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Aktiv im Alter - Senioren

Leitstelle "Älter werden"

Sie haben Fragen rund um das Thema "Leben im Alter"? In der Leitstelle "Älter werden" erhalten Sie hilfreiche Informationen und ausführliche Beratung. Die Leitstelle unterstützt die Zusammenarbeit der diversen Träger und Institutionen.

Herbstwind Seniorenzeitschrift
Um mitzuentscheiden und das Leben eigenständig zu gestalten, benötigen Senioren aktuelle und zuverlässige Informationen sowie Kontakte für aktiven und konstruktiven Meinungsaustausch. Aus diesem Gedanken heraus wurde bereits im November 1994 die erste gedruckte Version von "Herbstwind" herausgegeben - von Senioren für Senioren. Inzwischen wird die Publikation jährlich im Mai und November kostenlos im Landkreis Südwestpfalz und der Stadt Zweibrücken verteilt.

Internetportal www.herbstwind-online.de
Neben der Printversion der Zeitschrift bietet der Landkreis mit herbstwind-online ein weiteres Medium, das den Leserinnen und Lesern als Forum zur Kommunikation und Information dient. In diesem Forum informieren sich Senioren über für sie interessante Themen. Das Spektrum reicht dabei von Pflege über Demenz, Ehrenamt, Freizeitgestaltung, Geschichte bis hin zu Gesundheits- und Sicherheitstipps. Dieses Portal hat "Herbstwind" an die Zukunft angeschlossen.

Wer sich selbst aktiv an den Inhalten beteiligen möchte: die Kreisvolkshochschule vermittelt Seniorinnen und Senioren, was sie als Online-Rekakteur/in wissen müssen.

KISS Pfalz Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe
Möglichkeiten der Selbsthilfe, Gruppenangebote, Beratung in schwierigen Situationen - das sind nur einige von vielen Punkten, die zum Programm der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) Pfalz zählen. Besucher erhalten Broschüren über Krankheiten, Gruppen und über diverse Einrichtungen. Die Selbsthilfegruppen erhalten Hilfe bei der Suche nach geeigneten Räumen, bei der Präsentation ihrer Arbeit, bei der Bereitstellung technischer Hilfsmittel u.v.m. Die KISS versteht sich als Ansprechpartner für alle Gruppen samt deren Teilnehmern. Sie ist jeden Donnerstag von 13:00-16:00 Uhr in der Kreisverwaltung Südwestpfalz zu erreichen.

Ansprechpartnerin ist:
Karina Frisch
Telefon: 06331 809 333
E-Mail: frisch@kiss-pfalz.de
Internet: www.kiss-pfalz.de

Netzwerk Demenz
Das Netzwerk Demenz ist ein Zusammenschluss verschiedener Institutionen des Gesundheitswesens, der Altenhilfe und der für die Menschen verantwortlichen Kommunen der gemeinsamen Versorgungsregion Pirmasens, Zweibrücken und Landkreis Südwestpfalz. Ziel ist dabei die Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenzerkrankungen. In diesem Netzwerk laufen die verschiedensten Sichtweisen und Kompetenzen zusammen und so gelingt es, umfassende Beratungs- und Hilfsangebote strukturiert zu organisieren und vorzustellen. Die regelmäßigen Angehörigentreffen am "Stammtisch Rodalben" oder im "Demenzcafé Vergissmeinnicht Waldfischbach-Burgalben" sind hier beispielhaft zu nennen. Die Termine sind bei der "Leitstelle Älter werden" zu erfragen.

Der Demenz-Wegweiser ist bei der Leitstelle "Älter werden" erhältlich und kann unter http://www.herbstwind-online.de/index.pl/start eingesehen werden.

Netzwerk Ehrenamt
In der Versorgungsregion Südwestpfalz gibt es eine große Anzahl von Initiativen, Vereinen und Verbänden, in denen sich Freiwillige insbesondere für Senioren, aber auch für Migranten sowie Kinder und Jugendliche engagieren. Das Netzwerk Ehrenamt Südwestpfalz informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger über die zahlreichen und vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Das Netzwerk Ehrenamt Südwestpfalz wurde 2012 in der Trägerschaft des Landkreises Südwestpfalz gegründet und ist bei der Leitstelle "Älter werden" angesiedelt.

