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Standesamt

Das Standesamt ist zuständig für Aufgaben, die im Personenstandsgesetz aufgeführt sind. Dies sind z. B.:
  • Ausstellen von Geburtsurkunden
  • Eheschließungen
  • Ausstellen von Sterbeurkunden
  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
  • Fortführung aller Personenstandsregister
  • Entgegennahme von Erklärungen zur Anerkennung der Vater- und Mutterschaft
  • Entgegennahme von Anträgen und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Entgegennahme von Namenserklärungen
Weitere ausführliche Informationen zu den genannten Aufgabengebieten sowie den entsprechenden Gebühren finden Sie unter: www.koenigs-wusterhausen.de

Heiraten in Königs Wusterhausen

Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Heiratswilligen seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Die eigentliche Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

Wer in Königs Wusterhausen den Bund fürs Leben eingehen möchte, kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:
  • Trauung im modernen Trauzimmer im Rathaus (max. 20 Personen)
  • Heiraten mit Blick aufs Wasser in der Villa am See in Wildau
Weitere Informationen zum Thema "Heiraten in Königs Wusterhausen" finden Sie unter: www.koenigs-wusterhausen.de

Standesamt Stadt Königs Wusterhausen
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 273-501/-502/-503
Fax: 03375 273-504
E-Mail: standesamt@stadt-kw.de

Öffnungszeiten:
Mo 09.00 - 12.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
Do 13.00 - 17.00 Uhr
Fr 07.30 - 12.00 Uhr