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Denkmalschutz in Aschaffenburg

Allgemein

Die Regelungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSG) haben zum Ziel, Denkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten.

"Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt" (Art. 1 BayDSG).

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz unterscheidet:
  • Baudenkmäler: Das sind unter Schutz stehende bauliche Anlagen oder Teile davon wie Häuser, Brunnen, Bildstöcke, Industrieanlagen, etc. einschließlich ihrer historischen Ausstattungsstücke oder auch historische Garten und Parkanlagen,

  • Ensembles: Das sind unter Schutz stehende Gruppen von Bauwerken die zusammen ein historisches Orts-, Park- oder Straßenbild darstellen,

  • Bodendenkmäler: Das sind bewegliche und unbewegliche Überreste menschlicher Besiedelung, die sich im Boden befinden oder befanden, wie Reste von Bauwerken, Gräbern, Münzen, oder Werkzeuge und Gefäßen.

Die Denkmalfeststellung trifft das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und trägt die Denkmale "nachrichtlich" in eine Denkmalliste ein.

Die Denkmalliste mit den Baudenkmälern, Ensembles und Bodendenkmälern für die Stadt Aschaffenburg kann bei der Denkmalschutzbehörde eingesehen werden - die Denkmallisten für ganz Bayern, einschließlich Aschaffenburg, im Internet unter: www.denkmal.bayern.de

Aschaffenburgs Baudenkmale

Das Stadtbild Aschaffenburgs wird geprägt von über 400 eingetragenen Baudenkmalen und vier denkmalgeschützten Ensemblebereichen.

Das Ensemble Oberstadt auf der Hochfläche über dem Main zwischen Stiftskirche und Schloss Johannisburg sowie die belebten Geschäftsstraßen rund um Herstallstraße, Sand- und Steingasse gehören zum ältesten Stadtgebiet. Typische Fachwerkhäuser des 15. bis 18. Jahrhunderts, stattliche Bürgerhäuser des Klassizismus, Geschäftsbauten und Fabrikantenvillen der Gründerzeit haben sich in der Innenstadt und den Stadtteilen erhalten. Aschaffenburgs Denkmäler vermitteln ein breites Spektrum von technischen und künstlerischen, aber auch von sozialen und wirtschaftlichen Leistungen früherer Generationen. Denkmäler bereichern städtisches Leben und geben wichtige Bezugspunkte innerhalb des Stadtgefüges.

Informationen für Eigentümer von Denkmalen

Nach Art. 4 Denkmalschutzgesetz ist ein Eigentümer eines Denkmals dazu verpflichtet, es instand zu halten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihm das zuzumuten ist. Mangelnde Bauunterhaltung und Pflege können die historische Bausubstanz gefährden. Unsachgemäßer Umgang, kurzfristige Moden aber auch ungeeignete Nutzungsvorstellungen können wichtige Elemente und Teile eines Baudenkmals für immer auslöschen.

In keinem Falle jedoch bedeutet Denkmalschutz eine Veränderungssperre bzw. das Einfrieren des gegenwärtigen Zustandes. Zeitgemäße Nutzungsvorstellungen lassen sich in der Regel auch denkmalverträglich realisieren.

Erlaubnis- und Baugenehmigungspflicht

Jede Veränderung außen und innen an einem Baudenkmal, z. B. Umbauten, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten, Fenster- oder Türerneuerungen oder Dachneudeckungen, sind nach dem Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig. Wenn es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen handelt wie z. B. Teilabbrüche, Nutzungsänderungen und Errichtungen von Gauben oder Anbauten, beinhaltet die Baugenehmigung diese Erlaubnis.

Generell empfiehlt es sich, schon frühzeitig bei der Planung einer Baumaßnahme bei der Denkmalschutzbehörde nachzufragen, welche Unterlagen über Geschichte, Baukonstruktion und Details dort vorliegen. Die Unterlagen geben oftmals entscheidende Planungshilfen.

Um Bauschäden zu vermeiden und um das Erscheinungsbild des Denkmals nicht zu beeinträchtigen, ist die Auswahl der richtigen Baumaterialien ein wichtiger Punkt Die Denkmalschutzbehörde hilft, denkmalverträgliche Lösungen für die Planungswünsche zu finden.

Finanzierungshilfen

Da die Kosten für die Erhaltung eines Denkmals die Leistungskraft des Eigentümers überschreiten können, gibt es indirekte Finanzierungshilfen durch Steuervergünstigungen und direkte Finanzierungshilfen durch Zuschüsse. Jede Art der Finanzierungshilfe wird nur gewährt, wenn die Maßnahme vor ihrer Durchführung mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurde (siehe hier auch Erlaubnis- und Baugenehmigungspflicht).

Auskunft zu den einzelnen Fördermöglichkeiten erteilt die Denkmalschutzbehörde. Informationen zu Steuervergünstigungen erhalten Sie über www.blfd.bayern.de, die erforderlichen Bescheinigungen stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege aus.

Bodendenkmäler

Viele wichtige Bodendenkmäler werden nur zufällig bei Erd- oder Bauarbeiten entdeckt aber dabei leider auch oftmals zerstört. Deshalb ist jeder, der bei Bauarbeiten mögliche Bodendenkmäler auffindet, nach Art. 8 Denkmalschutzgesetz verpflichtet, dies unverzüglich der städtischen Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Flächen, auf denen Bodendenkmäler bekannt sind oder vermutet werden, können ebenfalls unter www.denkmal.bayern.de eingesehen werden.

Um einer Zerstörung, ohne vorherige wissenschaftliche Untersuchung, vorzubeugen, legt das Denkmalschutzgesetz in Art. 7 fest, dass jeder, der nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, auf dem Bodendenkmäler bekannt sind oder Bodendenkmäler vermutet werden können, die Erlaubnis bei der Denkmalschutzbehörde einholen muss.

In allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berät Sie:

Bauordnungsamt - Denkmalschutzbehörde
Frau Caroline Förster
Zimmer Nr. 520
Telefon: 330 1252

Baustoffbörse - Neues Leben für alte Baustoffe

Für Bauherren, die alte bzw. historische Baustoffe wie Mauersteine, Dachziegel, Fenster, Treppen, Pflaster oder Holzbalken suchen, kann es sich lohnen, bei der Börse für historische Baustoffe nachzufragen, die das Landratsamt Aschaffenburg eingerichtet hat (Herr Morlok, Telefon: 06021/394-411).

Damit die Baustoffbörse auch aufgefüllt werden kann können solche, sorgfältig ab- bzw. ausgebauten Teile aus Abbrucharbeiten, dort angeboten werden.