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Das Grundstück

Auswahl eines Grundstücks

Grundstücksmarkt
Die Beschaffung eines geeigneten Grundstücks erfolgt normalerweise auf dem "freien Markt" über Zeitungsannoncen oder Immobilienmakler. Auch die Stadt Kirchheim unter Teck unterstützt Sie bei der Suche nach einem passenden Baugrundstück im Internet. Die städtische Homepage www.kirchheim-teck.de bietet Ihnen hierzu verschiedene Möglichkeiten:

Baulückenbörse
Unter der Rubrik "Baugrundstücke" finden Sie zu allen zum Verkauf angebotenen Wohnbauflächen Informationen über die Bebaubarkeit, die Grundstücksgröße, den Preis, Lagepläne und Fotos sowie die entsprechenden Ansprechpartner der Stadtverwaltung für weitere Auskünfte. Die Angebote werden nach privaten Anbietern und städtischen Grundstücken gegliedert.
Die Baulückenbörse soll dazu beitragen, die in Kirchheim vorhandenen Baumöglichkeiten zu fördern und bekannt zu machen und einen ersten Kontakt zwischen Kaufinteressenten und Eigentümern herzustellen. Hierzu bietet die Stadt Kirchheim allen verkaufsbereiten Grundstückseigentümern an, sich kostenlos in diese Bauflächenbörse einzutragen.

Sollten Sie sich für eines der Grundstücke näher interessieren oder weitere Auskünfte wünschen, können Sie sich an die aufgeführten Ansprechpartner der Stadtverwaltung wenden. Diese beantworten Ihre Fragen zur Bebaubarkeit des Grundstückes und leiten auf Wunsch Ihre
Anfrage an den Grundstückseigentümer weiter. Wie bei einer Chiffre-Anzeige ermöglicht diese Vorgehensweise die Kontaktaufnahme, ohne dass der Eigentümer seine Identität im Internet preisgeben muss.

Voraussetzung für eine Bebaubarkeit
Grundstücksbesitzer und -käufer sollten sich zunächst bei der Abteilung Stadtplanung erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Eigenschaften und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann. Grundlage hierfür sind vorhandene Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan.

Die Abteilung Stadtplanung, gibt Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten wie etwa die Anzahl der Geschosse, die Zulässigkeit von Dachausbauten, die Platzierung von Garagen und Stellplätzen und die Baugrenzen, innerhalb derer ein Bauwerk zu errichten ist.

Die Beschaffenheit des Grundstücks stellt einen zusätzlichen Faktor dar. Es kann zum Beispiel ein hoher Grundwasserspiegel am Standort vorliegen oder der Boden kann mit Altlasten belastet sein.

Da solche Bedingungen entsprechende Vorarbeiten und Mehrkosten nach sich ziehen können, empfehlen wir bei Unklarheiten eine Baugrunduntersuchung.

Grundstückserwerb - Kaufpreis und Nebenkosten

Kaufpreis
Im Normalfall wird beim Grundstückskauf der Kaufpreis vollständig bezahlt. Daneben gibt es noch andere "Kaufformen", wie z. B. das Erbbaurecht. Durch das Erbbaurecht haben Sie die Möglichkeit, gegen Zahlung eines Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten, auch wenn Sie nicht Eigentümer eines Grundstückes sind, z. B. wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück nicht veräußern will. Für den Bauherrn kann das Erbbaurecht von Interesse sein, wenn die Zahlung des Erbbauzinses für ihn günstiger ist als die Finanzierung eines Grundstückskaufpreises. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages bedarf wie der Kaufvertrag einer notariellen Beurkundung.

Grundstückswerte
Auskünfte über Bodenwerte von Grundstücken erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses; Leitung Elisabeth Schreiber (Telefon: 07021 502-423, E-Mail: e.schreiber@kirchheim-teck.de). Diese befindet sich bei der Abteilung Stadtplanung, Sachgebiet Grundstücksverkehr. Auf der städtischen Homepage www.kirchheim-teck.de können Sie in Kartenübersichten die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte in Erfahrung bringen.

Nebenkosten
Beim Grundstückskauf fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an. Hierzu zählen insbesondere:
  • Grunderwerbssteuer (5 %)
  • Notariats- und Grundbuchkosten
  • ggf. Erschließungskosten (Straßen-, Kanal- und Wasserbeiträge).
In Abhängigkeit vom Grundstück können weitere Kosten für die Vermessung oder für einen Makler entstehen.