Seniorenbeirat
Seit seiner Gründung im Jahr 1994 vertritt der Kreis-Seniorenbeirat die Interessen der älteren Generation und bringt als Sprachrohr der Senioren spezifische Fragen in den politischen Prozess ein. So erhalten die Anliegen das nötige Gewicht bei den zuständigen Ansprechpartnern und Institutionen.
Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder wahren in ihrer Arbeit politische und weltanschauliche Neutralität. Die Organisation ist zuständig für alle Verbandsgemeinden, und zwei ihrer Delegierten vertreten den Landkreis Südwestpfalz in der Landesseniorenvertretung.

Sicherheitsberater für Senioren (SfS)
Furcht vor Kriminalität ist unter Senioren ein verbreitetes Phänomen. Die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, führt häufig zu einer zurückgezogenen Lebensweise älterer Menschen.
Hier kommen ehrenamtliche Sicherheitsberater zum Einsatz. Seit 1997 werden im Bereich der Polizeidirektion Pirmasens engagierte Bürgerinnen und Bürger entsprechend ausgebildet. Sie klären speziell Senioren über Gefahren im Haushalt, im Straßenverkehr sowie durch Trickbetrüger auf und nehmen ihnen die Ängste durch praktische Ratschläge. Auf diese Weise unterstützen sie die Polizei in ihrer Präventionsarbeit. Die Beratungen bieten u. a. Informationen über Themen wie Sicherung der Wohnung, Haustür- und Straßenkriminalität, Kaffeefahrten, Reisegewinne.

Die ausgebildeten Seniorinnen und Senioren sind vor Ort Ansprechpartner und stehen auch für Vorträge zur Verfügung.

Hilfreiche Informationen finden Sie u. a. hier:
  • www.herbstwind-online.de
  • www.verbraucherzentrale-rlp.de
  • www.verbraucher-sicher-online.de
  • www.polizei-beratung.de
  • www.surfer-haben-rechte.de
  • www.pfiffige-senioren.de
  • www.weisser-ring.de
  • www.landesseniorenvertretung-rlp.de/service/sicherheitstipps-fuer-senioren/
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Leitstelle "Älter werden"
Karina Frisch
Unterer Sommerwaldweg 40 - 42
66953 Pirmasens
Telefon: 06331 809 333
Fax: 06331 809 8 333
E-Mail: k.frisch@lksuedwestpfalz.de

Wohnen im Alter

Leben in der eigenen Wohnung
Hilfe für die vielen alltäglichen Dinge des Lebens kann häufig auch von zu Hause über Verwandte, Freunde und Bekannte organisiert werden. Aber auch von professionellen oder ehrenamtlichen Senioren-Begleitservices wird ein breites Spektrum an Dienstleistungen angeboten. Menü-Bringdienste richten sich vor allem an ältere Menschen, die ihre Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können. Das Hausnotruf-System gibt Senioren in Gefahrensituation die Möglichkeit, von zu Hause aus sofort einen Hilferuf per Knopfdruck zu senden.

Der Wunsch vieler Senioren, möglichst lange zu Hause selbstständig zu leben, lässt sich durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen meistens realisieren. Unterstützung bei Planung und Umsetzung von wohnlichen Anpassungen bieten Wohnberatungsstellen. Auf Wunsch erfolgt die Beratung auch bei einem Hausbesuch vor Ort.
Die Anpassung der Wohnung an die veränderten Fähigkeiten und Wohnwünsche der Bewohner steht im Mittelpunkt der Beratung.
Kredite und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung vergibt die Bundesregierung im Rahmen ihres KfW-Förderprogramms "Altersgerecht umbauen". Antragsformulare erhalten Sie bei Banken und Sparkassen. Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auch von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Landesberatungsstelle
Barrierefrei Bauen und Wohnen
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
06131 223078
Fax: 06131 223079
E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de

Regionale Beratungsstellen
Kaiserslautern, Telefon: 0631 92881
Pirmasens, Telefon: 06331 12160

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.
Verein zur Förderung des selbstständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
Mühlenstraße 48
13187 Berlin
030 474747-00
Internet: www.bag-wohnungsanpassung.de

Betreutes Wohnen
Neben Seniorenheimen hat sich in den letzten Jahren das betreute Wohnen in entsprechenden Wohnanlagen mit niedrigschwelligen Betreuungs- und Serviceangeboten immer mehr durchgesetzt. Es ermöglicht, den Lebensabend weitestgehend selbstbestimmt zu verbringen. Das "Betreute Wohnen" versucht dabei, die Angebotslücke zwischen Hilfeleistung in der eigenen Wohnung und der Unterbringung im Heim zu schließen.

