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Der Amtsärztliche Dienst

Der Amtsärztliche Dienst ist durch ein vielschichtiges und weitgefächertes Aufgabenspektrum geprägt. Hierzu gehören unter anderem:

1. Das Gutachtenwesen

Die gutachterliche Tätigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Gesundheitsamtes. Die Ärzte sind im Besonderen durch ihre Unabhängigkeit dazu befähigt, ein objektives Urteil abzugeben. Auftraggeber der Begutachtungen sind beispielsweise Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und Gerichte.

Die Gründe ein Gutachten in Auftrag zu geben sind sehr unterschiedlich und werden daher in den folgenden Punkten kurz erläutert.

Beamtenrecht
Nach dem Beamtenrecht werden unter anderem Untersuchungen für Gutachten getätigt, bei Einstellungsuntersuchungen, Verbeamtungen auf Lebenszeit, der Überprüfung der Dienstfähigkeit, Folgen von Dienstunfällen, Kapitalabfindungen, Anträgen auf Beihilfe für stationäre Rehamaßnahmen.

Sozialrecht
Nach dem Sozialrecht werden Gutachten über, die Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung, Umzugsfähigkeit, Notwendigkeit von Hilfsmitteln, Eingliederungshilfe für Erwachsene und der Pflegebedürftigkeit in besonderen Fällen erstellt.

Fahrerlaubnis
Es werden Gutachten über verkehrsauffällige Probanden erstellt. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Verdacht auf eine eingeschränkte Verkehrseignung aufgrund des Alters besteht, der Verdacht des Suchtmittelgebrauchs ausgeräumt werden soll, oder eine sonstige psychische Störung vorliegt.

Gerichtsgutachten
Die Erstellung von Gutachten über die Verhandlungs-, Haft- und Schuldfähigkeit von Personen und im Auftrag vom Familiengericht, die Erstellung von Gutachten über die Arbeitsfähigkeit von Personen.

Asylrecht
Die Beurteilung von Reisefähigkeit, Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen und Hilfsmittel

Hochschulen
Gutachten über die Prüfungstauglichkeit und den Erlass der Studiengebühren aus medizinischen Gründen

Jobcenter
Beurteilung von Arbeits- und Erwerbfähigkeiten.

Die Durchführung von Gutachten
Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die medizinische Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden aufgenommen. Durch die ärztliche Untersuchung wird dann ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben.

In Abhängigkeit von der gutachterlichen Fragestellung erfolgen im Gesundheitsamt noch folgende Zusatzuntersuchungen:
  • Laboruntersuchung mit Blutentnahme und Urinkontrolle

  • Hör- und Sehtest

  • Gesichtsfelduntersuchung und Psychometrie (für die Fahrtauglichkeitsuntersuchung)

  • Lungenfunktion sowie Ruheund Belastungs-EKG

  • Ultraschall des Bauches

Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ebenfalls angefordert und ausgewertet. Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.

In Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung nach Fertigstellung ein so genanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

Interessant!
Im Jahr werden ca. 700 Untersuchungen durch die Ärzte im Amtsärztlichen Dienst durchgeführt.

2. Das Medizinalwesen
  • Prüfungsvorsitz bei Prüfungen der Gesundheitsfachberufe

  • Aufsicht über Krankenhäuser, Ärzte, Heilpraktiker und medizinische Heilhilfsberufe

  • Bescheinigung zu Betäubungsmittel im Reiseverkehr

3. Die Impfberatung

Im Gesundheitsamt wird in der Regel monatlich eine Impfsprechstunde angeboten. Die Termine hierfür werden zuvor in der Zeitung bekannt gegeben. Die Impfsprechstunde beinhaltet auch eine reisemedizinische Beratung sowie die Impfungen selbst. Die Impfberatung sollte immer frühzeitig vor Beginn der Reise wahrgenommen werden, da oft Mehrfachimpfungen erforderlich sind, bei denen ein vorgegebener zeitlicher Abstand eingehalten werden muss.

4. Die Hygieneüberwachung nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellt für mehrere Bereiche des Gesundheitsamtes eine wichtige Gesetzesgrundlage dar. Aus dem IfSG ergeben sich auch weitere Tätigkeitsbereiche des Amtsärztlichen Dienstes. Hierzu gehören vor allem die Begehungen von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen. Zudem werden sogenannte Gesundheitszeugnisse ausgestellt, welche für Personal im Lebensmittelbereich notwendig sind.

5. HIV / AIDS-Beratung

Es wird eine individuelle und vertrauliche medizinische Beratung angeboten. Diese erfolgt vollkommen anonym. Zudem besteht die Möglichkeit, einen kostenfreien HIV-Test durchführen zu lassen. Dieser ist allerdings erst drei Monate nach einem möglichen Infektionsgeschehen zuverlässig durchführbar.

6. Tuberkulose-Überwachung

Es kommt immer wieder vor, dass eine Tuberkulose diagnostiziert und an das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet wird. Die betroffenen Personen werden dann beraten, untersucht und weitere Tests durchgeführt. Zudem findet die Überwachung des Krankheitsverlaufes sowie die Untersuchung der engen Kontaktpersonen statt.

Interessant!
In den letzten Jahren wurden durchschnittlich 5 Personen mit offener Tuberkulose betreut. Hinzu kommen auf jeden Fall ca. 12 Personen (z.B. Familie und Freunde), die mit in die Umgebungsuntersuchung einbezogen werden müssen.

7. Betriebsmedizin

Die Betriebsmedizinische Betreuung des Kreisamtes wird durch den eigenen Betriebsärztlichen Dienst durchgeführt. Hinzu kommen betriebsmedizinische Untersuchungen für andere öffentlich rechtliche Träger wie die Atemschutzuntersuchung (G26) für die kreisangehörigen Feuerwehren.

Ansprechpartner

Herr Dr. Hamschmidt
Telefon: 04431 85 - 500

Frau Dr. Gerecitano-Schmidek
Telefon: 04431 85 - 515

Frau Dr. Dieszbrock
Telefon: 04431 85 - 509

Frau Daskalova
Telefon: 04431 85 - 503