ersten Berufsausbildung, gleich welcher Art (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch), mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren steht BAB grundsätzlich nicht zu. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann BAB für eine zweite Berufsausbildung in Betracht kommen.

Agentur für Arbeit Krefeld
47906 Krefeld
persönliche Vorsprache:
Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld
Mo, Di 8.00 - 16.00 Uhr
Mi, Fr 8.00 - 13.00 Uhr
Do 8.00 - 18.00 Uhr
telefonische Auskünfte:
Mo - Fr 8.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 08 00 / 4 55 55 00 (für Arbeitnehmer)
Telefon: 08 00 / 4 55 55 20 (für Arbeitgeber)
Fax: 0 21 51 / 92 24 00
E-Mail: krefeld@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de/krefeld