Wohn-Pflege-Gemeinschaft
Diese Form des Wohnens ermöglicht Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf ein Leben mit individuellem Tagesablauf in häuslicher Atmosphäre, mit sozialen Kontakten und eigenverantwortlich organisierter Pflege. Das alles kennzeichnet Lebensqualität im Alter.

Bis zu acht bzw. zwölf Menschen leben in einem Haus oder einer Wohnung entsprechender Größe zusammen. Den Bewohnern dieser Wohn-Pflege-Gemeinschaft stehen persönliche Bereiche zur Verfügung, so dass ihre Privatsphäre erhalten bleibt. Gemeinschafts- und Wirtschaftsräume werden von der ganzen Wohngruppe genutzt.

Die gewünschte Betreuung bzw. Hilfe richtet sich nach von Art und Umfang der Beeinträchtigung der jeweiligen Person und lässt sich flexibel anpassen. So entscheidet jeder Bewohner selbst, in welchem Rahmen er sich unterstützen lassen möchte, z. B. bei der Körperpflege oder beim Putzen. Hilfe kann direkt vor Ort in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft eingekauft werden.

Es ist aber auch möglich, externe Anbieter wie z. B. einen ambulanten Pflege-Service zu beauftragen.

Landesberatungsstelle PflegeWohnen
Stephanie Mansmann
06131 2069-29
E-Mail: smansmann@lzg-rlp.de

Tages- und Nachtpflege
Bei diesem teilstationären Angebot werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts in einer Einrichtung an einem oder mehreren Wochentagen betreut. Dabei muss in den übrigen Zeiten, d. h. von abends bis morgens bzw. tagsüber, die Versorgung zu Hause sichergestellt sein.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Sie kommt z. B. häufig nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage, um die Rückkehr des Pflegebedürftigen in den eigenen Haushalt vorzubereiten. Kurzzeitpflege ist aber auch bei Urlaub oder Erkrankung der pflegenden Angehörigen möglich. Der Anspruch auf Kurzeitpflege ist auf 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen dabei selbst getragen werden.

Darüber hinaus ermöglicht auch die Verhinderungspflege, die in der Regel zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird, dem Pflegebedürftigen eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Als Bedingung gilt, dass die pflegebedürftige Person bisher sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Diese Leistung wird von der Pflegeversicherung bis max. 6 Wochen im Jahr bezuschusst. Wurde der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr noch nicht ausgeschöpft, kann der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann insgesamt eine längere Versorgung sichergestellt werden.

Stationäre Unterbringung im Pflegeheim
Ist eine umfassende Betreuung rund um die Uhr nötig, wird die Unterbringung in einem Seniorenheim bzw. die stationäre Pflege unumgänglich. Im Idealfall ist der pflegebedürftige Mensch selbst in der Lage, sich für eine bestimmte Einrichtung zu entscheiden. Häufig sind aber die Angehörigen gefordert.

Die monatlichen Kosten setzen sich zusammen aus den drei Bestandteilen pflegebedingter Aufwand, Unterkunft und Verpflegung. Einen Teil übernimmt die Pflegekasse. Wenn die Heimkosten durch die Pflegekasse, eigenes Einkommen und Vermögen nicht oder nicht mehr ausreichen, kann für die nicht gedeckten Kosten ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.

Über all diese Themen und weitere, wie z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und das Pflegestärkungsgesetz, informieren die Pflegestützpunkte und COMPASS.

Pflegestützpunkte (PSP)
Pflegestützpunkte sind wohnortnahe und neutrale Anlaufstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kostenlos beraten, unterstützen und die bei der Organisation der Pflege behilflich sind (z.B. Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen, Wohnungsanpassung, Hilfe bei Antragstellung).

