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Kindertagespflege

Familiär gut betreut

Bevor Eltern wieder berufstätig werden wollen, sollten sie rechtzeitig mit der Suche nach einer passenden Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind beginnen.

Die Kindertagespflege soll einem Bildungsanspruch insbesondere im frühkindlichen Bereich (0 - 3 Jahre) gerecht werden und ist insbesondere auf die Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung kleiner Kinder durch Kindertagespflegepersonen ausgelegt.

Neben der Betreuung in der Krippe gibt es die Möglichkeit der Betreuung in der Kindertagespflege, bei der die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigt werden können. Oftmals bietet diese größere zeitliche Flexibilität zu frei verhandelbaren Betreuungszeiten an.

Besonders für Kinder unter 3 Jahren kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson (Tagesmutter) und die kleine, überschaubare Gruppe (max. 5 Kinder) von Vorteil für die Entwicklung des Kindes und seiner sozialen Fähigkeiten sein.

Die Kindertagespflege entspricht dem Wunsch der Eltern nach einer Betreuung in familiären Zusammenhängen oder wird vermehrt als Ergänzung (Randzeitenbetreuung) zur institutionellen Betreuung genutzt.

Zum größten Teil findet sie im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen Räumen statt. Der Gesetzgeber hat die Kindertagespflege der Erziehungsarbeit in Kindertagesstätten gleichgestellt.

Die Entscheidung, welche Kindertagespflegeperson zu ihrem Kind passt, hängt immer von dem ganz persönlichen Eindruck sowie den Wünschen und Bedürfnissen ab.

Kindertagespflegepersonen sind gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Sie verfügen über eine Grundqualifizierung (160 Stunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitut) oder eine entsprechende pädagogische Ausbildung. Nach einer vorherigen Eignungsüberprüfung erhält die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, die sie für die Betreuung von Kindern im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit qualifiziert.

Sie, als Eltern haben dann die Möglichkeit, für die Betreuung einen Zuschuss beim Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Peine zu beantragen.

Für die Arbeit als Kindertagespflegeperson sind die gesetzlichen Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch außerdem Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie die Satzung des Landkreises Peine maßgeblich.

Haben die Eltern nach einer ersten Kontaktaufnahme und einem persönlichen Gespräch eine geeignete Kindertagespflegeperson gefunden, ist es wichtig, das Kind in einer Eingewöhnungsphase langsam an die neue Bezugsperson zu gewöhnen.

Wir unterstützen und beraten Sie gern zu den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege, zur Vermittlung der zu ihrem Kind passenden Kindertagespflegeperson oder zu der Gewährung eines Zuschusses zur Kindertagespflege.

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist ein Anspruch gegeben, wenn die Eltern oder der allein erziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist sich in einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden/befindet an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen/teilnimmt an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen/ teilnimmt die Tagespflege für die Entwicklung des Kindes geboten ist.

Wer hat Anspruch auf öffentlich bezuschusste Kindertagespflege?

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Grundsätzlich ist eine Förderung im Rahmen einer Halbtagesbetreuung vorgesehen, kann aber auf Grund des individuellen Bedarfes z. B. bei Erwerbstätigkeit auch höher sein.

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist ein Anspruch gegeben, wenn die Eltern oder der allein erziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist sich in einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden/befindet an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen/teilnimmt an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen/teilnimmt die Tagespflege für die Entwicklung des Kindes geboten ist.

Familien- und Kinderservicebüro

Burgstraße 1, Gebäudeteil 3, Erdgeschoss
31224 Peine
Mo. | Di. | Do. | Fr. 8:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Mi. nur mit Terminvergabe

Information, Beratung, Vermittlung
Tanja Bremer
Telefon: 05171 401-3007
Annika Hornemann
Telefon: 05171 401-3507

Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Volker Effenberger
Telefon: 05171 401-2310
Manuela Lustig
Telefon: 05171 401-30066

Kostenbeiträge, Bezuschussung
Stefanie Damian
Telefon: 05171 401-30063
Ute Künnemann
Telefon: 05171 401-30067
E-Mail: familienservice@landkreis-peine.de

Kindertagespflege - eine berufliche Alternative?

Kleine Kinder zu betreuen und zu fördern, ist eine verantwortungsvolle und schöne Aufgabe. Der Landkreis Peine bietet in regelmäßigen Abständen Qualifizierungskurse im Bereich Kindertagespflege an.

Im Qualifizierungskurs lernen Sie u. a. die kindlichen Entwicklungsphasen kennen, bekommen Anregungen zur Umsetzung des Bildungsauftrages in der Kindertagespflege, werden für den Umgang mit Konflikten geschult und für die Ernährung und Gesundheitsvorsorge von Kindern fit gemacht. Neben der Zusammenarbeit mit Eltern, stehen auch die Rechte und Pflichten von Tagespflegeperson auf dem Programm.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich persönlich oder telefonisch im Familien- und Kinderservicebüro - Wir informieren Sie gern.