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Wenn ich mein Kind selbst betreuen will

Wenn ich mein Kind selbst betreuen will, was gibt es für Möglichkeiten?

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, das Arbeitsverhältnis an sich bleibt aber bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit haben Sie einen Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen mit dem vorherigen Arbeitsplatz vergleichbaren.

Während der Elternzeit kann dem Grunde nach eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden. Damit soll insbesondere eine etwaige Benachteiligung von Elternteilen in den Unternehmen durch die Betreuung des Kindes vermieden werden. Wichtig ist, dass Sie die Elternzeit rechtzeitig, das bedeutet mindestens sechs Wochen vor deren Beginn, bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Aber bleibt mir dann genug Geld zum Leben?

Zu dieser Frage ist auf das Elterngeld und das ElterngeldPlus zu verweisen. Beide Sozialleistungen, die wahlweise nebeneinander bestehen, sorgen für einen teilweisen Ausgleich für den ausfallenden Arbeitslohn. Je nach Ihrer individuellen Situation können bis zu 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt im Rahmen der Leistung an Sie erbracht werden. Zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten und mehr Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben, soll das Elterngeld helfen, Kinderwünsche zu verwirklichen.

Elterngeld ist insofern eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten Lebensmonaten vorrangig um ihr Kind kümmern wollen. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte bis zum dritten Grad, die sich um die Betreuung des Kindes kümmern. Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, siehe oben. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 65 % des entfallenden Nettoeinkommens, absolut aber mindestens 300 €. Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld (um den Arbeitsanreiz zu erhalten). Zudem erhalten Mehrkindfamilien, aber auch Familien mit Mehrlingsgeburten, gegebenenfalls Zuschläge zum Elterngeld.

Bei der Wahl der sogenannten Bezugsmonate, also den Monaten in denen das Elterngeld ausgezahlt wird, bestehen zahlreiche Möglichkeiten. Je nachdem, ob der zweite Elternteil die sogenannten Partnermonate nutzen möchte, ob im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung hinzuverdient werden soll oder weiteres. Es besteht eine große Bandbreite von Möglichkeiten, wie die Bezugsmonate in Anspruch genommen werden können. Bei der Berechnung des individuellen Elterngeldbetrages - vom Mindestbetrag bis zur Höchstgrenze, von 65 % bis 67 % des durchschnittlichen Nettolohnes, inklusive Partnermonate für den zweiten Elternteil, mit oder ohne Teilzeitbeschäftigung, vorläufig oder endgültig bewilligt - unterstützen und beraten wir Sie im Jugendamt Peine gerne, damit Sie gut informiert sind und für sich das beste Angebot in Anspruch nehmen können.

Mein Kind besucht eine Kita, gibt es finanzielle Hilfen, wenn ich mir den Beitrag nicht oder nicht ganz leisten kann?

Der Bereich "Elternbeiträge für Tageseinrichtungen" bietet Ihnen die Möglichkeit, unter bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einen Krippenplatz finanziert zu bekommen. Kindergartenplätze sind seit August 2018 für Eltern beitragsfrei.

Mein Kind besucht eine Kita, gibt es finanzielle Hilfen, wenn ich mir den Beitrag nicht oder nicht ganz leisten kann?

Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen halbtägigen Krippenplatz und ab vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen halbtägigen Kindergartenplatz, damit es bestmöglich gefördert werden kann. Grundvoraussetzung für jede mögliche Kostenübernahme ist eine Antragsstellung Ihrerseits bei uns. Das Beköstigungsgeld in der Tageseinrichtung wird aber generell nicht übernommen. Eine Übernahme ist ggf. über Leistungen zur Bildung und Teilhabe möglich.

Kontakt Elterngeldstelle

Sie finden uns im Kreishaus
Burgstraße 1, 31224 Peine

Janin Franzke
Telefon: 05171 401-1220
Christina Kruppa
Telefon: 05171 401-1270
Elke Schwalenberg
Telefon: 05171 401-1221
Anita Heidt
Telefon: 05171 401-1271

Kontakt KiTa-Team

Sie finden uns im Kreishaus
Burgstraße 1, 31224 Peine

Monika Schwarz
Telefon: 05171 401-1267
Marion Herpel
Telefon: 05171 401-1217