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Ratschläge & Bräuche rund um die Hochzeit von A-Z

Arbeitgeber
Im Vorfeld sollte abgeklärt werden, wieviel Sonderurlaub Ihnen zusteht. Bitte denken Sie daran, dass der Urlaub frühzeitig eingereicht wird.

Blumen streuen
Die vor den Füßen des Brautpaares verstreuten Blüten sollen Glück und Wohlstand für den gemeinsamen zukünftigen Lebensweg symbolisieren.

Brautentführung
Die Braut wird in einem unachtsamen Moment des Bräutigams von ihren Freunden oder Bekannten entführt. Nun muss der Bräutigam die umliegenden Gaststätten besuchen, um die Braut ausfindig zu machen. Dabei wechseln die "Entführer" gerne ein- oder zweimal ihren Standort. Der Bräutigam hat in der Regel alle offenen Rechnungen in den Lokalen zu begleichen. Um evtl. Ärger zu vermeiden, sollte die Entführung nicht zu lange dauern. Dem suchenden Bräutigam sollte nach einiger Zeit ein Hinweis über den Aufenthalt der "Entführer" gegeben werden.

Brautstrauß werfen
Die Braut wirft ihren Brautstrauß unter die umstehenden unverheirateten Frauen. Mit dem Werfen des Brautstraußes wird die nächste Braut ausfindig gemacht.

Brautpaar oder Brautwagen aufhalten
In manchen Gegenden ist es Brauch, den Weg, den das Brautpaar voraussichtlich nach der Trauung nimmt, mit einem Seil zu versperren. Dieses Seil soll den Brautwagen aufhalten und das frisch vermählte Paar muss sich freikaufen. Damit soll gemeint sein: Den Dämonen wird der Weg versperrt und das Geld ist der Dank dafür, dass die bösen Geister ferngehalten werden und der Weg frei für das Glück ist.

Danksagungen
Die Danksagungen können gedruckt oder handschriftlich angefertigt werden. Oft wird noch ein Foto des Brautpaares beigefügt.

Ehevertrag
Welche Gesetze gelten bei einer Ehe ohne Vertrag?
Jeder, der keinen Ehevertrag abschließt, lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, jeder Partner behält das, was er in die Ehe eingebracht hat. Sollte er in der Ehe einen Lottogewinn oder eine Erbschaft machen, so bleibt dies sein Eigentum. Alles, was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, gehört dagegen beiden Partnern. Der Zugewinn, der seit dem Tag der Hochzeit erworben wurde, wird geteilt.
Sollten Sie nähere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Wann benötigt man einen Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist erforderlich, wenn eine Abweichung zum vorgenannten Gesetz geregelt werden soll. Dies ist z. B. bei selbstständigen oder sehr vermögenden Personen der Fall. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Es gibt aber auch die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.

Geschenke
Es gibt wahrscheinlich keinen vergleichbaren Anlass, bei dem man so viele Geschenke erhält wie bei einer Hochzeit. Damit es nicht zu Enttäuschungen und Missverständnissen kommt, sollten Sie sich grundlegende Gedanken über Ihre Wunschliste machen.
Eine wunderbare Hilfe für Ihre Gäste ist ein sogenannter Hochzeitstisch. Suchen Sie sich in einem Geschäft Ihrer Wahl in aller Ruhe Dinge aus, die Ihnen gefallen. Achten Sie darauf, dass Sie Geschenke in allen Preisklassen ausgesucht haben. Anschließend werden die ausgewählten Gegenstände kunstvoll und mit Liebe zum Detail auf einem Tisch dekoriert, der mit dem Namen des Brautpaares versehen ist. Wer etwas schenken möchte, kann auf dem "Gabentisch" direkt vor Ort etwas aussuchen.

