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Richtig sanieren heißt Energie sparen

Energiestandard

Um eine energetisch und ökonomisch sinnvolle Gebäudesanierung vorzunehmen, muss als erster Schritt der Gebäudeenergiestandard ermittelt werden.
Der Energiestandard eines Gebäudes definiert die Höhe des Energiebedarfs pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr. Erreicht wird ein bestimmter Energiestandard sowohl durch bauliche Maßnahmen als auch durch Haustechnik. Das Nutzerverhalten wirkt sich nicht auf den Standard aus, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch. Gezählt wird der Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Er bezieht sich in der Regel auf die Gebäudenutzfläche oder die beheizte Wohnfläche. Hier muss auch zwischen Heizwärmebedarf und vom Energieträger abhängigem Primärenergiebedarf differenziert werden. Als Richtwert gilt die sogenannte Energiekennzahl, die sich aus dem jährlichen Energieverbrauch errechnet. Der Jahresenergieverbrauch pro Quadratmeter stellt eine ähnliche Vergleichsgröße dar wie der Benzinverbrauch eines Fahrzeugs auf 100 km. Die Energiekennzahl wird ermittelt, indem der jährliche Heizenergieverbrauch dividiert wird durch die beheizte Wohnfläche. Enthält der zugrunde gelegte Energieverbrauch bereits den Verbrauch für die Warmwasserbereitung, so werden vor der Division für jede im Haushalt lebende Person pauschal 1.000 Kilowattstunden (kWh) subtrahiert. Der Energieverbrauch wird den Abrechnungen der Versorger entnommen. Wird eine eigene Ablesung durch den Nutzer am Gaszähler oder an der Messanzeige des Öltanks vorgenommen, kann der Verbrauch wie folgt umgerechnet werden: 1 Liter Öl entspricht etwa 1 Kubikmeter Erdgas bzw. etwa 10 kWh. Bevor mit der Sanierung begonnen wird, sollte der Hausbesitzer sich bei einem Architekten bzw. bei Handwerksfachbetrieben über die verschiedenen Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs informieren. Häufig lassen sich bauliche und technische Maßnahmen kostengünstig miteinander kombinieren.

Schwach- und Problemstellen

Viele Immobilien, speziell Altbauten, weisen spezifische Schwach- und Problemstellen auf. So entstehen besonders an Decken, Wänden, Fenstern und Rollladenkästen durch schlechte Dämmung sogenannte thermische Wärmebrücken, die einen hohen Verlust der Heizenergie bedeuten. Das gilt auch für Dach, Kellerdecken und Rohrleitungssysteme. Auch eine veraltete Heizungsanlage und schlecht regelbare Heizkörper tragen erheblich zum Wärmeverlust bei. Derartige Problemstellen lassen sich mit einer Thermographie nachweisen.
Bevor mit der Sanierung begonnen wird, sollte der Hausbesitzer sich bei einem Architekten bzw. bei Handwerksfachbetrieben über die verschiedenen Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs informieren. Häufig lassen sich bauliche und technische Maßnahmen kostengünstig miteinander kombinieren.

Blower-Door-Test

Bei diesem Test (auch als Differenzdruck-Messverfahren bezeichnet) handelt es sich um eine Messung zur Aufspürung von Leckagen, also undichten Stellen, in der Gebäudehülle, durch die Luft unerwünscht hereinströmt. Während der späteren Nutzung des Hauses kann hier Luft und damit Wärme entweichen. Befindet sich beispielsweise im Mauerwerk eine offene Fuge von nur 1 mm Breite und 1 m Länge, kann ebenso viel Energie verloren gehen wie etwa über 10 qm Außenwandfläche.
Durch eine Tür oder ein Fenster des Gebäudes wird mittels eines Ventilators wechselweise Luft gedrückt bzw. zur Kontrolle herausgesaugt. Messinstrumente erfassen die Druckdifferenz und Luftmenge, die der Ventilator transportiert. Sollten die zulässigen Werte überschritten werden, kann mit Rauchspendern oder Luftströmungsmessgeräten gezielt nach undichten Stellen gefahndet werden. Ein Gebäude muss besonders dicht sein, wenn der Einsatz einer Lüftungsanlage erfolgen und diese richtig arbeiten soll. Diese Luftdichtigkeitsprüfung stellt einen Qualitätsnachweis für den Bauherrn dar, dem Architekten oder Bauträger dient sie als Qualitätssicherung.

Energieausweis

In den meisten Fällen stellen die Heizkosten den größten Posten in der Betriebskostenabrechnung eines Gebäudes dar. Während Altbauten je nach Baujahr und Wärmedämmung jährlich extrem viel Energie zum Heizen verbrauchen, kommen gut gedämmte Neubauten mit weit weniger aus. So ist es verständlich, dass jeder, der ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder mieten möchte, über die Höhe der zu erwartenden Heizkosten vorab informiert sein will. Das wird durch den Energieausweis möglich.
Dank des Energieausweises, der ein Gebäude energetisch beurteilt und über den sich Energie-Einsparpotenziale ermitteln lassen, können Mieter und Käufer noch vor Vertragsabschluss abschätzen, mit welchen Kosten für Energie sie ungefähr rechnen müssen. Eigentümer unterstützt der Energieausweis beim Einstieg in die energetische Modernisierung, denn zusätzlich zu den unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen zur Vorlage eines Energieausweises fungiert das Dokument auch als Planungsinstrument, durch das sich bei Neubau und Sanierung die Optimierung auf die jeweiligen Anforderungen ausrichten kann. So lassen sich durch Anpassung der einzelnen Bauteile die Baukosten reduzieren, Energiekosten optimieren und Förderungen ökonomisch ausschöpfen.

Der Nachweis der Energieeffizienz führt zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, wodurch Vergleichbarkeit geschaffen wird, die sowohl für Käufer als auch Mieter von Vorteil ist. Mit dem Energieausweis lässt sich nach einer Sanierung auch die Wertsteigerung einer Immobilie belegen. Bereits in Immobilienanzeigen müssen energetische Kennwerte angegeben werden, bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Häusern und Wohnungen ist die Übergabe des Energieausweises Pflicht. Das Dokument dient allerdings lediglich der Information und stellt keine Rechtsgrundlage dar.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Diese Verordnung, die regelmäßig auf Grundlage der EU-Gesetzgebung aktualisiert wird, definiert das grundsätzliche Effizienzniveau. Eine Vielzahl von Sachverständigen ist berechtigt, den Energieausweis auszustellen, z. B. Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger, Energieberater (abhängig davon, ob ein Neubau oder ein Gebäude im Bestand bewertet werden soll).