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Darf mein Kind schon in die Disco oder zur Abi-Party?

Meine Tochter möchte in einer Realityshow im Fernsehen mitwirken, darf ich ihr das erlauben? Was hat das Jugendamt eigentlich damit zu tun?

Der Kinder- und Jugendschutz wird in der Öffentlichkeit, und hier insbesondere von Kindern und Jugendlichen selbst, oftmals falsch verstanden. "Da kommt das Jugendamt und will mir den Spaß verbieten, und wenn ich dann noch erwischt werde, zum Beispiel beim Rauchen oder beim Alkohol trinken, dann kriege ich ein paar auf den Deckel!" So oder ähnlich sieht der Jugendschutz aus der Sicht von betroffenen Kindern und Jugendlichen aus. Dabei geht es überhaupt nicht darum, diese zu gängeln. Es geht vielmehr darum, Erwachsene, Geschäftsleute, Veranstalter von Discoveranstaltungen, Kinobetreiber etc. in Ihrem fahrlässigen, unüberlegten, leichtsinnigen, aber manchmal auch bewusst skrupellosen Handeln dahingehend zu bewegen, dass diese sich an die geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Das passiert belehrend und ermahnend, aber halt manchmal auch mit dem notwendigen Nachdruck, z. B. durch ein Bußgeld. Es geht also nicht darum, Kinder oder Jugendliche zu bestrafen, sondern Erwachsene eindringlich an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erinnern, um Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen, die ihre positive physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen.

Kinder, unabhängig welchen Alters, sind eine Bereicherung für eine Familie. Aber mit dem Älterwerden wachsen ihre Wünsche und Bedürfnisse. Mit der Pubertät, dem ersten Verliebt sein und der Abgrenzung zum Elternhaus wächst aber oftmals auch die Unsicherheit vieler Eltern. Fragen tun sich auf. Was darf mein Kind, was kann ich erlauben ...

Die wichtigste Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendschutz ist es daher im so genannten "erzieherischen Kinder- und Jugendschutz" tätig zu sein. Neben der kontinuierlichen Information der Öffentlichkeit über aktuelle Gefährdungen, der Durchführung von Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gehören auch Elternabende und Projekte mit Jugendliche und Kindern dazu, und ...

... selbstverständlich können auch Sie sich ganz persönlich mit Ihren Fragen an uns wenden.