Glück
Damit die Ehe unter einem guten Stern steht, sollte die Braut etwas Neues, etwas Altes, etwas Geliehenes und etwas Blaues tragen. So können es neue Handschuhe sein, ein alter vererbter Brautschleier, von der besten Freundin geliehene Ohrringe. Als etwas Blaues wird meistens ein Strumpfband gewählt. Die Symbolik: Das Alte steht für den ledigen Abschnitt der Frau, das Neue für das vor ihr liegende Leben. Das Geliehene steht für Freundschaft, das Blaue für Treue.

Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft muss notariell bestätigt werden. Sie kommt aber heute kaum noch vor, da hier alles, was die Partner in die Ehe einbringen, zu einem gemeinsamen Vermögen verschmilzt. Auch das Vermögen, das die Partner während der Ehe erwerben, wird zum Gesamtgut. Wenn es im Ehevertrag nicht anders festgelegt wird, verwalten die Partner das Gesamtgut gemeinschaftlich. Bei Wahl der Gütergemeinschaft gilt es zu beachten, dass es sowohl bei der Gesamtverwaltung wie auch bei der späteren Auseinandersetzung um die Überschussaufteilung zu Komplikationen kommen kann. Außerdem besteht bei Gütergemeinschaft das hohe Risiko der Schuldenhaftung.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Notare gerne zur Verfügung.

Gütertrennung
Jeder Ehepartner besitzt sein eigenes Vermögen und behält dies auch während der Ehe. Der Zugewinn steht nicht beiden Partnern zur Verfügung, sondern gehört immer dem, der den Gewinn erwirtschaftet hat. Der Ehevertrag muss von einem Notar geschlossen werden. Hier wird genau aufgelistet, was beide bei der Eheschließung besitzen. Außerdem müssen die Partner ständig ihre Vermögensaufstellung auf den neuesten Stand bringen. Im Falle einer Scheidung erfolgt kein güterrechtlicher Ausgleich. Lediglich der gesetzliche Anspruch auf Unterhaltszahlungen bleibt bestehen, sofern dies nicht schon im Ehevertrag individuell anders geregelt wird.

Für weitere diesbezügliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Hochzeit bei zunehmendem Mond
Ein alter Aberglaube besagt, dass die glückliche Braut bei zunehmendem Mond heiraten sollte. Dies bringt nicht nur der Ehe Glück, sondern garantiert den gewünschten Nachwuchs.

Hochzeitszeitung
Sehr beliebt. Eine Hochzeitszeitung ist etwas ganz Besonderes. Sie wird von Freunden zusammengestellt und kann z. B. Fotos, ein Horoskop mit den Daten des Paares, Witze, Liedertexte über das Brautpaar, Rätsel, Cartoons, Geschichten aus dem Leben der Jungverheirateten etc. enthalten. Bei der Hochzeit kann die Zeitung entweder kostenlos an die Gäste verteilt werden, oder Sie organisieren sich eine Sparbüchse und hoffen auf einige Spenden, die dem Brautpaar anschließend überreicht werden.

Hupkonzert
Früher war es eher üblich, scheppernde Gegenstände an das Auto zu binden, um die Hochzeit im Ort bekanntzugeben. Heutzutage
wird dieser Brauch meist durch ein Hupkonzert des Autokonvois übernommen.

Junggesellen- und Junggesellinnen-Abschied
Im Zeichen der Gleichberechtigung verabschieden sich Braut und Bräutigam vom Junggesellendasein. Meistens geht es auf Tour durch diverse Kneipen, wobei die Braut bzw. der Bräutigam die eine oder andere Überraschung erlebt. Karnevals- bzw. Faschingskostüme dienen ebenfalls häufig der Belustigung. Dieser Abend sollte eine unvergessene Erinnerung sein, es soll jedoch nichts übertrieben werden.

Musik
Ob Band oder Discjockey, es sollte auf alle Fälle für jeden Gast die passende Musikrichtung dabei sein.

Namensführung
Findet für die Namensführung in der Eheschließung deutsches Recht Anwendung, so können die Ehegatten bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.

Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau bestimmt werden. Seit dem 12.02.2005 kann auch der Name aus einer früheren Ehe zum Ehenamen bestimmt werden.

Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führt jeder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen weiter. Dennoch bleibt die Option, einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) zu bestimmen, erhalten, dies allerdings nur, solange die Ehe besteht.

Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den bei Eingehung der Ehe geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen und damit für seine Person einen Doppelnamen führen. Ein späterer Widerruf ist möglich; eine nochmalige Voranstellung oder Anfügung eines Namensbestandteiles in der bestehenden Ehe jedoch nicht!

Werden Kinder in der Ehe geboren, bekommen diese, bei Führung eines gemeinsamen Ehenamens, diesen Ehenamen als Geburtsnamen. Bei getrennter Namensführung der Eltern muss eine Bestimmung getroffen werden, ob das Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Diese Erklärung gilt auch für die weiteren Kinder.

Polterabend
Zur Verabschiedung aus dem Kreis der Unverheirateten organisiert das Paar eine Feier für Freunde, Verwandte und Bekannte. Grundlage für diesen Brauch ist, dass man früher glaubte, das Hochzeitspaar sei bis zur Hochzeit von bösen Geistern bedroht und diese gilt es an diesem Abend durch laute Geräusche zu vertreiben. Insgesamt ist der Polterabend ein zwangloses Ereignis, das vor allem junge Leute anspricht. Die Gäste treffen nach und nach ein und werfen ihre Keramiken (nicht Glas!) auf den Boden. Das zukünftige Ehepaar zeigt durch das gemeinsame Zusammenfegen und Aufnehmen der Scherben, dass es zusammenarbeiten kann.

Ein Gästebuch mit hoffentlich lustigen und romantischen Einträgen bleibt in Erinnerung. Die Getränke wählt man eher einfach. Die Musik kann von CD kommen, so dass der Abend typischen Party-/Fetencharakter erhält.

Reis werfen
Das Werfen von Reis nach der Hochzeit soll ein (ostasiatisches) Zeichen der Fruchtbarkeit sein. Vorher sollte man sich informieren, ob der Standesbeamte bzw. Geistliche dieses erlaubt.

Schleiertanz
Bei der Hochzeitsfeier beginnt das Brautpaar unter dem Brautschleier zu tanzen. Der Schleier wird von den Trauzeugen hoch über die Köpfe des tanzenden Pärchens gehalten. Jeder, der auch einmal mit der Braut tanzen möchte, muss ein wenig Geld in den Schleier werfen und kann dann den Tanzpartner ablösen.

Storch auf dem Dach
Eine unmissverständliche Aufforderung an das Brautpaar, in der Hochzeitsnacht aktiv zu werden, ist der Klapperstorch oder der Kinderwagen auf dem Dach. Oft wird zusätzlich noch eine Wäscheleine mit Babywäsche gespannt.

Tischordnung
Es ist traurig aber wahr, nach manchen Hochzeiten gab es einen lang anhaltenden Familienstreit, nur weil sich jemand schlecht platziert fühlte. Einige Gäste glauben, aus der Entfernung zum Brautpaar den Grad der Zuneigung ablesen zu können. Aus diesen Gründen brauchen Sie in jedem Fall Fingerspitzengefühl.

Zugewinngescheinschaft
Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart wird. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Partner getrennt, der eine haftet nur in Ausnahmefällen für die Schulden des anderen. Es darf jedoch kein Partner ohne die Zustimmung des anderen Geschäfte machen, die über das Gesamtvermögen eines Ehepartners entscheiden oder über Gegenstände des ehelichen Hausrates verfügen. Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung müssen die Vermögenswerte entflochten werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Ehepartner diejenigen Werte zurückerhält, die in seinem Alleineigentum stehen, Werte aus gemeinsamem Eigentum werden soweit als möglich geteilt.