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Elternbeiträge

Elternbeiträge
für die Kindergärten

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 27.07.2021 wurde die Verwaltung ermächtigt, zukünftig jährliche Gebührenanpassungen gemäß den jeweiligen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände (sog. Landesrichtsätze) zur Festsetzung der Elternbeiträge ohne Einzelbeschluss des Gemeinderates umzusetzen und zu vollziehen. Aufgrund dieser Beschlusslage werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. August angepasst. Die monatlichen Gebühren werden für elf Monate erhoben; der August ist gebührenfrei. Die Elternbeiträge sind jeweils zum 15. eines Monats fällig.

Die Gemeinsamen Empfehlungen legen die sog. familienbezogene Sozialstaffelung der Elternbeiträge zu Grunde, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Die aktuell gültigen Elternbeiträge sind unter: https://www.oehringen.de/unsere-stadt/staedtische-einrichtungen/kindergaerten veröffentlicht.

Die Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen können im Rahmen der Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, soweit die finanzielle Belastung Ihnen und Ihrem Kind nicht zuzumuten ist. Sie ist einkommensabhängig und muss beim Landratsamt Hohenlohekreis, Jugendamt, beantragt werden:

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Allee 16, 74653 Künzelsau