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Heiraten in Bad Nauheim

Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben Ihre Ehe im Standesamt Bad Nauheim schließen zu wollen. Wir lassen Sie bei den Vorbereitungen zu diesem wichtigen Schritt in Ihrem Leben nicht alleine. Diese Broschüre wird Ihnen Antworten auf die Fragen geben, die man als angehendes Brautpaar nun einmal hat. Wir führen Sie durch den Formular-Dschungel, stellen Ihnen unsere einzigartigen Trauorte vor und geben Tipps für die Planung. Als eines der führenden Traustandesämter im Wetteraukreis wissen wir, was unsere Paare wissen wollen.

Auch wenn Sie jetzt beim lesen dieser Internet-Präsentation sicher überhaupt keine Lust auf das Thema "Urkunden- und Dokumentenbeschaffung" haben und sicher am liebsten gleich zum Thema "Hochzeitslocations" weiterblättern würden, so möchten wir die Informationen doch gerne chronologisch halten. Allzu oft werden wir mit falschen Planungen der Verlobten konfrontiert. Da steht der Pfarrer parat, die Räumlichkeit für die Feier ist reserviert und der Catering-Service bestellt und erst dann - ganz zum Schluss - fällt dem Paar ein: "Ach, den Termin beim Standesamt brauchen wir ja auch noch".

Das klingt amüsant, trifft aber sehr oft die Realität. Dann ist das Entsetzen groß, wenn am gewünschten Tag keine Trauung möglich ist oder alle Termine schon vergeben sind. Planen Sie daher richtig.

I. Die Anmeldung zur Eheschließung

Der Eheschließung geht die Anmeldung voraus. Diese Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bestehen mehrere Wohnsitze, hat man eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse und der Vorbereitung ihrer Beurkundung.

Das Personenstandsgesetz erlaubt es, die Anmeldung der Eheschließung frühestens sechs Monate vor dem großen Tag beim Standesamt vorzunehmen. Wer sich frühzeitig zu Beginn dieser Frist einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung geben lässt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch am gewünschten Hochzeitsdatum einen Trautermin von uns bekommen.

Es ist uns bekannt, dass Restaurants oftmals schon zwei Jahre im Voraus Termine für Hochzeitsfeiern annehmen. Das trifft sich gut, denn verliebte Paare fangen neuerdings auch gerne schon mal zwei oder drei Jahre im Voraus an ihr Hochzeits-Fest zu planen. Aber... was haben wir am Anfang der Broschüre gelernt? "Plane nie zuerst Deine Feier und informiere das Standesamt erst zum Schluss. Es könnte an Deinem Hochzeitstag keinen Termin mehr frei haben". Diese in letzter Zeit immer mehr zunehmende und immer langfristiger aufkommende "Feier-Planung" der Eheleute, kollidiert eben mit der gesetzlichen Sechs-Monats-Frist innerhalb derer der Standesbeamte den Eheschließungs-Termin verbindlich bestimmen darf. Wir können und dürfen das aber nicht ändern. Es ist wie mit vielem heutzutage. Früher reichten die sechs Monate auch zur Planung, dann lief jemand los und reservierte seinen Feier Ort schon ein Jahr vorher. Dann waren es plötzlich zwei Jahre vorher und mittlerweile planen manche Brautleute eben schon drei Jahre im Voraus. Das Gesetz geht da aus verschiedenen, sinnvollen Gründen nicht mit. Fragen Sie daher bitte nicht nach, ob wir Ihnen zwei Jahre im Voraus schon einen Termin reservieren können... auch nicht ausnahmsweise.

Wenn Sie in Bad Nauheim wohnen, erfolgt die Anmeldung im Standesamt (Parkstraße 40) und sollte im Idealfall unter Anwesenheit beider Verlobten stattfinden. Sie ist für uns nicht nur ein bürokratisches "abgeben und prüfen der Papiere". Wir möchten Sie im Rahmen der Anmeldung auch ein wenig kennen lernen, mit Ihnen kurz den Ablauf der Hochzeit durchsprechen, Besonderheiten oder Wünsche für die Trauung mit Ihnen abstimmen und nicht zuletzt können Sie bei dieser Gelegenheit ggf. das Stammbuch Ihrer Familie aussuchen.

Sollte Ihr Partner trotzdem nicht an der Anmeldung teilnehmen können/wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir benötigen in diesem Fall eine entsprechende, formelle Vollmacht, die Sie zur Vornahme der Anmeldung ermächtigt.

Haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anmeldungen zur Eheschließung nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchführen können.

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
0 60 32 - 34 32 97 (Frau Opper) oder
0 60 32 - 34 32 96 (Herr Warmuth).

Unsere Öffnungszeiten sind
Mo. - Fr. von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.

Eine verbindliche Zusage über Ihren gewünschten Eheschließungstermin kann von uns wie gesagt nur nach erfolgter Anmeldung und Prüfung der Ehefähigkeit vergeben werden. Ausnahmen hiervon sind unsere Trausamstage. Sollten Sie sich für einen dieser Termine verbindlich interessieren, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. Unsere Trausamstage entnehmen Sie bitte unserer Homepage:

https://www.bad-nauheim.de/buergerservice/standesamt/heiraten-in-bad-nauheim.html

2. Was benötige ich zur Anmeldung der Eheschließung?

Da in Deutschland Menschen vieler Nationalitäten aufeinandertreffen, und jedes Land seine eigenen von uns zu beachtenden Gesetze hat, ist die Antwort auf diese Frage nicht leicht. Einfacher ist es, wenn beide Partner deutsch sind.

Sind sie beide deutsch und ledig, benötigen Sie lediglich eine aktuelle Abschrift Ihres Geburtenregisters (abzuholen oder postalisch anzufordern bei Ihrem Geburtsstandesamt) und eine Aufenthaltsbescheinigung für standesamtliche Zwecke (erhältlich beim Bürgerbüro. Achtung: Diese Aufenthaltsbescheinigung darf bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als eine Woche sein und ist zweckmäßigerweise einfach ein paar Minuten vor Ihrer Vorsprache in unserem Bürgerbüro abzuholen) und einen gültigen Pass oder Personalausweis. Achtung: Ihre alte Geburtsurkunde, die seit Jahrzehnten irgendwo in der Wohnzimmer-Schublade schlummert, ist für die Anmeldung der Eheschließung nicht geeignet!

Sollten Sie deutsch aber im Ausland geboren worden sein, benötigen wir an Stelle des Geburtenregisters eine internationale Geburtsurkunde oder eine original Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung. Sind Sie geschieden oder verwitwet, benötigen wir zusätzlich zu diesen Unterlagen noch eine Abschrift Ihres Heiratsregisters mit Auflösungsvermerk (erhalten Sie beim Standesamt, das Ihre Hochzeit damals beurkundete) bzw. eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten (erhältlich beim Standesamt des Sterbeortes).

Natürlich können im Einzelfall noch andere Dokumente notwendig werden. Aber im Großen und Ganzen ist das alles, was Sie für den Weg ins Eheglück benötigen.

Sollte einer von Ihnen eine andere Nationalität als deutsch haben oder im Ausland geschieden worden sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, denn dann könnte die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit etwas komplizierter und vor allem deutlich zeitaufwendiger werden.