PSP Waldfischbach-Burgalben
Schillerstraße 1 (Ärztehaus)
Petra Kumschlies, Telefon: 06333-60 20 652
E-Mail: petra.kumschlies@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Angelo Lizzi, Telefon: 06333-60 20 651
E-Mail: angelo.lizzi@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Mo - Fr 9:00 -10:00 Uhr, Mo 15:00 -17:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich: VG Waldfischbach-Burgalben, VG Rodalben, Bereich der ehem. VG Wallhalben

PSP Dahn Schulstraße 4
Eleonore Merk, Telefon: 06391-910 1581
E-Mail: eleonore.merk@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Elke Weyandt, Telefon: 06391-910 1582
E-Mail: elke.weyandt@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Mo - Fr 8:00 -9:30 Uhr, Do 13:00 -14:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich: VG Dahn, VG Hauenstein, VG Pirmasens-Land

PSP Battweiler Hauptstraße 15
Bernd Ibisch, Telefon: 06337- 20 99 032
E-Mail: bernd.ibisch@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Angelo Lizzi, Telefon: 06337-20 99 031
E-Mail: angelo.lizzi@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Mo - Fr 8:30 -10:00 Uhr, Do 14:00 -17:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich: VG Zweibrücken-Land, Bereich der ehem. VG Thaleischweiler-Fröschen

Finanzielle Hilfen

Ein ausreichendes und gesichertes Einkommen ist die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die finanzielle Unterstützung leisten, wenn das Einkommen im Alter nicht für das tägliche Leben ausreicht.

Gesetzliche Pflegeversicherung
Sie dient dazu, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Zahlungen können Personen in Anspruch nehmen, die durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße auf Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind. Nach Antrag bei der Krankenkasse wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung der Pflegegrad festgestellt. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Es besteht ein Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege, auf Sachleistung bei ambulanter Pflege und bei vollstationärer Pflege oder beides anteilig als Kombinationsleistung. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Einstufung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert nur die Grundversorgung als bedarfsdeckende Leistung zum Lebensunterhalt und beteiligt die Pflegebedürftigen ggf. über das eigene Einkommen an den Kosten. Reicht dieses nicht aus, muss ggf. auf vorhandene Ersparnisse, Wohneigentum, Lebensversicherung oder sonstiges Vermögen zurückgegriffen werden. Unter Umständen müssen auch die Kinder der Pflegebedürftigen einen finanziellen Beitrag leisten. Zu empfehlen ist daher der möglichst frühzeitige Abschluss einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung.

Wohngeld
Die Höhe richtet sich nach Höhe des Einkommens, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.Anträge auf Wohngeld, auch bei Heimunterbringung, können hier im Landkreis Südwestpfalz bei der jeweiligen Verbandsgemeinde- und der Kreisverwaltung gestellt werden. Zahlreiche weitere Informationen zu finanziellen Hilfen finden Sie u. a. in der Broschüre des Landkreises "Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich", die im Internet unter www.familienfreundliche-suedwestpfalz.de eingesehen werden kann.

Gesundheit und Fitness

Ernährung im Alter
Viele vermeintlich altersbedingte Krankheiten haben nichts mit dem Alter zu tun, sondern entstehen durch den persönlichen Lebensstil. Deshalb sollte man auch im Alter auf ausreichende Bewegung, geistige Aktivität und eine ausgewogene Ernährung achten.
  • Trinken Sie pro Tag etwa 1,5 bis 2 Liter (Wasser, Kräuter-/Früchtetees, Fruchtsaftschorlen).
  • Obst, Gemüse, Salat und Milchprodukte sollten täglich auf dem Tisch stehen.
  • Essen Sie häufiger Fisch.
  • Schränken Sie Ihren Fettverzehr ein.
  • Bevorzugen Sie Vollkornprodukte.
  • Ersetzen Sie Salz durch Kräuter, Zwiebeln, Knoblauch, Senf und Zitronensaft.
Vorsorge
Die klassischen Alterserkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes mellitus schleichen sich oft unbemerkt und beschwerdefrei ein, haben aber später erhebliche Folgen. Je früher gesundheitliche Probleme erkannt werden, desto besser lassen sie sich behandeln oder auch beheben.

