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Unterhaltsvorschuss

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt für ein Kind, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Zuständig hierfür ist der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld. Voraussetzung ist auch, dass der Elternteil, mit dem das Kind zusammen lebt, alleinerziehend ist.

Die Unterhaltsvorschussleistung endet spätestens, wenn das Kind 18 Jahre alt wird.

Ab dem 12. Geburtstag müssen bei Alleinerziehenden, die Arbeitslosengeld II erhalten, zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, um Unterhaltsvorschuss weiter zu beziehen.

Ab dem 15. Lebensjahr können eigene Einkünfte des Kindes den Unterhaltsvorschussbetrag unter bestimmten Umständen vermindern.

Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Mo, Di, Do 8.30 - 12.00 Uhr
(wegen Corona sind Vorsprachen derzeit nur auf Termin möglich)
Herr Weber
Telefon: 0 21 51 / 86 30 26
Fax: 0 21 51 / 86 29 11
E-Mail: hans.weber@krefeld.de
E-Mail:unterhaltsvorschuss@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/de/dienstleistungen/unterhaltsvorschuss

Tipps & Links
Die neuesten Änderungen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter: www.bmfsfj.de.

Bei der Bemessung der Unterhaltshöhe wird die "Düsseldorfer Tabelle" herangezogen. Diese staffelt den Unterhalt nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.olg-duesseldorf.nrw.de.