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Besondere Vergünstigungen für Familien

Der Crimmitschau-Pass

... ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Crimmitschau mit dem Ziel, sozial schwachen Familien und Familien mit drei und mehr Kindern zu vergünstigten Tarifen die Benutzung städtischer Kultur- und Sporteinrichtungen zu ermöglichen.
Jeder Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in Crimmitschau hat, ist anspruchsberechtigt. Die Gewährung eines Crimmitschau-Passes ist einkommensabhängig, außer bei Familien mit drei und mehr Kindern. Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen können alle Haushaltangehörigen einen Crimmitschau-Pass erhalten.
Der Antrag auf einen Crimmitschau-Pass ist erhältlich in der Stadt- und Touristinformation im Rathaus, Markt 1 und online: www.crimmitschau.de/Bürgerservice/Soziales
Für Auskünfte steht im Fachbereich Schulen, Jugend und Soziales Frau Kerstin Mai, Telefon 03762 90-4001 oder E-Mail kerstin.mai@crimmitschau.de, zur Verfügung.

Folgende Unterlagen sind zur Beantragung erforderlich:
  • Personalausweis der Eltern, Geburtsurkunde der Kinder
  • Nachweis über jegliches Einkommen (Lohn /Gehalt/Rente/Kindergeld/Unterhalt / ALG / Leistungen nach SGB II / Wohngeld/ aus Vermietung und Verpachtung/aus Kapitalvermögen
  • Mietvertrag
  • Ein Lichtbild für jede anspruchsberechtigte Person (auf Rückseite mit Namen versehen)
Für die folgenden städtischen Einrichtungen werden Vergünstigungen gewährt:
  • Tuchfabrik Gebr. Pfau
  • Museum Schloss Blankenhain
  • Stadtbibliothek
  • Kunsteisstadion
  • Theater
  • Sahnbad
  • Erlebnisbad Mannichswalde
Erwachsene erhalten 50 Prozent Ermäßigung. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, die im Besitz des Passes sind, ist der Eintritt frei.

Bei Veranstaltungen von Vereinen sowie von privaten Veranstaltern sind eventuelle Ermäßigungen an der Kasse zu erfragen.

Der Familienpass des Freistaates Sachsen

... berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im entsprechenden Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden oder online auf www.sms.sachsen.de

Einen Familienpass können erhalten:
  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben
Anträge sind erhältlich im Fachbereich Schulen, Jugend und Soziales, bei Frau Kerstin Mai, Telefon 03762 90-4001 oder E-Mail kerstin.mai@crimmitschau.de.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils
  • Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder
  • Nachweis der Schwerbehinderung (Bescheid über Feststellung / Schwerbehindertenausweis)
Der Familienpass ist einkommensunabhängig.