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Kindergeld und Kinderzuschlag

Finanzen, Förderung und Wohnen

Kinder sind eine Bereicherung des Familienlebens. Die Gründung einer Familie hat jedoch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation. Der Lebensunterhalt für das neue Familienmitglied kommt hinzu, und natürlich möchten Sie als Eltern Ihrem Kind die bestmöglichen Bedingungen bieten. Bleibt ein Elternteil beim Kind zu Hause, so reduziert sich zudem das zur Verfügung stehende Einkommen. Nachfolgend finden Sie Informationen, wie Eltern nach der Geburt ihres Kindes unterstützt werden.

Vielleicht stellt sich Ihnen auch die Frage, ob studierende Eltern BAföG erhalten oder welche anderen Unterstützungsmöglichkeiten Sie nutzen können. Neben den staatlichen Leistungen gibt es speziell in Krefeld eine Reihe interessanter Vergünstigungen wie beispielsweise die Familienkarte und den Ferienpass.

Tipps & Links
Wann, wo und wie können Familien finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten? Das Internetportal: www.familienportal.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert umfangreich über Hilfen, Rechtsgrundlagen und Antragswege. Angesprochen werden unter anderem Mutterschaftsleistungen, Kindergeld oder Ausbildungsförderung. Zielgruppen sind neben Familien mit Kindern auch Alleinerziehende, Eltern in Umschulung, Familien mit niedrigem Einkommen sowie Familien mit pflegebedürftigen Menschen.

Mit dem Infotool für Familien unter: www.infotool-familie.de können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche finanziellen Leistungen oder welche Hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.

Die Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" des BMFSFJ informiert über die Mutterschutzvorschriften, die finanziellen Leistungen und das Antragsverfahren.
Die Broschüre ist im Internet als PDF-Dokument unter www.bmfsfj.de abrufbar.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Die Antragstellung und Bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.

Seit 2005 können Eltern, die mit ihrem Einkommen oder Vermögen zwar ihren eigenen Bedarf (Lebensunterhalt, Wohnkosten) sicherstellen können, nicht aber den Bedarf für ihre Kinder, einen Kinderzuschlag erhalten. Durch den Kinderzuschlag wird verhindert, dass Eltern allein, um den Unterhalt der Kinder sicher zu stellen, Sozialleistungen beantragen müssen. Der Zuschlag wird bei der örtlichen Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt.

Familienkasse NRW-West - Standort Krefeld Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West, 50574 Köln
Pers. Vorsprachen: Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld
Kindergeld:
Mo, Di, Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 18.00 Uhr
Kinderzuschlag:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 08 00 / 4 55 55 30 (allgemeine Informationen Mo - Fr 8.00 - 18.00 Uhr - gebührenfrei)
Telefon: 08 00 / 4 55 55 33 (zu den Zahlungsterminen, telefonische Ansage rund um die Uhr - gebührenfrei)
Fax: 0 21 51 / 92 13 41
Kindergeld:
E-Mail: familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de
Kinderzuschlag:
E-Mail: west.f41@arbeitsagentur.de
Internet: www.familenkasse.de

Tipps & Links
Die Agentur für Arbeit gibt in den Merkblättern "Kindergeld" und "Kinderzuschlag" einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter: www.familienkasse.de.