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Wann kann man in Bad Nauheim heiraten und was ist zu beachten?

Im Rahmen eines Sommerprogramms bieten wir in den Monaten April/Mai bis September auch Samstagstermine für Hochzeiten an. Diese werden gegen Ende des Jahres für das Folgejahr auf unserer Homepage veröffentlicht. Wenn Sie verbindlich Interesse an einem dieser Samstagstermine haben, melden Sie sich bitte frühestmöglich (auch vor der schon erwähnten Sechsmonatsfrist) bei uns. Sehen Sie bitte von Terminanfragen für Wochenendtrauungen außerhalb der veröffentlichten Termine ab. Wir verheiraten auch nicht an Sonn- und Feiertagen, sowie an Heiligabend und Silvester.

Ansonsten werden wir - falls es der Dienstablauf erlaubt - versuchen, Ihren Wunschtermin zu erfüllen. In Bad Nauheim kann auch heiraten, wer nicht in Bad Nauheim wohnt. Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei dem für Sie zuständigen Standesamt in Ihrem Wohnort. Bestehen mehrere Wohnsitze so hat man eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Wenn Sie in Bad Nauheim heiraten wollen aber nicht hier wohnen, klären Sie bitte mit uns vorher unverbindlich ab, ob wir Ihre Trauung am Wunschtermin vornehmen können. Nehmen Sie dann die Anmeldung am Wohnort vor. Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten zur Eheschließung erledigt haben, setzen Sie sich bitte nochmal mit uns in Verbindung, damit wir nach Prüfung der Ehevoraussetzungen ihren Termin verbindlich bestätigen können. Ihr örtliches Standesamt übersendet uns dann die Unterlagen für die bevorstehende Eheschließung mit allen notwendigen Dokumenten.

Eheschließungen werden üblicherweise nicht in unseren Amtsräumen, sondern an einem unserer drei Trauorte vorgenommen. Informieren Sie Ihre Gäste unbedingt darüber wo die Trauung stattfindet.

Allzu oft fragen auswärtige Gäste die Passanten einfach nur nach "dem Standesamt" und landen dadurch in unserem Büro.

Für den ersten Sekt, mit dem Sie auf den neuen "Lebensabschnitt" anstoßen wollen, steht Ihnen an jedem unserer Trauorte entsprechende Gastronomie zur Verfügung. Diese Gastronomie hat - vor allem im Bereich der Trinkkuranlage - oftmals auch das Bewirtungsrecht im unmittelbaren Umkreis des Trauraumes. Das Standesamt hat daher nicht die Möglichkeit Ihnen hierzu Alternativen vorzuschlagen. Außerdem ist der "Umtrunk danach" eher Teil der privaten Feierlichkeiten und gerade bei mehreren Trauungen am Tag nur schwer zeitlich und örtlich unterzubringen.

Bei Trauungen im historischen Rathaus und im Badehaus 7 (Sprudelhof) ist ein eventueller Sektempfang oder Cateringservice - quasi als Selbstversorger - in jedem Fall nur nach Absprache mit dem Standesbeamten möglich! Bitte achten Sie darauf, dass Absprachen mit anderen Personen diesbezüglich keine Gültigkeit haben! Auch wenn Sie z.B. das Badehaus 7 für Ihre Hochzeit mieten, hat der Standesbeamte gesetzlich vorgeschrieben das Hausrecht und er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Eheschließungen verantwortlich. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten, denn oftmals greift die ausufernde Planung der Eheleute deutlich in den Dienstablauf des Standesbeamten ein und gefährdet damit ggf. nachfolgende Trauungen oder Dienstgeschäfte.