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Öffentliche Verwaltungen

Sie müssen etwas bei der Stadt- oder Kreisverwaltung erledigen? Hier sind die Anschriften:

Stadtverwaltung Beverungen
Weserstr. 10, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 3920

Gemeindeverwaltung Lauenförde
Hasenstr. 3, 37697 Lauenförde
Telefon: 05273 89607

Samtgemeinde Boffzen
Heinrich-Ohm-Str. 212, 37691 Boffzen
Telefon: 05271 95600

Rathaus Bad Karlshafen
Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen
Telefon: 05672 99990

Angebote für Seniorinnen und Senioren der Kreisverwaltung Höxter

Pflegeberatung

Um Hilfesuchende trägerunabhängig bei der Wahl des passenden Hilfsangebotes in der häuslichen, teilstationären und stationären Pflege zu unterstützen, gibt es beim Kreis Höxter eine Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung.

Die Beratungsstelle für Seniorinnen / Senioren und Menschen mit Behinderung informiert Sie über:
  • Pflegedienste / Sozialstationen
  • Mobile, soziale Dienste
  • Kurzzeit- und Tagespflege
  • Altenheime
  • Ihre Rechte als Heimbewohner
  • Betreutes Wohnen
  • Essen auf Rädern / Mittagstische
  • Hausnotrufsysteme
  • Pflegeversicherung
  • Wohnraumanpassung
  • Selbsthilfegruppen
  • Patientenverfügungen / Vollmachten
  • Pflegebedarfsplanung
Beratung für Senioren und Menschen mit Behinderung

Unser Leben ist geprägt von Eigenständigkeit und Selbstverantwortung. Arbeit, Familie und Umwelt geben uns täglich Impulse, die das Leben jedes Einzelnen beeinflussen. Was aber passiert, wenn Eigenständigkeit und Selbstverantwortung durch Unfall, Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt werden, sodass Sie sich nicht mehr in der Lage sehen, Ihren Haushalt zu führen oder Ihre einfachsten Bedürfnisse selber zu befriedigen?

Welche Hilfen können Sie erhalten, um so lange wie möglich in Ihrem Zuhause wohnen zu können?
Im Kreis Höxter gibt es ein großes Angebot an ambulanten Diensten und Hilfsorganisationen, die Ihnen helfen, so lange wie möglich in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Auch Mängel und Sicherheitsrisiken in der Wohnung - oftmals mit geringem Aufwand zu beheben - werden häufig zum ausschlaggebenden Faktor für einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
Um für Sie die passende Hilfe zu finden und / oder Ihnen zu helfen, Ihre Wohnung den jetzigen Anforderungen anzupassen, ist Ihnen die Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung des Kreises Höxter behilflich. Aber trotz einer Anpassung des Wohnraumes und aller Hilfen durch Angehörige, Pflegedienste und Sozialstationen ist es manchmal möglich, dass die Betreuung in der eigenen Wohnung nicht mehr sichergestellt werden kann.

Was ist, wenn nur noch der Umzug in ein Heim bleibt?
Im Kreis Höxter gibt es eine Vielzahl von Heimplätzen für Senioren und Menschen mit Behinderung, in denen Sie neben Unterkunft und Verpflegung auch die erforderliche Betreuung und Pflege in Anspruch nehmen können. Um herauszufinden, welches Heim für Sie das Richtige ist und welche Rechte Sie als Bewohner haben, können Sie sich an die Beratungsstelle des Kreises Höxter wenden.Außerdem ist es ratsam, dass Sie sich rechtzeitig einen Einblick in verschiedene Heime und über die Kosten eines Heimaufenthaltes verschaffen. Sie können sich hierfür an die Heimträger wenden, die verpflichtet sind, Sie vor dem Einzug über alle Leistungen und die Ausstattung des Heimes sowie über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Zu diesem Zweck wird er Ihnen in der Regel eine Informationsbroschüre übergeben und Sie und Ihre Angehörigen in einem persönlichen Gespräch über das Heim unterrichten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Kerstin Müller
Kreishaus Höxter, Zimmer C 243
Moltkestr. 12, 37671 Höxter
Telefon: 05271 965-3132, Fax 965-3999

Wer erhält "Hilfe zur Pflege"?
Pflegebedürftige, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und vorrangiger Ansprüche Dritter nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen.

Welche Leistungen werden gewährt?
Die Hilfe zur Pflege umfasst
  • Leistungen zur häuslichen Pflege
  • Hilfsmittel (z. B. Haltegriffe, Hausnotruf, Toilettensitzerhöhungen etc.)
  • Leistungen zur teilstationären Pflege
  • Leistungen für die Kurzzeitpflege
  • Leistungen für die stationäre Pflege
Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Pflegestufe sowie dem Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden. Die Feststellung der Pflegestufe erfolgt in der Regel durch die Pflegekasse nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder bei Nichtbestehen einer Pflegeversicherung durch die Pflegefachkraft des Kreises Höxter.

Ihr Ansprechpartner:
Stefan Sebastian
Kreishaus Höxter, Zimmer B 226
Moltkestr. 12, 37671 Höxter
Telefon: 05271 965-3130, Fax 965-3999

Schwerbehindertenrecht Kreis Höxter

Mit Übertragung der Aufgaben des Schwerbehindertenrechts vom Land auf die Kommunen im Jahr 2008 wurde eine bürgernahe Aufgabenerfüllung im Sinne der Menschen mit Behinderung ermöglicht.

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen zu Erst- und Änderungsanträgen an die Hotline 05271 965-0.

Zu den wichtigen Aufgaben des Schwerbehindertenrechts gehört es, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die für ihre Beeinträchtigungen den entsprechenden Grad der Behinderung festgestellt haben möchten.
Im Verwaltungsverfahren werden, unter Beteiligung von ärztlichen Gutachtern, das Vorliegen einer Behinderung, der Grad der Behinderung und die gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt (s. § 69 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).

Eine Behinderung ist die Auswirkung einer mehr als sechs Monate bestehenden Beeinträchtigung, die von einem für das Lebensalter typischen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand abweicht. Der Grad der Behinderung wird, abgestuft nach Zehnergraden, auf einer Skala von mindestens 20 bis höchsten 100 festgestellt. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird deren Gesamtauswirkung beurteilt und ein Gesamtgrad der Behinderung ermittelt, der jedoch nicht der Summe der einzelnen Behinderungsgrade entspricht. Mit dem Grad der Behinderung wird die Auswirkung der Beeinträchtigung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gekennzeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Altersbedingte Beeinträchtigungen finden nur Berücksichtigung, wenn Sie von dem für das Lebensalter entsprechenden Zustand abweichen. Die Bewertungskriterien für die Ermittlung dieser Beeinträchtigungen sind bundeseinheitlich in der Versorgungsmedizin-Verordnung geregelt.

Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Sie haben die Möglichkeit. sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen zu lassen, mit dem sie Ihren Anspruch auf Leistungen nachweisen können. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Merkzeichen festgestellt und im Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Die wichtigsten Merkzeichen

G: Gehbehinderung - erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr
aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Rf: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
H: Hilflosigkeit
BI: Blindheit und hochgradige Sehbehinderung
GI: Gehörlos

Ihre Ansprechpartnerin:
Verena Potthast
Kreishaus Höxter
Moltkestr. 12, 37671 Höxter
Telefon: 052719650

Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz / Heimaufsicht und Wohnraumberatung
Für das Wohn- und Teilhabegesetz ist der Kreis Höxter zuständige Behörde. Das Wohn- und Betreuungsgesetz dient den Interessen und Bedürfnissen alter Menschen sowie pflegebedürftiger oder behinderter Volljähriger, die in Betreuungseinrichtungen leben oder in eine solche einziehen möchten.

Aufsicht über Betreuungseinrichtungen, die ältere Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufnehmen
Durch das Wohn- und Teilhabegesetz sollen die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner und der Menschen, die in eine Betreuungseinrichtung einziehen möchten, vor Beeinträchtigungen geschützt werden und insbesondere deren Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gewahrt werden. Das Wohn- und Teilhabegesetz gilt für alle Einrichtungen, die ältere Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen und betreuen sowie für Kurzze itpflegeeinrichtungen. Um den Gesetzeszweck zu erreichen, sieht das Wohn- und Teilhabegesetz zum einen die Beratung und Information der Bewohner und Einrichtungsträger und zum anderen eine Aufsicht und Überwachung der Betreuungseinrichtungen vor. Falls Sie vor oder nach einem Einzug Fragen haben, können Sie diese an die Einrichtungsmitarbeiter / innen Ihres Vertrauens, die Einrichtungsleitung oder den von allen Bewohnern gewählten Beirat richten, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen werden.

Bei weitergehenden Fragen, Meinungsverschiedenheiten oder unbefriedigenden Auskünften können Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter der für das Wohn- und Teilhabegesetz zuständigen Behörde des Kreises Höxter wenden. Sie geben Ihnen gern Auskunft.

Ihre Ansprechpartner:
Barbara Rehker
Kreishaus Höxter, Zimmer C 240
Moltkestr. 12, 37671 Höxter
Telefon: 05271 965-3122
Rolf Wahrenburg
Telefon: 05271 965-3121