Sport und Bewegung
Körperliche Aktivität ist die beste Vorbeugung gegen eine Vielzahl von Krankheiten und gesundheitliche Beschwerden im Alter.
Die örtlichen Sportvereine, Volkshochschulen und Fitness-Studios bieten inzwischen viele auf Senioren abgestimmte Kurse unter Berücksichtigung des individuellen Trainings- und Fitnesszustands an.

Aktivität im Alter
Ein stabiles Netzwerk aus Freunden und Verwandten sowie gesellige Runden und regelmäßige Treffen mit Gleichgesinnten, z. B. im Mehrgenerationenhaus, sind wichtig, um soziale Kontakte zu halten. Auch Vereine bieten Möglichkeiten, sich mit anderen Menschen auszutauschen.

Ältere Menschen leisten viel für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, indem sie familiäre Traditionen weitergeben. Viele Senioren engagieren sich bereits heute ehrenamtlich in diversen Betätigungsfeldern.

Mehrgenerationenhaus Waldfischbach-Burgalben
Bahnhofstraße 3
67714 Waldfischbach-Burgalben
Telefon: 06333 274787
Fax: 06333 924522
E-Mail: mgh@ghg-asb.de

PS:patio! Lebensraum für Generationen
Projektladen
Winzler Straße 107
66954 Pirmasens
Telefon: 06331 213639
Fax: 06331 213791
E-Mail: schwarz@ps-patio.de
Internet: www.ps-patio.de

Mehrgenerationenhaus Zweibrücken
Kreisverband Südwestpfalz e.V.
Maxstraße 7
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 566130
Fax: 06332 566180
E-Mail: hans.prager@kv-swp.drk.de
Internet: www.mehrgenerationenhaeuser.de

Recht

Dokumentenmappe
Wichtige Dokumente, Urkunden usw. müssen für die Beantragung diverser Leistungen immer mal wieder vorgelegt werden, so dass es sinnvoll ist, alle an einem bestimmten Ort aufzubewahren. Ein Ordner empfiehlt sich für die Ablage der einzelnen Papiere:
  • Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch, wichtige persönliche Papiere
  • Versicherungs- und Sterbegeldpolicen
  • Rentenbescheide
  • Kontoauszüge und Sparbücher
  • Mietvertrag, Mietbücher, Grundbuchauszug
  • Vollmachten
Vorsorgevollmacht
Übernimmt jemand für einen hilfsbedürftigen Menschen Behördengänge oder trifft wichtige Entscheidungen, ist dies nur mit einer Vollmacht möglich. Im Dokument muss der Bevollmächtigte mit komplettem Namen genannt sein, dazu gehören Ort und Datum sowie die Unterschriften des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. Es empfiehlt sich, in der Vollmacht genau zu bezeichnen, wozu der Bevollmächtigte im Einzelnen berechtigt sein soll. Sie kann, sofern der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, jederzeit widerrufen werden.

Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung kann man im Voraus bestimmen, ob und wie man ärztlich behandelt werden will, wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar ist, z. B. bei Koma oder Hirnschädigung. Eine Patientenverfügung kann man frei und ohne Formular niederschreiben und mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Testament
Das private Testament muss die Bezeichnung "Testament" oder "Letzter Wille" tragen und von Anfang bis Ende persönlich und handschriftlich verfasst werden. Am Ende muss es der Erblasser mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Fehlt die Unterschrift, ist das Testament ungültig. Die Datumsangabe ist von Bedeutung, damit bei Vorliegen mehrerer Versionen eine zeitliche Zuordnung erfolgen kann - das aktuelle Testament gilt.

Das öffentliche Testament ist kostenpflichtig und wird stets beim Notar verfasst. Dieser hält den letzten Willen des Erblassers in schriftlicher Form fest und berät individuell und umfassend; Notar und Erblasser unterzeichnen gemeinsam. Das Testament wird beim Amtsgericht verwahrt.

Formulierungsvorschläge und weitere Informationen finden Sie in den Broschüren "Patientenverfügung" bzw. "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz, die im Internet unter www.bmjv.de heruntergeladen oder unter folgender Adresse angefordert werden können:

Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock