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Schulstart und Schulzeit

Schulpflicht, Einschulung und Einschulungsuntersuchung

Die Schulpflicht: Alle Kinder, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist, müssen Sie es zwischen dem 10. und 20. Dezember des Vorjahres anmelden. Ort und Zeit der Anmeldung gibt der Schulträger in Absprache mit dem Schulleiter bekannt. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch vorzulegen.

Die schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung ist für alle Kinder in Thüringen Pflicht und wird vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes von Januar bis Mai vor der Einschulung durchgeführt. Zur ärztlichen Einschulungsuntersuchung gehören Seh- und Hörtest, Entwicklungs-Screening sowie Impfberatung. Der KJGD führt zusätzlich jährlich schulärztliche Pflichtuntersuchungen in den 4. Klassen der Grundschulen und in den 8. Klassen der Regelschulen und Gymnasien sowie alle zwei Jahre in den Förderzentren durch. Ziel ist es dabei, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder mögliche Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen, fachärztlich abklären zu lassen, um gegebenenfalls eine entsprechende Behandlung einzuleiten. Diese Untersuchungen umfassen Seh- und Hörtest, Impfstatuskontrolle sowie eine körperliche Untersuchung.

Landratsamt Weimarer Land
Gesundheitsamt
Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-583, -584, -577, -588
E-Mail: post.gesundheitsamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

An den Grundschulen und in den Klassenstufen 1 bis 4 der Gemeinschaftsschulen werden zur außerunterrichtlichen Betreuung und Förderung der Schüler Horte geführt. Der Besuch der Horte ist freiwillig. Anträge für die Aufnahme in einem Hort können im Rahmen der Schulanmeldung gestellt werden.

Nachhilfe und Dienste

Beratung zu allen Fragen der Einschulung, der Versetzung, der Schullaufbahn, von Schwierigkeiten in der Bewältigung des schulischen Alltags bzw. der schulischen Anforderungen erhalten Sie bei:

Staatliches Schulamt Mittelthüringen
Schwanseestraße 9
99423 Weimar
Telefon: 03643 884110
E-Mail: poststelle.mittelthueringen@schulamt.thueringen.de
Internet: www.schulamt-mittelthueringen.de

Schul- und Jugendberatungsstelle des Kreises
Weimarer Land in Trägerschaft des IFAP e. V.
Käthe-Kollwitz-Straße 13
99510 Apolda
Telefon: 03644 555302
E-Mail: post@ifap-apolda.de
Internet: www.ifap-apolda.de

(Nach)-Hilfe und Förderunterricht bei Schwierigkeiten in der Bewältigung des schulischen Alltags bzw. der schulischen Anforderungen, speziell auch bei Dyskalkulie und Lese-Rechtschreib-Schwäche.

Studienzentrum des IFAP e. V.
Käthe-Kollwitz-Straße 13
99510 Apolda
Telefon: 03644 555302
E-Mail: post@ifap-apolda.de
Internet: www.ifap-apolda.de

Studienkreis - Nachhilfe
Markt 14
99510 Apolda
Telefon: 03644 551930
E-Mail: tkuntze@studienkreis-apolda.de
Internet: www.studienkreis.de/apolda

Studienkreis - Nachhilfe
Goetheplatz 3
99423 Weimar
Telefon: 03643 53157
E-Mail: info@studienkreis-weimar.de
Internet: www.studienkreis.de/weimar

Schulzentrierte Beratung, Unterstützung der Schulentwicklung, individuelle psychologische Beratung von Schülern und Eltern bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten, Schullaufbahnberatung

Schulpsychologischer Dienst
im Staatlichen Schulamt Mittelthüringen
Schwanseestraße 7-9
99423 Weimar
Telefon: 03643 884-144, -143
Internet: www.schulamt-mittelthueringen.de

Weiterführende Schulen

Nach dem Ende der Grundschulzeit bietet das Thüringer Schulsystem eine Vielfalt an Schularten an und setzt auf die Durchlässigkeit der einzelnen Bildungsgänge. Eine individuelle Schullaufbahnberatung zu den einzelnen Bildungswegen und zum Übertrittsverfahren an das Gymnasium erhalten die Schüler und Eltern durch die Grundschule.

Eine Übersicht über alle Schulen im Landkreis finden Sie unter: www.schulamt-mittelthueringen.de