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Das Team des Standesamtes Homburg

Sie erreichen uns im Rathaus, Am Forum 5, im Erdgeschoss, Zimmer 159-163.
Wir sind telefonisch für Sie zu erreichen: 06841 / 101 159 - 163
Sie finden uns im Internet unter: www.standesamt@homburg.de

Unsere Öffnungszeiten:

Mo
Vormittag 08.00-12.00 Uhr
Nachmittag 14.00-15.45 Uhr

Di
Vormittag 08.00-12.00 Uhr
Nachmittag 14.00-15.45 Uhr

Mi
Vormittag 08.00-12.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Do
Vormittag 08.00-12.00 Uhr
Nachmittag 14.00-18.00 Uhr

Fr
Vormittag 08.00-13.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Anmeldungen zur Eheschließung werden bis spätestens ½ Stunde vor Dienstende entgegengenommen; freitags können wegen der stattfindenden Trauungen keine Anmeldungen zur Eheschließung erfolgen.

Standesamtliche Trauung

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, welche Urkunden und Bescheinigungen vorzulegen sind, damit die Eheschließung angemeldet werden kann.

Anmeldung zur Eheschließung
Seit dem 01. Juli 1998 ist das bisher übliche Aufgebot durch die schriftliche Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden, die frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin möglich ist.

Die Anmeldung der Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der beiden Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet hat.
Heiraten können Sie allerdings, wo immer Sie wollen!

Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine schriftliche Bevollmächtigung des verhinderten Partners mitbringen.

Die Anmeldung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.

Der Eheschließungstermin wird bei der Anmeldung der Eheschließung festgelegt und endgültig bestätigt.

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigte Unterlagen:
Bevor Sie den Bund der Ehe schließen, muss das Standesamt prüfen, ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Dafür sind bestimmte Dokumente erforderlich.

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich daher persönlich beim Standesamt für Ihren besonderen Fall.

Sind beide Partner deutsche Staatsangehörige, reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:
  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe,
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes,
  • Aktuelle Geburtsurkunden,
  • Bei Namensänderung: Urkunde über die Namensänderung,
  • Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder (und die Vaterschaftsanerkennungsurkunde, wenn der Vater noch nicht in der Urkunde aufgeführt ist),
  • ggfl. die Sorgeerklärungen für die Kinder,
  • Bei Vorehen: die Eheurkunden mit Auflösungsvermerk der Ehe
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit empfiehlt sich eine frühzeitige, persönliche Vorsprache beim Standesamt, wo Ihnen ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der notwendigen Dokumente ausgestellt wird.

Alle zur Anmeldung benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen. Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind zusätzlich Übersetzungen durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer erforderlich.

In den folgenden Fällen sollten Sie sich unbedingt persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen:
  1. Wenn einer der Partner bereits verheiratet gewesen ist.
  2. Wenn gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind.
  3. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
  4. Wenn einer der Heiratswilligen nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Alle Unterlagen vorhanden? Jetzt kann die Anmeldung der Eheschließung nach vorheriger Terminabsprache erfolgen!

Eheschließung

In Homburg können Sie sich im traditionellen Trauzimmer im Rathaus oder im Edelhaus im Römermuseum in Homburg-Schwarzenacker das "Ja-Wort" geben.

Trauungen im Rathaus sind - nach Absprache - von dienstags bis freitags möglich, im Römermuseum Homburg-Schwarzenacker besteht die Möglichkeit, samstags den Bund der Ehe zu schließen. Diese Trauungen führt in der Regel der zuständige Beigeordnete persönlich durch. Viele Paare entscheiden sich für das Römermuseum aufgrund des stilvollen Christian-von-Mannlich-Salons und des romantischen Barockgartens.

Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können aber immer noch ein bzw. zwei Trauzeugen benannt werden. Diese müssen volljährig sein, die deutsche Sprache verstehen und sich am Tag der Eheschließung mit einem gültigen Personal-Dokument ausweisen können.

Bei der standesamtlichen Trauung ist es nicht erforderlich, dass die Ehepartner gegenseitig Ringe tauschen. Allerdings ist es Ihnen freigestellt, den Ringtausch mit in Ihre Trauzeremonie einzuplanen.

Das eigene Glück kann man nur multiplizieren, wenn man es teilt.
Albert Schweitzer