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Dienst für Infektionsschutz, Hygiene und Prävention

Von der Geburt bis zum Tod - eine Abteilung, die Sie ein Leben lang begleitet.

In der Abteilung Gesundheitsschutz sind Mitarbeiter beschäftigt, die zu Ihrer Ausbildung im medizinischen Bereich noch eine weiterführende Ausbildung zum/r Hygieneinspektor/In absolviert haben.

Die tägliche Arbeit ist sehr umfassend und wird im weiteren kurz dargestellt:

Beratung und Besichtigung

Wir haben unter anderem den gesetzlichen Auftrag, die Kreisbewohner, Gewerbetreibende, Personen aus Gesundheitsfachberufen und unterschiedlichste Einrichtungen vom Geburtshaus bis hin zum Bestattungsinstitut zu beraten. Die Beratungstätigkeit konzentriert sich dabei schwerpunktmäßig auf den Bereich Hygiene. Dadurch sollen alle Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten eingeleitet und somit die Bevölkerung geschützt werden. Dies trifft insbesondere auch bei der Ermittlung von Infektionskrankheiten zu.

Neben den oben genannten und vielen weiteren Einrichtungen werden diese auch regelmäßig vor Ort besichtigt. Dabei achten wir darauf, dass die Hygiene in umwelt- und infektionshygienischer sowie in baulich-funktioneller Sicht auch eingehalten wird. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei immer auf den medizinischen Einrichtungen wie Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und den Gesundheitsfachberufen wie beispielsweise den medizinischen Fußpflegern. Denn gerade in diesen Bereichen können Infektionen gesetzt und Krankheiten übertragen werden.

Interessant!
Insgesamt werden ca. 500 Einrichtungen im Landkreis durch die Abteilung betreut.

Wasserhygiene

Ein großes Tätigkeitsfeld stellt die Wasser- und Trinkwasserüberwachung dar.
Regelmäßig kontrolliert und beprobt werden hierbei
  • die Wasserwerke,

  • die Trinkwasserversorgung bestimmter öffentlicher Einrichtungen,

  • die öffentlichen Bäder,

  • die offiziellen Badeseen und

  • die Eigenwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen). Das bedeutet, es werden Wasserproben in Privathaushalten gezogen, die nicht an das öffentliche Wassernetz angeschlossen sind.

Beprobung einer Eigenwasserversorgungsanlage

Die gezogenen Wasserproben werden in einem akkreditierten Labor auf bestimmte chemische Parameter und auf krankmachende Keime (mikrobiologische Untersuchung) untersucht.

In den Schwimmbädern werden bereits vor Ort in den einzelnen Becken die Hygienehilfsparameter (Temperatur, Chlorgehalt und pH-Wert) bestimmt.

Zusätzlich werden noch in sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen, sowie in öffentlichen Gebäuden wie Sporthallen Wasserproben gezogen und deren Untersuchung auf Legionellen veranlasst.

Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die natürlich in der Umwelt und im Wasser vorkommen. Sie bilden und vermehren sich bevorzugt in Warmwasserleitungen (zwischen 30°C und 50°C) und in Leitungen, die nur selten oder überhaupt nicht genutzt werden. Ab einer Wassertemperatur von 60°C vermehren sich die Legionellen in der Warmwasserleitung nicht mehr.
Beim warmen Duschen werden die Legionellen über den Wasserdampf eingeatmet und eine Festsetzung in der Lunge kann erfolgen.
Es können schwere Lungenentzündungen, die mit grippeähnlichen Symptomen einhergehen entstehen - die sogenannte Legionellose. Besonders gefährdet sind alte und abwehrgeschwächte Personen. Doch auch junge und gesunde Menschen können an einer Legionellose erkranken.
Das Verschlucken oder Trinken des Wassers birgt keine Gefahr.

Interessant!
Insgesamt werden unter den Punkt Wasserhygiene ca. 950 Objekte erfasst.

Bauleitplanung

Damit wir schon frühzeitig auf erforderliche Maßnahmen in den durch uns betreuten Einrichtungen hinweisen und hygienerelevante Aspekte vom Betreiber eingeplant werden können, werden wir bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt. Das bedeutet, dass wir bereits in die Planung einer neuen Einrichtung (z.B. Neubau oder Umbau einer Arztpraxis) vom Bauamt mit einbezogen werden und eine entsprechende Stellungnahme mit Auflagen und Hinweisen abgeben.

Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten

Alle nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Krankheitserreger aus dem Landkreis Oldenburg werden uns von den Ärzten und Untersuchungslaboren übermittelt. Die eingehenden Meldungen werden geprüft und eventuell erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Maßnahmen können von der einfachen Veranlassung einer Nachuntersuchung, über die Durchführung von Schutzimpfungen beim Auftritt von schwerwiegenden Erkrankungen, bis hin zur vorübergehenden Schließung einer Einrichtung bei einem Krankheitsausbruch reichen.

Interessant!
Jährlich werden uns circa 1000 Erkrankungsfälle gemeldet. Am häufigsten kommen dabei Durchfallerkrankungen vor, die durch den Norovirus oder durch Bakterien wie Campylobacter oder Salmonellen verursacht wurden. Doch auch Neuinfektionen mit Hepatitiden (Gelbsucht) oder saisonal bedingte Erkrankungshäufungen wie bei der Grippe sind nicht selten.

Die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten ist eine gründliche Händehygiene durch regelmäßiges Händewaschen oder auch durch die Händedesinfektion. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die hygienisch einwandfreie Zubereitung von Speisen, insbesondere rohem Fleisch.
Bei Einhaltung dieser einfachen Maßnahmen kann bereits ein Großteil an Infektionen verhindert werden.

Durch die Vielfältigkeit des Aufgabengebietes und die Notwendigkeit des oftmals sofort notwendigen Handelns verläuft bei uns kein Tag wie der Andere. Im Gegenteil, der Beruf verlangt geistige Beweglichkeit, Entschlusskraft, Eigeninitiative und sorgfältiges Handeln unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten.

Noch ein kleiner Hinweis:

Die Überwachung von Lebensmittelbetrieben jeglicher Art ist nicht unsere Aufgabe. Für diese Tätigkeit gibt es speziell für diesen Bereich ausgebildete Lebensmittelkontrolleure, die im Veterinäramt beschäftigt sind.

Ansprechpartner

Frau Bischof
(Wardenburg und Großenkneten)
Telefon: 04431 85 - 504

Herr Freudenberg
(Hude, Hatten und Ganderkesee)
Telefon: 04431 85 - 513

Herr Lüsse
(Dötlingen, Harpstedt und Stadt Wildeshausen)
Telefon: 04431 85 - 512

Frau Plagge
(Dötlingen, Harpstedt und Stadt Wildeshausen)
Telefon: 04431 85 - 517