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Rund um die Kindertagespflege

Zur Betreuung und Förderung von Kindern gibt es im Main-Kinzig-Kreis ein Angebot der Tagespflege, das individuell auf die zeitlichen und organisatorischen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Anerkannte Tagespflegepersonen haben eine Erlaubnis, die vom Main-Kinzig-Kreis erteilt wird, und sind speziell geschult.

Kontaktadressen im Main-Kinzig-Kreis:

Main-Kinzig-Kreis
- Jugendamt -
Zentralstelle für Kinderbetreuung
Barbarossastr. 24
63571 Gelnhausen

Tagespflegebüro
Zimmer A.03.034
Fr. Pause-Noack
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Tel. (06051) 85-14620
Fax (06051) 85-14463
Mail : Ina.Pause-Noack@mkk.de

-> oder in den Rathäusern und Gemeindeverwaltungen.

Welche Fragen sind vor dem Beginn des Betreuungsverhältnisses zu klären?
  • Vorstellung der Tageseltern samt Gespräch über ihre bisherigen Erfahrungen mit Pflegekindern;
  • Persönliche Vorstellung der Eltern und des Kindes;
  • Information über die Notwendigkeit der Fremdbetreuung; evtl. auch Vorerfahrungen in Tagespflege;
  • Kontaktaufnahme zum Kind;
  • Beobachten, wie sich das Kind im Umfeld der Pflegefamilie verhält;
  • Rahmenabsprachen: wie o.g. ; vertragliche Regelungen und sonstige Vereinbarungen (Essen, Windeln u. evtl. Betreuung im Krankheitsfall);
  • Auch Erziehungsfragen und Ernährung müssen im ersten Gespräch eine Rolle spielen.
Weitere Fakten und Rahmenbedingungen:
  • räumliche Verhältnisse
  • Sicherheitsfragen
  • Haustiere
  • Rauchen
  • Fernsehen
Wichtig:
  • Wenn ein Kind fremde Menschen in bekannten Umfeld kennen lernt, fällt der Kontakt leichter. Daher wird empfohlen, die Tageseltern einzuladen und das Wohnumfeld des Kindes zu zeigen.
  • Sinnvoll sind Kurzbesuche und eine langsame Eingewöhnung in die Tagesfamilie.
  • Alle wichtigen Absprachen sollten in einem Betreuungsvertrag festgehalten sein.
  • Falls die Tagespflege nicht finanzierbar ist, beim Jugendamt über evtl. Fördermöglichkeiten informieren.
Was sollte Inhalt eines Betreuungsvertrages sein?

Das Jugendamt empfiehlt zu Beginn eines jeden Tagespflegeverhältnisses den Abschluss eines Tagespflegevertrages, damit alle die Tagespflege betreffenden Punkte zwischen den Sorgeberechtigten und der Tagespflegeperson schriftlich fixiert sind.

Inhalt des Vertrages sollte sein:
  • genaue Angabe der Betreuungszeiten
  • Laufzeit des Vertrages
  • Betreuungsgeld (Stundensatz oder Pauschale) und sonstige Kosten
  • Höhe des Entgeldes bei Urlaub, Krankheit, Überschreitung der Betreuungszeit usw.
  • Zahlungsmodalitäten
  • Urlaubsregelung
  • Versicherungsfragen
  • Anzahl der betreuten Kinder
  • Auskunft- und Schweigepflicht
  • Regelung von wichtigen Umständen z.B. Krankheit, Wohnungswechsel
  • Beendigung des Vertragsverhältnisses
  • Zusätzliche Absprachen/Besonderheiten (z.B. Verkehrssicherheit; Verpflegung)
  • Vollmacht für die Tagespflegeperson (Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten)
Ab 1. Juli 2009 regelt die neue Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Gewährung von Geldleistungen für qualifizierte Kindertagespflegepersonen.

Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen?

Main-Kinzig-Kreis
- Jugendamt -
Zentralstelle für Kinderbetreuung
Barbarossastr. 24
63571 Gelnhausen

Tagespflegebüro
Zimmer A.03.034
Frau Pause-Noack
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Tel. (06051) 85-14620
Fax (06051) 85-14463
Ina.Pause-Noack@mkk.de

Hessisches Tagespflegebüro
Klosterhofstr. 4-6
63477 Maintal

Sekretariat: Frau Lichtenfels
Tel. (06181) 400-724
Fax (06181) 400-459
info@hessisches-tagespflegebuero.de

Päd. Fachberatung: Frau Diez-König
Tel. (06181) 400-349
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-12 Uhr und Fr 13-15 Uhr
www.hessisches-tagespflegebuero.de

Iris Vierheller
(Rechtsanwältin - tätig im Auftrag des Hessischen Tagespflegebüros)
Westerfelder Weg 41
61250 Usingen

Tel. (06081) 686576
Fax (06081) 686577
Iris.Vierheller@t-online.de
www.tagespflege-vierheller.de

Landesverband Kinderbetreuung in Tagespflege e. V.
Zeppelinstr. 14
61440 Oberursel
Frau Limbach-Perl
Tel. (06171) 586542