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Homburg - eine große Familie

Von Anfang an

Der größte Teil der Bevölkerung wünscht sich eine Familie. Trotzdem erfüllen sich immer weniger Menschen ihren Kinderwunsch.
Da die Lebensentwürfe der Menschen in der Bundesrepublik große Unterschiede aufweisen, hat sich die Familienform der heutigen Gesellschaft ebenfalls entsprechend facettenreich weiter entwickelt. In Deutschland unterliegen Ehe und Familie einem deutlichen Wandel. Die Zahl der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und Single-Haushalte steigt deutlich an, das Heiratsalter erhöht sich ständig. Mittlerweile beträgt das Heiratsalter bei Männern durchschnittlich 32 Jahre, bei Frauen durchschnittlich 29 Jahre.
Aufgrund der geänderten Strukturen und Rollenbilder sowie durch verschiedene Belastungen benötigt eine junge Familie Zeit, ihr neues Leben zu arrangieren und entsprechend den eigenen Wünschen und Möglichkeiten zu gestalten.
Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dies ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d. h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen.
In den letzten Wochen der Schwangerschaft rücken der Körper der Frau und das Baby in den Mittelpunkt des Lebens, alles dreht sich um die anstehende Geburt. Die meisten Schwangeren haben sich in dieser Phase bereits entschieden, ob sie ihr Kind zu Hause, im UKS oder auch in einem anderen Krankenhaus zur Welt bringen möchten.
Nun ist er da - dieser aufregende Moment im Leben einer Familie: die Geburt eines Kindes. Nichts verändert das Leben einer Frau so stark wie Schwangerschaft und Geburt. Auch die Männer erleben als "neue Väter" die Gründung einer Familie vollkommen anders als noch vor Jahrzehnten.
Aber nicht nur die Situation der Eltern ändert sich, sondern jedem weiteren Familienmitglied fällt eine neue Rolle zu, die mit viel und neuem Verantwortungsbewusstsein gekoppelt ist. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, welche Beratungsangebote es gibt.

Gut behütet

Berufstätig können nur Eltern bzw. Mütter oder Väter sein, wenn eine zuverlässige Kinderbetreuung garantiert ist. Dieser Fakt ist nicht nur ein Thema in der Familienplanung, sondern auch für Unternehmen. Mit einer verlässlichen Betreuung ist es möglich, fachlich kompetentes Personal an den Betrieb zu binden. Dies gilt auch als ein entscheidender Faktor bei der Wettbewerbsfähigkeit.
Auch in der heutigen Zeit ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf größtenteils (immer noch 97 Prozent) Angelegenheit der Frauen, obwohl die eigenständige Existenzsicherung durch Berufstätigkeit für viele Frauen mittlerweile selbstverständlich ist. Gerade deshalb ist es notwendig, alternative Möglichkeiten einer optimalen Betreuung des Nachwuchses wie Horte, Tagespflege, Kindergärten, Ganztagsschulen etc. anzubieten und zu fördern. Schließlich sollen sich die Kinder geborgen fühlen und die Eltern bzw. die Alleinerziehenden mit gutem Gewissen ihrem Beruf nachgehen können.
Die Auswahl des passenden Kindergartens wird von den Eltern meist wie folgt getroffen: Welches Erziehungskonzept wird verfolgt? Besteht die Möglichkeit zum Spiel im Freien? Aus wie viel Personen bestehen die betreuten Gruppen? Wie gut ist das Personal ausgebildet?
Viele der derzeit 21 Kindergärten in Homburg ermöglichen heute bereits eine flexible Stundengestaltung. Trotzdem sollte das Kind ihn regelmäßig besuchen, damit die Erzieherinnen und Erzieher ihre pädagogischen Ziele auch verwirklichen können. Ein fünfjähriges Kind sollte unbedingt regelmäßig im Kindergarten anwesend sein, da dies den Einstieg in den Schulalltag maßgeblich erleichtert.

Behindert - na und?

