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Hintergrund

Der Kreisausschuss (Kreisregierung)

Der Kreisausschuss ist - im Sinne der Hessischen Landkreisordnung (HKO) - das oberste Verwaltungsorgan des Landkreises.

Der Kreisausschuss führt nach den Beschlüssen des Kreistages im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufenden Geschäfte der Verwaltung des Landkreises. Hierzu zählen unter anderem die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Betriebe, die Aufstellung des Haushaltsplans und die Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens. Von der Bauplanung, über Personalentscheidungen, Ehrungen und Auszeichnungen, Förderprogramme, dem Krankenhauswesen und der Abfallentsorgung, bis hin zum Bau und zur Unterhaltung der Schulen reicht die Aufgabenpalette.

Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden, der Ersten Kreisbeigeordneten, einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten sowie noch 13 ehrenamtlichen Beigeordneten. Abgesehen vom Landrat werden sie vom Kreistag entsprechend der dortigen Mehrheitsverhältnisse für fünf Jahre gewählt. Die nichtöffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses finden jeweils alle zwei Wochen dienstags statt. Der Landrat leitet als Vorsitzender die Sitzungen und vertritt den Kreisausschuss (und seine Entscheidungen) nach außen.

Seine Entscheidungen trifft der Kreisausschuss in der Regel in offener Abstimmung und gemäß HKO mit einfacher Mehrheit. In den meisten Fällen werden die Beschlüsse allerdings einstimmig getroffen. Es gilt zudem das Kollegialitätsprinzip, wonach die gefassten Entschlüsse nach außen mit einer Stimme vertreten werden.

Die Beschlussvorlagen wie Auftragsvergaben, Personalentscheidungen oder Vorschläge an den Kreistag werden von der Verwaltung vorbereitet. Mitunter werden die jeweiligen Fachämter zur Beratung und Information in die Sitzungen eingeladen.

In mehreren hundertprozentigen Gesellschaften des Kreises fungiert der Kreisausschuss auch als verantwortliche Gesellschafterversammlung. Zudem repräsentieren die Mitglieder des Kreisausschusses - vorrangig der Landrat und die hauptamtlichen Kreisbeigeordneten - den Kreis bei unterschiedlichen Anlässen wie Einweihungen, Ehrentagen, Versammlungen sowie bei Interessenverbänden und Organisationen.