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Fördermöglichkeiten

Sowohl für die Errichtung alternativer Heizsysteme und Solaranlagen als auch für den Bau von Energiesparhäusern/Passivhäusern haben Bund und Land sowie die Energieversorger verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Die Förderung erfolgt entweder durch günstige Kredite oder durch Zuschüsse. Mit der Maßnahme darf bei den meisten Förderprogrammen erst nach der Bewilligung der Förderung angefangen werden.

Förderung durch KfW und BAFA

Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Einsatz regenerativer Energien wird vom Bund im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Form von zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell gefördert. Zu den Grundprinzipien des EEG gehörten zudem bisher der Einspeisevorrang für regenerativ erzeugte Energie und die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Hier sind allerdings in den nächsten Jahren weitere Gesetzesanpassungen zu erwarten.
Gefördert werden die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden sowie die Herstellung durch Nutzungsänderung (Umwidmung) von neuen abgeschlossenen Wohneinheiten mit einem besonders niedrigen Energiebedarf.
Jede Wohneinheit wird mit einem zinsgünstigen Kredit gefördert. Entsprechende Anträge können über die Hausbank gestellt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, diese Förderung steht derzeit (Stand Aug. 2012) allerdings nicht für Neubauten, sondern nur für bestehende Gebäude zur Verfügung. Anlagen in neu errichteten Gebäuden (Neubauten) sind nur im Rahmen der sogenannten Innovationsförderung förderfähig (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden).

Eine Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten (Stand 15. August 2012) finden Sie im Internet unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

Weitere aktuelle Informationen zu den diversen Förderprogrammen im Internet: www.kfw.de und www.bafa.de.

Förderprogramm für hocheffiziente Gebäude

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich mit diesem Förderprogramm zum Ziel gesetzt, Eigentümer von Immobilien im Neubau und Bestand anhaltend von steigenden Energiepreisen zu trennen. Dabei geht es um die Verbindung von hocheffizientem Wärmestandard mit dem Einsatz erneuerbarer Energien.
Gefördert werden Wohngebäude als neu errichtete Energiegewinn- oder Passivhäuser, Niedrigenergiehäuser im Bestand sowie innovative Lösungen für die vorgenannten Wohngebäude, bei denen Wärmepumpentechnik, die Nutzung solarer Energie oder bestimmte besonders innovative Konzepte mit noch wenig verbreiteter Technik zum Einsatz kommen.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse je nach erreichter Effizienz mit einem Zuschlag für besonders innovative Konzepte.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln von Bund und Land ist möglich.

Informationen, Förderrichtlinien und Antragsvordrucke sind erhältlich unter:

EOR - EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz e. V.
Geschäftsstelle c/o Ingenieurbüro Dr. Dahlem
Rathausstr. 2
67688 Rodenbach
Telefon: 06374 8010 403
Fax: 06374 8010 404
E-Mail: kontakt@eor.de

Wohnraumförderung

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz mit einem zinsgünstigen Darlehen Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien, Schaffung von Mietwohngebäuden und Modernisierung von Wohnimmobilien. Als Grundgedanke ist dabei die Unterstützung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen zu sehen. Diese wird erreicht durch die Förderung innovativer, kosteneffizienter und barrierefreier Arten des Bauens und Wohnens vor dem Hintergrund, dass es sich um ressourcenschonende Baumaßnahmen handelt, die auf Dauer eine Einsparung von Energie und Wasser bewirken, den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen oder die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessern.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, Partner und Berater für die Wohnungswirtschaft, für Bau- und Kaufinteressierte, für Modernisierer und für die Kreditwirtschaft in allen Fragen der Wohnraumförderung, setzt die Förderprogramme um in Form von zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe ist abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Anträge für die Förderbewilligung werden bei der Bank gestellt, die hierfür benötigte Bestätigung über die Einhaltung bestimmter Fördervoraussetzungen fertigt die Kreisverwaltung aus. Das Antragsformular ist erhältlich unter wohnraum@
isb.rlp.de oder bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.
Sind alle Fördervoraussetzungen gegeben, erteilt die Verwaltung eine Förderbestätigung. Eine Kopie wird der ISB gemeinsam mit Ihrem Antrag und den notwendigen Unterlagen zur abschließenden Darlehensbearbeitung weitergeleitet.

Allgemeine Beratung

Beratungszentrum Wohnraumförderung:
Telefon: 06131 6172-1991
Informationen unter:
wohnraum@isb.rlp.de

Ein Überblick aller von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz betreuten Förderprogramme lässt sich unter www.isb.rlp.de/de/wohnraum/ einsehen.
Darüber hinaus stehen im kompletten Bundesland sowohl in der Kreisverwaltung als auch in den Stadtverwaltungen kompetente Mitarbeiter für Beratungen zur Verfügung. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Kusel:
Marianne Mohr
Telefon: 06381 424214
E-Mail: marianne.mohr@kv-kus.de

Landeskonversionsprogramm

Eine beträchtliche Anzahl ehemals militärisch genutzter Flächen und Gebäude in Rheinland-Pfalz wurde bereits umgewandelt für die zivile Nutzung dank der Unterstützung des Landes. Auch zukünftig werden weitere Konversionen in Miet- und Wohneigentum durchgeführt. Gefördert wird die Umwandlung von Militärwohnungen in Mietwohnungen und in selbstgenutztes Wohneigentum durch einen einkommensabhängigen Zuschuss.
Förderung können Investoren beantragen, die preiswerte Mietwohnungen errichten. Die Mieterhaushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Der Bezug der Wohnungen ist nur möglich bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines.
Auch für Käufer von Wohnungen besteht eine Fördermöglichkeit. Voraussetzung ist hier die Eigennutzung des Wohnraums. Zur Bewilligung der Fördermittel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen der Erwerberhaushalte nicht überschritten werden.
Anträge auf Förderung müssen bereits vor Beginn der Bauarbeiten beim Ministerium der Finanzen vorliegen.

Förderung von Wohnen in Orts- und Stadtkernen

Das Land Rheinland-Pfalz fördert vor dem Hintergrund der sich ändernden Nachfragestruktur auf dem Wohnungsmarkt aufgrund der demografischen Entwicklung die Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen.
Die Förderung für Bauprojekte besteht aus einem Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Wohnfläche richtet. Um die Voraussetzung der Förderfähigkeit zu erfüllen, müssen die Projekte mindestens vier Wohneinheiten umfassen. Auch Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, Neubaumaßnahmen und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung können unterstützt werden.
In erster Linie werden Maßnahmen gefördert, bei denen barrierefreier Wohnraum sowie Wohnraum für generationsübergreifendes Leben für Menschen aller Altersgruppen und junger Familien geschaffen wird.
Unterstützung erhalten Projektträger wie private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kommunen. Auch wer von einem Projektträger eine Wohnung zur Selbstnutzung erwerben möchte, kann mittels dieses Programms ebenfalls in den Genuss von Fördermitteln gelangen, vorausgesetzt es werden Einkommensgrenzen eingehalten. Bei Vermietung sind Mietobergrenzen festgelegt.
Die Förderung wird nur bewilligt, wenn das Projekt nicht schon im Rahmen der Städtebauförderung, der Dorferneuerung oder der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigt wurde. Geförderte Wohnungen müssen zehn Jahre wohnwirtschaftlich genutzt werden. Wird der Wohnraum selbst genutzt, muss der Käufer zum Zeitpunkt des Erwerbs die Einkommensgrenze beachten. Bereits vor dem Start der Bauarbeiten müssen die Anträge auf Förderung beim Ministerium der Finanzen gestellt werden.