Behinderte und pflegebedürftige Menschen, besonders aber betroffene Kinder und Jugendliche, bedürfen des Schutzes und der emotionalen Zuwendung durch ihre Familien. Durch verschiedene Maßnahmen und Hilfen können Behinderte enger in das berufliche und soziale Leben einbezogen und gleichzeitig die Familien bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützt werden.
Selbstverständlich sollen Behinderte gleichberechtigt am Leben teilhaben, ganz gleich, wie stark die Beeinträchtigung ist. In Artikel 3 des Grundgesetzes wurde inzwischen ein Benachteiligungsverbot aufgenommen, einheitliche Sozialleistungen werden im Sozialgesetzbuch IX geregelt und es wurden diverse Bundes- und Landesgleichstellungsgesetze erlassen. Auch nach Privatrecht sind Diskriminierungen verboten.
Damit ihr gesundheitlicher Zustand verbessert werden kann, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und um Benachteiligungen zu vermeiden, können die Betroffenen Hilfen in Anspruch nehmen. Hierzu zählen z. B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilnahme am Arbeits- und Gemeinschaftsleben sowie zur Sicherung des Unterhalts. Bei Schwerbehinderten greift ein besonderer Kündigungsschutz, sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub oder erhalten Sonderrechte im öffentlichen Personennahverkehr.
Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten, beginnend bei 20 und endend bei 100, durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Generell erhält eine Person mit einem Bemessungsgrad ab 50 eine Beurteilung als schwerbehindert und somit einen Schwerbehinderten-Ausweis. Dieses offizielle Dokument wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt mit der Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung. Es gibt den exakten Grad der Behinderung an und enthält Angaben zu den speziellen gesundheitlichen Merkmalen des Inhabers.
In Homburg arbeiten die kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt und der Behindertenbeirat eng mit der Stadtverwaltung und dem Stadtrat zusammen. Neben eigenen Vorschlägen bringt sich die Behindertenbeauftragte auch bei allen wichtigen Projekten bereits in die Planung ein und achtet z. B. auf die Barrierefreiheit. Außerdem bietet sie regelmäßig Sprechstunden im Rathaus an.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Homburg helfen beim Ausfüllen der Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz.

Weitere Hilfs- und Betreuungsangebote sowie Hinweise auf barrierefreie Gebäude, Veranstaltungen und Einrichtungen gibt es unter www.homburg.de "Barrierefrei in Homburg" unter der Rubrik Leben in Homburg.

Hund - Katze - Maus

Von Kindern heiß ersehnt, von Eltern meist skeptisch betrachtet - ein Tier für die Familie! Ist die Entscheidung für ein Haustier gefallen, stellt sich die Frage, was für ein Tier angeschafft werden soll. Welches Tier passt zu welchem Kind, welchem Erwachsenen und zu welcher Seniorin oder welchem Senior? Welche Anforderungen bezüglich Haltung, Pflege und Kosten stellt eine bestimmte Tierart an seinen Halter? Ist eine Versorgung während des Urlaubs oder im Krankheitsfall gesichert? Zur Beantwortung dieser Fragen sind die Mitarbeiter eines Tierheims oder einer Tierarztpraxis die geeigneten Ansprechpartner.
Aber nicht nur als Spielkamerad kommt dem Haustier eine große Rolle zu, immer häufiger "arbeitet" es geradezu als Therapeut, vermittelt Lebenshilfe und Erfahrungen, denn in vielen Fällen kann Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten durch Kontakte zu Tieren durchaus geholfen werden - und: es muss nicht unbedingt ein eigenes Tier sein.
Auch Menschen in schwierigen Lebenslagen kann mit gezielten tiergestützten Angeboten zu mehr Lebensqualität verholfen werden, denn bereits lange ist bekannt, dass die Anwesenheit eines Tieres stressreduzierend wirkt. Auch Ängste lassen sich durch einen "tierischen Beschützer" überwinden. Im Einzelfall sollte auf jeden Fall mit dem zuständigen Arzt oder Therapeuten gesprochen werden.